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Verfasst am: 19.10.05, 14:07 Titel: Flugverspätung- Erstattung auch ohne Versicherung?
Guten Tag,
vor zwei Wochen wollte ich mit einer Freundin von Amsterdam Schiphol nach Kanada Toronto fliegen, an einem Samstag um 15:00 Uhr mit (edit: einer niederländischen Airline). Als die Fluggäste einchecken wollten, wurde verkündet, dass es technische Probleme bei der Maschine geben würde, und diese behoben werden müßten. Der nächste Abflugtermin lautete Sonntag (folgender Tag) um 18:00. Wir konnten nach dieser Nachricht bereits einchecken und bekamen ein Hotelzimmer zur Verfügung gestellt, inkl. Abendessen mit 1 Getränk und Frühstück. Für den folgenden Tag am Flughafen bekamen wir einen Gutschein über ein kleines Frühstück und einen Lunch.
Als wir am folgenden Tag um 17:30 an Bord gehen wollten, war an dem (kurz vorher geänderten) Gate, boarding für einen anderen Flug.
Kurz darauf teilte uns das Personal der Airline mit, dass die Maschine nicht "flugfähig" sei, und dass nun eine Maschine einer spanischen Airline aus Madrid eingeflogen würde. Uns wurde die Verschiebung des Abfluges um weitere 2 Stunden mitgeteilt.
Endlich an Bord (ca. 29 Std. verspätet) entschuldigte sich die Airline natürlich für die Verspätung und teilte schließlich Zettel aus, für die Versicherung wie Sie sagten. Auf diesem Schreiben steht, dass der Flug mehr als 24 H Verspätung hatte, damit die Versicherung den Flug erstattet.
Nun ist es in unserem Fall so, dass wir keine Reiserücktrittsversicherung oder ähnliches abgeschlossen haben, da dies unser Jahresurlaub war und kein Grund dafür bestand.
Nun weiß ich nicht, ob in den Niederlanden bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung gleichzeitig auch ein Fall wie dieser abgedeckt ist, ob es dort vielleicht üblich ist eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen, und eher unüblich dies nicht zu tun?
Mit einem Beschwerdebrief allein an die Airline werden wir wohl nicht sonderlich viel Erfolg haben. Da Fluggäste mit einer Versicherung (was für einer auch immer) den Flug erstattet bekommen, müssen doch auch die ohne Versicherung das Recht darauf haben, oder? Was für Wege sind einzuschlagen?
Ich nehme mal an, dass es hier nicht um einen Zettel für eine Versicherung handelt, sondern um einen Antrag zur Erstattung der gemäß Fluggastverordnung vorgeschriebenen Entschädigung.
Die Reiserücktrittsversicherung hat damit gar nichts zu tun.
Die Rechtslage ergibt sich klar aus der EU-Verordnung 261-04, gültig seit 17.02.2005.
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