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Verfasst am: 20.10.05, 10:00 Titel: Anwaltshaftung bei Nichthinweisen auf Versteuerungspflicht
Im Streit gegen einen Steuerberater wurde eine Entschädigung gewonnen, die den Betriebseinnahmen eines freiberuflich tätigen Unternehmers hinzurechnen war.
Durch unvorsätzliches Nichtversteuern der Entschädigungsbetrages ist dem Unternehmer, der nach dem Streitfall auf einen Steuerberater verzichtete und seine Steuererklärungen ab dahin selbst anfertigte, eine erhebliche Steuernachzahlung entstanden.
Hat der Anwalt den Unternehmer bei der Übergabe des Entschädigungsbetrages oder nach Abschluss der Rechtssache darauf hinweisen müssen, dass der gewonnene Entschädigungsbetrag zu versteuern sei?
Meiner Meinung nach muss ein Anwalt durchaus die Steuerpflicht im Auge behalten, wenn es um entsprechende Zahlungen geht, aber nur soweit durch die Steuer die Summe durch ungünstige Gestaltung in einem Maße gemindert wird, dass der Mandant hinterher mit weniger da steht als ihm zugestanden hätte. Wenn aber eine Geldleistung ausgezahlt wird, obliegt es grundsätzlich dem Steuerpflichtigen, derartige Beträge beim Finanzamt ordnungsgemäß anzumelden.
Im übrigen ist bei Anwaltsfehlern stets zu prüfen, wie der Mandant ohne Fehler dagestanden hätte. Wenn er nur nachzahlen musste, ist es das gleiche unterm Strich, wie wenn er es gleich - nach Hinweis - versteuert hätte.
Jedem Unternehmer muss klar sein, dass sämtliche Einnahmen, die im Rahmen seiner Unternehmung erzielt werden versteuert werden müssen. (Hierbei fasst das Finanzamt den Rahmen sehr weit.)
Die Kosten für einen verlorenen Prozess hätten Sie doch sehr wahrscheinlich auch steuerlich geltend gemacht...
Muss ein Anwalt Sie also darauf hinweisen, dass Sie eine ordentliche GUV oder Bilanz zu erstellen haben? Ich meine nein, denn dies ist selbstverständlich.
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