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Verfasst am: 21.10.05, 01:15 Titel: grob fahrlässiges Verhalten der Bank
Hallo zusammen.
Wenn eine Bank die Bankkarte und die dazughörige Geheimzahl einem Kunden mit der Post zusendet und die Karte abhanden kommt und auf dem Konto zugegriffen wurde, wer haftet für den Schaden wenn die Karte nie bei dem Kunden angekommen ist???
Das kommt darauf an. Die Bank versendet normalerweise Karte und Geheimzahl mit 2 verschiedenen Schreiben. Somit ist es relativ unwahrscheinlich, dass eine fremde Person beide Schreiben erhält.
War die Adresse des Bankkunden richtig angegeben? Wer hat die Post abgefangen? War es ein Briefzusteller oder ein Mitbewohner des Kunden?
Gehen wir mal davon aus daß die Karte und die Pin Zeitversetzt verschickt wurde. Aber in dem ersten Brief wird darauf hingewiesen daß die Geheimnummer drei bis sieben Tage später zugestellt wird.
Adresse war richtig angegeben und die post wurde von einer Unbekannten Person abgefangen. Verdächtigt wird der Bruder des Nachbarn, da Ähnlichkeiten mit dieser Person auf dem gemachten Foto bestehen. Beweisen kann man es jedoch nicht.
Gehen wir weiter davon aus, daß der Kontoinhaber erst vier Monate später durch nachfragen bei der Bank gemerkt hat das es zum unerlaubten Zugriff auf das Konto kam.
Wer hat nun den Schaden zu Verantworten? Der Kunde oder die Bank?
wenn der Kunde weiss, dass die Geheimnummer in einem gesonderten Brief 3 bis 7 Tage später verschickt wurde, hat er ja offenkundig die Karte im ersten Brief schon erhalten. Ein Mißbrauch ist daher nicht möglich!?!
Unabhängig davon ist der Kunde gemäß 11.5 AGB der Bank verpflichtet, die Bank unverzüglich zu informieren, wenn erwartete Abrechnungen, Auszüge oder andere Sendungen der Bank nicht ankommen.
Da der Kunde die Karte bestellt hat (bei einer Folgekarte wird keine PIN verschickt), musste er die Zusendung von Karte und PIN erwarten und die Bank über das Aubleiben informieren.
Selbst bei großzügiger Interpretation des Wortes "unverzüglich" sind 4 Monate definitiv zu lang. Spätestens nach einer Woche wäre eine Reklamation (und damit verbunden einer Kartensperre) notwendig gewesen.
Für die Frage der Haftung kommt es jetzt darauf an, wann und wie die Verfügungen vorgenommen wurden. Für Verfügungen mit PIN und Karte in den ersten Tagen haftet die Bank. Je später die Verfügung ist, desto größer das Risiko, dass der Kunde den Schaden tragen muss.
Bei der Gelegenheit bemerkt: Wenn der Kunde erst nach 4 Monaten reklamiert, schreit das natürlich geradezu nach dem Versuch, die Bank zu betrügen. Wer bestellt schon eine Karte, reklamiert nicht, dass sie nicht kommt und prüft auch seine Auszüge nicht???
Da ein Bild auf der Karte war, handelt es sich wohl um eine Kreditkarte. Hier bestehen eventuell kundenfreundlichere Haftungsregelungen. Es wäre in jedem Fall zu prüfen, welche Haftungsregeln vereinbart wurden.
Das der Kunde erst so spät reagiert hat liegt daran das er nicht damit gerechnet hat; daß die Geheimnummer so grob fahrlässig auf einfachen Postwegen von der Bank verschickt wird.
Desweiteren weiß der Kunde von der Bank selbst, daß die Karte drei bis sieben Tage später zugeschickt wurde und das in dem Brief immer ein Schreiben beigefügt sei, wo auf dieses hingewiesen wird.
Sagen wir es handelt sich um ein normales Sparbuch mit einer Sparkart um
auch den Automaten zu benutzen. Ohne Bild drauf.
Woher will der Kunde den genauen Zeitpunkt wissen wann die Karte bei Ihm ankommt, wenn er nicht einmal darauf hingewiesen wird das er diese per Post zugesendet bekommt. Ihm wird lediglich mitgeteilt das er bescheid bekommt, wenn die Karte da ist.
Das der Kunde die Karte nicht selber abgefangen hat steht außer Frage, da auf dem Beweisfoto das der Automat selbstständig bei jeder Abhebung von Bargeld erstellt ein Anderer zu sehen ist.
PS: Auch bei Folgekarten werden Karten und Pinnummern ohne jegliche Vorankündigung seitens der Bank dem Kunden zugesschickt!
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