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Gewerbeabmeldung aufgrund Bundeswehreinzug / -verpflichtung

 
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stefan84
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.10.05, 18:05    Titel: Gewerbeabmeldung aufgrund Bundeswehreinzug / -verpflichtung Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:

Nächstes Jahr werde ich zum Grundwehrdienst einzogen und kann deshalb mein Kleingewerbe nicht weiter ausführen. Dies schließt natürlich auch in gewissen Maßen Pflichten wie die Umsatzsteuervoranmeldung ein, die ich dann sinnloser Weise ausfüllen müsste (da kein Umsatz).

Da ich mich beim Bund verpflichten will, möchte ich nun mein Gewerbe abmelden. Da ich jedoch alleine aufgrund der Umsatzsteuer gebunden bin (ich werde nicht "besteuert" mit der Kleinunternehmer-Regelung), frage ich mich nun, ob das rechtlich möglich ist.

Kann ich aufgrund des Umstandes, dass ich immerhin für den Staat dienen gehe und mich anschließend gar verpflichte als Soldat auf Zeit, auf eine Sonderregelung hoffen?

Vielen Dank im voraus für evtl. Antworten!

Herzlichen Gruß

Stefan M.
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PureStreetz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 13
Wohnort: ErD!nG

BeitragVerfasst am: 18.10.05, 08:02    Titel: Gewerbeabmeldung Antworten mit Zitat

Gewerbeabmeldung ist doch kein Problem!!
Einfach zum Gewerbeamt Ihrer Stadt, Gewerbe aufgrund priv. Gründen aufgeben und wenn kein Umsatz war, kommt auch nix an`s FA!!

Mit den Augen rollen

Patrick
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stefan84
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.10.05, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Erst einmal danke für Ihre Antwort!

Gibt es auch kein Problem beim FA, weil ich mich ja 5 Jahre zur Umsatzsteuerberechnung binde und gerade mal 1 Jahr davon "geleistet" habe?
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HarryLeBlanc
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 291

BeitragVerfasst am: 18.10.05, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist kein Problem, diese Bindung bedeutet nur das du dir, wenn das Gewerbe min. 5 Jahre besteht, nicht ständig hin und her wechselst wie es manche Leute gerne tun.

Zum Beispiel kaufst du im 1. Jahr die Geschäftsausstattung, baust einige Gewerberäume aus usw (wofür du Vorsteuererstattungen in Anspruch nimmst), im 2. Jahr erwirtschaftest du Umsätze wie blöd, zahlst aber keine Umsatzsteuer mehr und im 3. fängt es wieder von vorne an.

Sicher gibt es noch Umsatzgrenzen, aber das ist jetzt mal der grobe Grund dieses Gesetzes den ich daraus erkenne.

Einer Abmeldung steht absolut gar nichts im Wege.
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Greetz
"Das (männliche) y-Gen ist ein unvollständiges (weibliches) x-Gen, [...]. [...]. Mann sein heißt, kaputt sein; Männlichkeit ist eine Mangelkrankheit, und Männer sind seelische Krüppel." Valerie Solanas
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stefan84
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.10.05, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Achso, verstehe! Dann ist ja alles bester Ordnung.

Ich denke euch beiden für die kompetente Hilfe!
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