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leistungsnachweise für anwälte

 
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lawina
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Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 16:37    Titel: leistungsnachweise für anwälte Antworten mit Zitat

hallo!

mich interessiert, ob anwälte nachweisen müssen, daß sie alles geliefert haben, was sie liefern müssen, oder ob ich das tun muß. irgendwie finde ich es komisch, denn wenn ein möbelhaus nicht nachweisen kann, daß es mir ein sofa geliefert hat, bin ich doch auch nicht verpflichtet, die rechnung über ein sofa zu bezahlen, oder?
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist eben ein Unterschied zwischen einer Warenlieferung und einer Dienstleistung. Letztlich müssen Sie dem Anwalt vertrauen, ob er das Beste für Sie tut.

Dabei können die Ansichten von Laien und von Profis durchaus voneiander abweichen. Die Anforderungen an Rechtsanwälte, bevor sie ihre Zulassung bekommen, sind allerdings sehr hoch.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 18:57    Titel: Re: leistungsnachweise für anwälte Antworten mit Zitat

lawina hat folgendes geschrieben::
hallo!

mich interessiert, ob anwälte nachweisen müssen, daß sie alles geliefert haben, was sie liefern müssen, oder ob ich das tun muß. irgendwie finde ich es komisch, denn wenn ein möbelhaus nicht nachweisen kann, daß es mir ein sofa geliefert hat, bin ich doch auch nicht verpflichtet, die rechnung über ein sofa zu bezahlen, oder?


Ein Anwaltsvertrag ist ein Dienstvertrag. Arbeitsverträge sind auch Dienstverträge.

Muss jeder Arbeitnehmer nun zusätzlich noch dem Arbeitgeber extra nachweisen, WAS er gearbeitet hat um sein Gehalt zu bekommen? Eher nein. er muss nachweisen, DASS er gearbeitet hat.

Simpel gesagt: Der Anwalt muss auf bestreiten hin durchaus nachweisen, dass er alle Positionen, die seine Rechnung begründen, auch "geliefert hat". Aber das ist vermutlich ncht das, was Sie sich darunter vorstellen.
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ichbinratlos
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Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

hallo lawina,
ich wünschte es wäre so, dass Anwälte ihre Leistungen nachweisen müssten!
Ich bin gerade in einer Situation, wo der Anwalt sein Geld quasi im Schlaf verdienen möchte ...
Würde man das mit einem normalen Arbeitnehmer versuchen zu vergleichen, der zwar anwesend ist bei der Arbeit, aber seine Aufgabe nicht einigermaßen gut leistet, dann fliegt er heutzutage innerhalb kürzester Zeit aus der Firma raus.
Bei einem Anwalt, der zwar einen Fall annimmt und Vorschuss verlangt, kann man aber nichts ausrichten, außer sein Geld in den Wind zu schreiben, denn sobald er zwei Standardschreiben aus dem Computer gelassen hat und eine individuelle Adresse einfügt, sowie ein, zwei Telefonate mit seinem Mandanten geführt hat, scheint genügend Leistung erbracht, um die Komplettrechnung einzufordern.
Mir jedenfalls ist es so passiert.
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz allgemein sollte der freie Markt solche Dinge korrigieren.

Mit anderen Worten: eine schlechte Leistung wird sich auf Dauer am Markt nicht durchsetzen.

In der Praxis wünscht man sich als Ratsuchender aber mehr Transparenz. Diese wird aber von den Freiberuflern gerne erschwert, dies praktizieren auch Ärzte und Steuerberater.

Da hilft nur die gute alte Mundpropaganda.
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lawina
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Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 16.10.05, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

hallo ichbinratlos! ich würde einem anwalt kein geld im voraus geben. und wer einen vorschuß will, bekommt nur einen kleinen für das nächste etappenziel. man ist ja nicht verpflichtet, einem anwalt gleich alles zu übergeben. jedes ziel kann man über etappen erreichen.

eigentlich logisch, daß sie für nichtstun oder falschestun kein geld verlangen können, denn damit wäre ja der nichtstuerei oder schlamperei tür und tor geöffnet.

questionable content, dein vergleich hinkt wirklich, denn der arbeitnehmer weiß, was er für den arbeitgeber tun muß. und tut er das so, daß es nicht brauchbar ist, fliegt er raus. da beziehungen zwischen mandant und anwalt keine auf dauer sind, scheint das wohl auch bestimmten anwälten ziemlich egal zu sein, ob ihre mandanten was brauchbares bekommen für ihr geld ...

ich habe über ein kleines büchlein aus einem verlag viele nützliche hinweise gefunden, was anwälte alles tun müssen für ihr geld. vieles was da drin stand, hatten meine anwälte nicht geleistet, und das waren dann z. b. solche dinge wie ein protokoll von einer besprechung liefern. auch das vorlegen des jeweils relevanten gesetzes ist anwaltspflicht. ein anwalt, der das nicht leistet, kann vom mandanten gar nicht umfassend informiert werden.

rembrandt, wie bitte soll ein x-beliebiger verbraucher feststellen können, ob sein anwalt gut gearbeitet hat, wenn es zu einem vergleich kommt oder zu einem scheitern vor gericht? auf mundpropaganda habe ich mich mal verlassen und war verlassen. ein anwalt, der sich einmal angestrengt hat, muß dies nicht immer tun, und probleme können so unterschiedlich sein wie kaum was anderes.

Ich habe herausgefunden, daß nur einige wenige dinge wichtig sind, auf die man achten muß. das allerdings war ein langwieriger teurer weg.
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lawina
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Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

noch fragen ...? Geschockt Mit den Augen rollen Cool
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 18.10.05, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

lawina hat folgendes geschrieben::
noch fragen ...? Geschockt Mit den Augen rollen Cool


Wozu? Am Ende würden Sie sich noch genötigt fühlen, weitere Ihrer "Antworten" zu präsentieren. Und das will nun wirklich niemand...... Winken
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biggi33
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 18.10.05, 03:50    Titel: An lawina Antworten mit Zitat

Wie heißt "das kleine Büchlein aus einem Verlag"? Ich könnte sowas gut gebrauchen.Danke für eine Antwort....
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lawina
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Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 18.10.05, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

mastercut, wie kommen sie darauf, sowas zu behaupten?

biggi33, das war ein taschenbuch. allerdings ist schon einige jahre her, sodaß ich mich leider nicht mehr erinnere. ich habe auch durch intensive rechtsprobleme und kontakte mit sehr vielen rechtsanwälten herausgefunden, daß es nichts bringt, selbst jura zu studieren, um mit anwälten klarzukommen, sondern daß man eigentlich nur darauf achten muß, daß sie alles tun, wozu sie verpflichtet sind.
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Shiva108
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

haben Sie an Rechtsanwaltskammer gewenden ?
Wenn nicht dann Schreben Sie einfach paar sätze.
Die Adresse finden Sie ins Telefonbuch.
Sie können auch beim AG sich beraten lassen.


Vieleicht bekommen Sie dort Hilfe.

mfg



Shiva
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