Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rückflug um 1 Woche verschoben!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rückflug um 1 Woche verschoben!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Akua
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 19:59    Titel: Rückflug um 1 Woche verschoben! Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum,

mein Text wird wahrscheinlich lang werden, aber ich bin so über diese airline verärgert!

Mein Mann und ich sollten am 7. September um 11 Uhr nach Ghana fliegen, mit (Wortsperre: Airline). Check-in time wäre 9 Uhr, wurde uns gesagt. Nun, wir waren um 9 Uhr am Flugplatz, kein Mensch von (Wortsperre: Airline) zu sehen. 9 Uhr ging, 10 Uhr ging, 11 Uhr ging ........dann haben wir endlich herausgefunden, das der Abflug auf 15 Uhr verschoben war. Der wirkliche Abflug fand dann um 17 Uhr statt. Während dieser 6 Std. hat uns (Wortsperre: Airline) ein Getränk bezahlt, Essen haben sie abgelehnt. Kann man das anfordern?

Der Flug sollte mit einer kurzen Zwischenlandung in Düsseldorf stattfinden, die aber dann über 1 Std. dauerte. Es wurde eine zweite Zwischenlandung in Mallorca gemacht, um zu tanken, von der vorher nichts erwähnt wurde. Während dieser Zeit musste man über eine Std. still im Flugzeug sitzen. Im ganzen saßen wir über 10 Std. im Flieger, was eigentlich ein 7 Std. Flug sein sollte. Ich habe gehört, das es eigentlich garnicht erlaubt ist, das Passagiere im Flugzeug sitzen, während getankt wird? Wurde man dadurch einem Risiko ausgesetzt?

Unser Rückflug sollte am 6. Oktober 1 Uhr stattfinden. Wir hatten gehört, das es Probleme geben soll, haben deshalb am 5. Oktober das Büro von (Wortsperre: Airline) in Ghana aufgesucht. Wir haben Stunden damit verbracht es ausfindig zu machen, denn es gibt kein Büro/Schalter am Flugplatz. Als wir endlich dort waren wurde uns gesagt, sorry, der Flug heute nacht fällt aus, kommen sie in einer Woche wieder! Wir haben den Leuten dort natürlich erklärt, das das nicht so einfach geht, wir müßen am 10.10. wieder arbeiten, wir haben Verpflichtungen, wir haben kein Geld mehr noch eine Woche in Ghana zu verbringen. Es wurde uns nur gesagt, sei arbeiten mit keiner anderen Gesellschaft zusammen, können uns also nicht woanders buchen und sie fliegen nur einmal die Woche, darum geht es nicht anders. Sie haben kein Geld uns tickets bei einer anderen Gesellschaft zu besorgen, das müßten wir selbst machen. Als wir ihnen sagten, wir hätten auch kein Geld nochmals tickets zu kaufen, da wir sie ja schon bezahlt hätten, wurden uns 100 $ für 2 Personen für 1 Woche gegeben. Ich habe ihnen nochmals erklärt, das uns das auf keinen Fall voll entschädigt, wir nehmen das nur als Teilzahlung an, damit wir uns eine zusätzliche Woche über Wasser halten können. Wir wiesen darauf hin, das alleine 1 zusätzliche Packung der Malaria Prophilaxe € 55 kostet und das wir beide 1 Woche Verdienstausfall haben, da wir selbständig sind.

1 Woche später fand der Rückflug statt. Am Flugplatz Schalter fragten wir nach, mit wem wir über Entschädigung sprechen sollten, wurden einfach stehen gelassen und von weitem wurde zugerufen, Entschädigung gäbe es nicht.

Im Flugzeug wurde dann angesagt, das unser Gepäck nicht mitgenommen wurde, denn durch die extra Passagiere war das Flugzeug zu schwer. Mußten dann 1 Std. Schlange stehen um Gepäckverlust anzugeben. Wurden am nächsten Tag spät abends angerufen, Gepäck sei angekommen, ob wir es selbst abholen könnten, ansonsten wurde die Zulieferung einige Tage dauern. Mein Mann fuhr zum Flugplatz, zahlte Parkgebühren und holte das Gepäck selbst ab.

Jetzt meine Fragen: gibt es Pauschalentschädigungen für eine zusätzliche Woche im Ausland für Essen/Benzin/Unterkunft/medizinische Versorgung, etc. oder muß man Belege haben? Gibt es Entschädigung für 6 Std. Wartezeit, Telefonanrufe, etc.? Gibt es Entschädigung für Verdienstausfall, Mahngebühren für zu spät gezahlte Rechnungen (Schufaeinträge?) etc. Gibt es Entschädigung für Gepäck das 1 Tag später ankommt (am Heimatort), Entschädigung für Selbstabholung? Entschädigung für den ganzen Streß und Ärger?

Eines habe ich gelernt: Nie wieder eine neue/kleine airline!

Vielen Dank im Voraus für Antworten, Akua
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sind Sie eigentlich der Meinung, daß der Betreiber dieses Forums alleine die Verantwortung übernehmen soll, falls die genannte Fluggesellschaft z.B. auf Unterlassung solcher Veröffentlichungen klagt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

@FM: Danke für den - vielleicht etwas drastischen - Hinweis auf unsere Regeln. Immerhin haftet man ja nur ab Kenntnis, und die habe ich gerade zum Anlass genommen, den Beitrag zu anonymisieren Winken

@Akua: willkommen im Forum für Reiserecht. Bitte gelegentlich mal dem Link zu unserer Juriquette folgen und schmökern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Akua,

zurück zum Thema.
Ich gehe nicht davon aus, dass es sich
1. um eine europäische
2. um eine der IATA angehörende Fluggesellschaft gehandelt hat.

Falls sie beides bestätigen können, haken Sie am besten die ganze Geschichte unter "persönliche Erlebnisse" ab.

Wer sich auf das Risiko einlässt, mit einer schwarzafrikanischen Airline zu fliegen (und damit meine ich nicht nur das Sicherheitsrisiko), kann nicht auf Kompensation wie bei z.B. einer Kranich-Airline hoffen.

Beim nächsten mal vielleicht 50 Euro mehr für eine etablierte Airline ausgeben und vorhersehbare Unannehmlichkeiten vermeiden.

Gruss

report
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Akua
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zuerstmal sorry das ich die airline genannt habe, wußte nicht, das ich das nicht darf. Danke für die Antworten.

xx ist eine unabhängige deutsche Chartefluggesellschaft, gegründet 1998. Die Flüge werden ausschließlich im Vollcharter für namhafte deutsche und europäische Reiseveranstalter durchgeführt (so steht es auf der website der xx Fluggesellschaft)

xy hat eine Patnerschaft mit xx gebildet, seit November 2004.

Ich nehme also mal an, xy chartert das ganze Flugzeug von xx (eine deutsche Fluggesellschaft) und verkauft dann die Sitzplätze einzeln. xy hat Kontaktadressen in Deutschland und Ghana. Wie kann ich herausfinden, ob xy eine deutsche Gesellschaft ist? Muß ich Entschädigung von xx oder xy anfordern? Soll ich einen Brief an xx schreiben, mit Kopie an xy?

Nochmals vielen Dank, Akua
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Akua,

wenn dem so ist, sieht es vermutlich anders aus.
Schauen Sie doch mal beim Luftfahrtbundesamt unter dem Link http://www.lba.de/deutsch/oeffentlich/passinfo/Fluggastrechte.htm nach; hier gibt es weitere Informationen und Beschwerdeformulare zum Download.

Viel Erfolg

report
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Akua
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.10.05, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Werde an xx und an xy schreiben, eine Frist setzen. Wenn ich keine Antwort bekomme, werde ich die Beschwerdeformulare des Luftfahrt-Bundesamtes in Anspruch nehmen.

Nochmals Danke für die Info.

Akua
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tine2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Akua,
habt Ihr von Ghana aus denn nicht in Eurem Reisebüro in Deutschland angerufen?
Die hätten sich doch um Euren Rückflug gekümmert.
LG,
Tine
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.