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Datenschutzverletzung durch die Bank?

 
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tt22
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Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 18:25    Titel: Datenschutzverletzung durch die Bank? Antworten mit Zitat

Im Ramen einer Fehlbuchung hat eine Bank den namen ihres Kunden an die Bank, bzw dessen Kunden, von der die Buchung kam weitergeleitet, im Nachhinein wollte Sie sich die Erlaubniss dazu holen (unter Strafandrohung), deren Unterschrift der Kunde aber verweigerte.

Meine Frage ist, ob eine Bank, entgegen ihrer eigenen Geschäftsbedingungen, einen Namen an andere Banken bzw Privatpersonen weitergeben darf?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 25.10.05, 10:25    Titel: Re: Datenschutzverletzung durch die Bank? Antworten mit Zitat

tt22 hat folgendes geschrieben::
Meine Frage ist, ob eine Bank, entgegen ihrer eigenen Geschäftsbedingungen, einen Namen an andere Banken bzw Privatpersonen weitergeben darf?

Natürlich nicht. Haben Sie sich schon beim zuständigen Datenschutzbeauftragten und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) beschwert?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 19:41    Titel: Re: Datenschutzverletzung durch die Bank? Antworten mit Zitat

Hallo,
tt22 hat folgendes geschrieben::

Meine Frage ist, ob eine Bank, entgegen ihrer eigenen Geschäftsbedingungen, einen Namen an andere Banken bzw Privatpersonen weitergeben darf?


Rhetorische Fragen führen meist zu dem erwarteten Ergebnis. Natürlich darf ich nicht anders handeln als im Vertrag mit dem Vertragspartner vereinbart.

Die Frage für mich ist, ob die Frage richtig gestellt wurde?

tt22 hat folgendes geschrieben::

Im Ramen einer Fehlbuchung hat eine Bank den namen ihres Kunden an die Bank, bzw dessen Kunden, von der die Buchung kam weitergeleitet


Bei diesem Sachverhalt kann es sich doch nicht um einen Verstoss gegen Vertrag, AGB oder Datenschutzbestimmungen handeln!

Aufgrund der Fehlbuchung erfolgt eine Nachforschung. Das Ergebnis der Nachforschung wird dem Kunden, dessen Konto belastet wurde mitgeteilt und lautet: Ja, das Geld wurde autragsgemäß dem Empfänger gutgeschrieben oder: Nein, das Geld wurde statt dessen Person XYZ gutgeschrieben.

Wo ist das Datenschutzproblem oder der AGB-Verstoß?
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