Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bank behält Einzahlung 1/2 jahr nach nach Kontokündigung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bank behält Einzahlung 1/2 jahr nach nach Kontokündigung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
vatervon4
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.10.05, 10:30    Titel: Bank behält Einzahlung 1/2 jahr nach nach Kontokündigung Antworten mit Zitat

hai, ich benötige dringend eure hilfe,

die bank hat mir am 08/2004 mein privates konto welches durch hauskauf überzogen wahr gekündigt, (konto wurde komplet gekündigt). im selben jahr haben meine ex-frau und ich uns getrent. im monat 03/2005 hat das finanzamt mir auf dieses konto die eigenheimzulage überwiesen, und die bank hat dieses angenommen. (ich selber hatte keinen zugriff mehr auf dieses konto). nunmher zanke ich mich mit dem finanzamt herum.

frage: darf die bank nach einer kontokündigung ihrerseits gelder welche über ein halbes jahr später gezahlt werden einbehalten?

muss die bank dieses gelder nicht normalerweise zurücksenden mit dem vermerk: " konto ist nicht existent?"

muss die bank nicht ein neues konto für die bestehnden forderungen eröffnen und mir dieses mitteilen?


ich bitte um schnellstmögliche antworten und möchte mich schon im vorfeld für eure hilfe bedanken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 18.10.05, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Bank hat eine unbestrittene fällige Forderung. Gemäß AGB kann die Bank eingehendes Geld mit dieser Forderung verrechnen (wenn es sich nicht um Beträge wie Sozialhilfe o.ä. handelt, die nicht pfändbar sind).

Das Konto ist gekündigt. Der Kunde darf es daher nicht mehr nutzen. Ob die Bank dieses oder ein anderes Konto zur Abwicklung ihrer Forderung nutzt, ist ausschliesslich Sache der Bank. Das wir in den unterschiedlichen Häusern auch unterschiedlich gehandhabt.

In keinem Fall würde die Bank jedoch Gelder, die zu Gunsten ihrer Schuldner eingehen, an den Absender zurückgeben. Wenn das Ursprungskonto von der Bank gelöscht ist, fällt der eingehende Betrag auf ein CpD (Bankinternes Sammelkonto). Von dort würde die Bank es bei einer fälligen Forderung mit dieser verrechnen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.