Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Regressmöglichkeit?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Regressmöglichkeit?
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn der Haftpflichtversicherer Zahlungen an den Gebäudeversicherer leistet, hat Person XY die Möglichkeit, im nächsten Jahr nicht hochgestuft zu werden. Dann nämlich, wenn sie den Schaden an ihren Haftpflichtversicherer zurückzahlt.

Dafür ht Person XY nach Erhalt der abschließenden Mitteilung ganze 6 Monate Zeit.

Heutzutage sind Carports relativ billig. Und zu 100% kann man Person XY nicht in Regress nehmen, solange sie für den Brand nichts konnte. Also ganz locker bleiben und abwarten, ob überhaupt was eingereicht wird.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
TimoNRW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2004
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich brauch mal dringend euren Rat.

Heute kam Rechnung von der Stadt:

Feuerwehreinsatz: 550 EUR

Genausten ausgeführt.Fahrzeuge und Personen.


Das kann doch nich angehen,das ich dafür aufkommen muss jetzt?

Ich musste doch die Feuewehr rufen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dos
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es wäre wichtig zu wissen, warum denn nun das Auto brannte. Also: wenn der Brand auf einem Verschulden des Halters beruht (blödes Beispiel: beim Tanken geraucht, vielleicht besseres Beispiel: Tank undicht und nie repariert), dann haftet der Halter für den Schaden am Gebäude. Den übernimmt seine Kfz-Haftpflicht und stuft ihn hoch. Wenn aber kein Verschulden vorliegt, dann kommt ja allenfalls die Gefährdungshaftung des Halters nach dem StVG in Betracht. Die greift aber nur, wenn der Schaden beim Betrieb des Autos entstand. Lief also der Motor und/oder war das Auto in Bewegung, als es in Brand geriet?

Die Feuerwehrkosten muss der Halter wohl unabhängig vom Verschulden tragen, ich meine, das geht über das Polizeirecht (der Halter ist Zustandsstörer) und die einschlägigen (kommunalen) Gebührensatzungen für die Feuerwehr.

Gruß, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
TimoNRW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2004
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Also das Auto wurde umfassend von der Polizei untersucht und ich wurde auch ausführlich befragst.Ebenso wurden ausführliche Fotos gemacht von der Kripo.

Ich bin nachts nach Hause gekommen und als ich den Wagen unterm Carport abgestellt hab bemerkte ich immer stärker werdene Rauchentwicklung.Während der Fahrt hab ich ja nix gemerkt was ich auch der Polizei so gesagt habe.

Ja das geht hier laut den Schreiben über Gebührenordnungen der Stadt.

Meine Aurtoversicherung sagte mir gerade am Telefon aber das sowas selbstverständlich übernommen wird.

Naja ich trau denen ja nich ich kanns nur hoffen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
TimoNRW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2004
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

So neues zum Fall:

Heute kam ein Scheck der Autoversicherung im Höhe von 550 EUR
mit den Vermerk: ohne Rechtsverpflichtung


Also gutschreiben lassen und der Stadt dann das Geld überweisen.

Ist ok oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

edit...

ja, oder was wollen sie sonst damit machen?
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
TimoNRW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2004
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

OK mach ich.

Mal abwarten wie die Sache mit der Gebäudeversicherung noch ausgeht.

Das Carport kostete 10.000 EUR komplett mit allen drum und dran (Aufbau,elektrische Arbeiten usw).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.