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Stranddrache Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.10.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 21.10.05, 15:34 Titel: Zurück zur GKV?! |
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Hallo,
momentane Situation:
Ich bin Student und werde es wohl noch eine Weile bleiben.
Ab April 2006 falle ich aufgrund meines Alters aus der Versicherung meines Vaters raus. Dieser ist privatversichert.
Bei Studienbeginn habe ich eine unwiderrufliche Befreiung von der Krankenversicherungspflicht unterschrieben.
Welche Möglichkeiten gibt es, um trotzdem wieder in den Genuß der gesetzlichen Krankenversicherung zu kommen?
Danke
Stranddrache |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 21.10.05, 15:39 Titel: |
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Hallo
Die Befreiung von der Krankenversicherung als Student erlischt, wenn Sie mit Ihrem Studium fertig sind bzw. nicht mehr eingeschrieben sind.
Wenn Sie nach dem Studium eine Beschäftigung aufnehmen, können / müssen Sie sich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. |
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Stranddrache Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.10.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 21.10.05, 15:43 Titel: |
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Danke für die schnelle Antwort.
Gibt es evtl die Möglichkeit eine Exmatrikulation zu umgehen, durch das Aufnehmen
einer Beschäftigung, die versicherungpflichitg ist? Falls ja wie wird sowas gehandhabt?
Komme auf diese Idee, da in dem Schreiben als Unterpunkt aufgeführt wird:
Keine Auswirkungen hat jedoch die Befreiung von der studentischen
Krankenversicherung auf eine Beschäftigung, die während der
Dauer des Studiums ausgeübt wird und die der Versicherungspflicht
unterliegt. |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 21.10.05, 15:53 Titel: |
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Nein, dies ist meines Erachtens nach nicht möglich, denn der § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB V sagt aus, dass ordentlich Studierende, die während Ihres Studiums gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, versicherungsfrei sind.
Um kein ordentlich Studierender zu sein, müssten Sie unter anderem in mindestens 29 Wochen / Jahr mehr als 20 Stunden / Wochen arbeiten. |
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vikingz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 643
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Verfasst am: 21.10.05, 20:51 Titel: |
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| Stefanie145 hat folgendes geschrieben:: | Nein, dies ist meines Erachtens nach nicht möglich, denn der § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB V sagt aus, dass ordentlich Studierende, die während Ihres Studiums gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, versicherungsfrei sind.
Um kein ordentlich Studierender zu sein, müssten Sie unter anderem in mindestens 29 Wochen / Jahr mehr als 20 Stunden / Wochen arbeiten. |
Und was spräche gegen eine Beschäftigung über 20 Stunden / Woche ?
Die Pflicht aufgrund der Beschäftigung verdrängt die Befreiung in der studentischen Versicherung.
Ergo bestünde eine Mitgliedschaft in der GKV auch während des Studiums, solange die Beschäftigung aufrecht erhalten bleibt.
Die versicherungsrechtliche Beurteilung hat ja auf die Immatrikulation keine Auswirkungen. |
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Stranddrache Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.10.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 22.10.05, 12:15 Titel: |
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Das Dachte ich mir auch.
Die Frage ist allerdings, ob ich aus der GKV wieder rausfliege, wenn ich der Beschäftigung nicht mehr nachgehe?
Also quasi die 29 Wochen mehr als 20h arbeite und danach der Beschäftigung nicht mehr nachgehe?  |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 22.10.05, 14:33 Titel: |
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Sofern Sie dann weiterhin studieren, entfällt die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung, weil Sie dann ja wieder Student sind, von deren Versicherungspflicht Sie sich ja befreit haben.
Aus diesem Grund hatte ich im Grunde schon ausgeschlossen, dass Sie regelmäßig mehr als 20 Stunden / Woche arbeiten wollen, vorallem da Arbeitsstunden am Wochenende und in den Abendstunden nicht zu den 20 Stunden gezählt werden. |
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Stranddrache Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.10.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 22.10.05, 15:28 Titel: |
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Urgs... blödes Recht... dachte ich könnte dies doch noch irgendwie umgehen.
Danke für die Informationen....
Gruß Stranddrache |
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