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Verfasst am: 19.10.05, 09:23 Titel: GEZ Abzocken, sich dagegen wehren??!!
Hallo,
ich weiss zwar das für jeden Empfangbereiten Mediengerät die GEZ Gebühren zu entrichten sind, habe aber trotzdem einige Fragen diesbezüglich. Die GEZ verlangt nun von mir Gebühren obwohl ich die ÖR Fernsehkanäle garnicht anschaue. Ich habe einen D-Box womit ich ausländische Kanäle empfange. Also zahle ich für den Breitbandkabelanschluss+Provider.Jetzt möchte auch die GEZ Gebühren einkassieren.
Hätte man Erfolgschancen wenn man gegen die GEZ klagen würde?Kann man auch eventuell vor dem Ezropäischen Gerichtshof zu klagen? Man kann ja nicht für einen Dienst Geld einkassieren, was garnicht in Anspruch genommen wird. Ich kann ja auch GET mein Dienst anbieten, man schauen ob sie bezahlen würden.
Hätte man Erfolgschancen wenn man gegen die GEZ klagen würde?
Nö. Aber da das Thema hier schon öfter diskutiert wurde, könnten Sie ja mal die Suchfunktion benutzen. Oder einfach mal die Informationen auf www.gez.de lesen.
Die Frage ist doch ob die Gesetzgebung hierfür auch den heutigen Gegebenheiten und Bedürfnissen entsprechen. Ein Gesetz was vor 30 jahren verabschiedet worden ist, muss nicht automatisch auch heute eine Wirkung haben. Vorausgesetzt man klagt und zwingt somit durch Beschlüsse bzw. Gerichtsverfahren eine Korrektur dessen, was dem heutigen Standard nicht entspricht. Diese Gesetzgebung hätte wahrscheinlich vor 30 jahren volle Zustimmung gefunden, da ja jeder Teilnehmer auch sich die ÖR anschauen musste, weil es einfach keine anderen Sender gab. Ich Frage mich ob auch z.B. Amerikanische Soldaten die hier stationiert sind und wahrscheinlich nur über Satellit US-Sender sich anschauen, auch GEZ Gebühren entrichten müssen?
"Allein das Bereithalten von Rundfunkgeräten begründet die Gebührenpflicht. Es kommt nicht darauf an, ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden. Auch auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, DVB-T, Kabel, Satellit) oder in welchem Umfang das Radio und Fernsehgerät genutzt werden, spielt für die Gebührenpflicht keine Rolle."
So lautet das Gesetzt und ist im meinen Augen nicht gerechtfertigt.Daher die Frage ob es tatsächlich keine Chance bei einer Klage sich ergeben würde.
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