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Verfasst am: 18.10.05, 07:17 Titel: Betriebshaftpflicht, Kündigung erst in 4,5 Jahren?
Hallo,
wie bereits in einem früheren Beitrag erwähnt, muss ich meinen Betrieb zum Ende des Monats aufgeben. Nun habe ich mir bei Vorbereitung der verschiedenen Kündigungen mal meine Betriebshaftpflichtversicherung vorgenommen. Dort steht nun, der nächstmögliche KÜndigungstermin wäre in 4,5 Jahren. Gilt dies auch bei Betriebsschließung oder gibt es so etwas wie ein Sonderkündigungsrecht? Darüber steht in den Versicherungsbedingungen überhaupt nichts.
Betriebsschließung ist Risikowegfall; der Versicherungsvertrag erlischt mit diesem
Datum (nachzuweisen z.B. durch Gewerbeabmeldung)
Sofern der Betrieb verkauft wird, gilt: Der Versicherungsvertrag geht auf den Erwerber über; der Erwerber (und der Versicherer) hat außerordentliches
Kündigungsrecht. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Betriebsschließung ist Risikowegfall; der Versicherungsvertrag erlischt mit diesem
Datum (nachzuweisen z.B. durch Gewerbeabmeldung)
Sofern der Betrieb verkauft wird, gilt: Der Versicherungsvertrag geht auf den Erwerber über; der Erwerber (und der Versicherer) hat außerordentliches
Kündigungsrecht. _________________ Grüße, Mogli
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