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Pelekas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 21:09    Titel: Bürgschaftsrecht Antworten mit Zitat

Hallo,
A hat im Alter von 20 Jahre eine Bürgschaft Unterschrieben, für B der ein
Altbauhaus damit Finanzieren wollte und mit Frau, Kind und Eltern dort einzuziehen

Frage
1) Wie kann eine Bank zwei Jungen Menschen die gerade im Arbeitsleben stehen ohne Besondere Ausbildung und ohne Eigenkapital ein Kredit von 150.000.- € geben.
2) Nach 10 Jahren ist der B angeblich zahlungsunfähig obwohl B und seine Frau beide Berufstätig sind ( ca.2900 Netto Einkommen).Nach Anforderungen der Bank das Geld zurück zu zahlen steht das Haus jetzt zur Versteigerung frei. B, Frau, Kind und Eltern sind schon ausgezogen. Wert des Hauses 95.000. -€ Vorderrungen der Bank 120.000. -€ Kann A ohne Grosseren finanziellen Schaden da raus zu kommen. Welche Pflichten und Rechte hat er?


Die Versteigerung findet Anfang November statt. Bin über jede Antwort dankbar


Gruß
Pelekas
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bank kann jedem einen Kredit geben. Nur wenn die Finanzierung knapp wird (sprich wenn die Bank Angst hat auf einem Teil sitzenbleiben zu müssen z.B. wenn Darlehenssumme höher Marktwert der Immobilie) verlangt sie sonstige Sicherheiten z.B. einen Bürgen.

Pflichten sind ganz schnell beschrieben: Der Bürge muss für den Zahlungsausfall des Kerditgebers (der Bank in dem Fall) aufkommen. Sprich wenn es zur Zwangsversteigerung kommt, für die Differenz zwischen Verkaufspreis und den Krediten (zuzügl. der Gebühren ect. für die Versteigerung usw.). Er kann sich das Geld natürlich gerichtlich vom eigentlichen Darlehensnehmer zurückholen, aber nur wenn es da was zu holen gibt (und das scheint nicht der Fall zu sein).
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