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Verfasst am: 22.10.05, 21:27 Titel: GKV kündigt zum 15.11.05 Noch Widerspruch möglich?
Hallo,
da ich über die Suchen-Funktion nichts gefunden habe, werde ich mal selbst fragen.
Habe heute die Kündigung meiner freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV zum 15.11.05 erhalten. Obwohl ich auf die Mahnung im letzten Monat geantwortet und eine momentane Zahlungsfähigkeit angegeben habe, scheinen die sich Taub zu stellen (statt einer Antwort kam als nächstes nur noch die Kündigung).
Ist ja nicht das erstemal. Auch bei der Berechnung des Beitrags ab 01.01.05 reagieren die nicht darauf, das ich denen eine Bescheinigung über die Existenz meiner beiden (erwachsenen) Kinder habe zukommen lassen. Ich werde weiterhin so berechnet als ob ich kinderlos wäre.
Nun haben sie eben dem ganzen die Krone aufgesetzt und mir nach 2 Monaten Rückstand trotz meiner Antwort die Versicherung gekündigt. Wobei die Forderung mal wieder den erhöhten Beitrag von Kinderlosen mit enthält.
Da ich nur eine mehr schlecht als recht laufende Ich AG habe, kommt noch dazu, das die ab 01.-15.11.05 den normalen Beitrag haben wollen, da die Bewilligung für das 2. Förderjahr noch nicht vorliegt (BFA hat mal wieder sehr viel Zeit).
Meine Fragen wären:
1. Würde es was bringen, wenn ich noch vorher in eine andere GKV wechsele, oder bleibe ich dann trotzdem ohne KV?
2. Gilt die Kündigung schon als vollzogen, oder könnte ich das noch abwenden indem ich mir irgendwo das Geld leihe, da die Kündigung ja erst zum 15.11.05 ausgesprochen wurde?
3. Sollte nichts fruchten, wie sieht es mit Aufnahme in einer PKV aus wenn man eine chronische Hepatitis C hat (habe micht vor ca. 13-14 Jahren durchs Tätowieren angesteckt). denke mal das die mich ablehnen werden.
Problem ist, das die anscheinend nicht reagieren, oder ein unbequemes (weil teures) Mitglied aus ihren Reihen entfernen wollen. Die tun nämlich in ihren Schreiben so als hätten sie nie etwas von mir bekommen.
Direkt vors Sozialgericht ziehen?
Verfasst am: 23.10.05, 05:29 Titel: Re: GKV kündigt zum 15.11.05 Noch Widerspruch möglich?
DIS hat folgendes geschrieben::
1. Würde es was bringen, wenn ich noch vorher in eine andere GKV wechsele, oder bleibe ich dann trotzdem ohne KV?
2. Gilt die Kündigung schon als vollzogen, oder könnte ich das noch abwenden indem ich mir irgendwo das Geld leihe, da die Kündigung ja erst zum 15.11.05 ausgesprochen wurde?
3. Sollte nichts fruchten, wie sieht es mit Aufnahme in einer PKV aus wenn man eine chronische Hepatitis C hat (habe micht vor ca. 13-14 Jahren durchs Tätowieren angesteckt). denke mal das die mich ablehnen werden.
Hallo,
leider scheint es nicht nur eine Zunahme von Zahlungspflichtigen zu geben, die kein Geld mehr haben, sondern auch, daß diese vermehrt kommentarlos nicht zahlen und dies erstmal "aussitzen" wollen! Allerdings ist dies mit Krankenkassen nicht so einfach...
Entschuldigung, aber Kritik muß immer wieder sein.
zu 1.
Soweit ich das GKV-Verfahren kennengelernt habe, ist es nach zweimonatiger Nichtzahlung bzw. Zahlungsrückstand in dieser Höhe der KK tatsächlich möglich, die freiwillige KV-Mitgliedschaft zu kündigen. Hat sie ja auch gemacht.
Ein Wechsel in eine andere KK ist m. E. nicht möglich, da die gesetzlichen Regelungen eine Aufnahme als freiwilliges Mitglied nach einer derartigen Kündigung verhindern.
zu 2.
Versuchen, das Geld aufzutreiben und, ganz wichtig, mit der KK reden. Versuchen, einen Weg zur Kündigungsrücknahme zu finden!
zu 3.
Eine Mitgliedschaft in der PKV kann man ja mal versuchen, da jedoch alle Vorerkrankungen angegeben werden müssen, wird entweder der Beitrag schön hoch sein oder die Mitgliedschaft abgelehnt werden.
DIS hat folgendes geschrieben::
Direkt vors Sozialgericht ziehen?
Wird nichts bringen, wenn der Fall so, wie hier geschildert, ist. Außer, daß man noch mehr Geld verliert.
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
§ 191 Satz 1 Nummer 3 SGB V
Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit Ablauf des nächsten Zahltages, wenn für zwei Monate die fälligen Beiträge trotz Hinweises auf die Folgen nicht entrichtet wurden
Da Ihnen die Krankenkasse nun mitgeteilt hat, dass Ihre Mitgliedschat zum 15. November endet, haben Sie bereits am 15. September und am 15. Oktober keine Beiträge gezahlt. Daraus ergibt sich, dass Sie zuletzt die Juli-Beiträge gezahlt haben.
Da die Mitgliedschaft jedoch erst endet, wenn am nächsten Zahltag (15. November) für die letzten 2 Monate die Beiträge fällig sind, sollten Sie möglichst bald den offenen Rückstand begleichen. Sofern Sie am 15. November keinen Rückstand mehr haben, dürfte meiner Meinung nach die Mitgliedschaft weiterhin bestehen. Sie sollten jedoch auch so schnell wie möglich (am Besten gleich Montag) mit der entsprechenden Sachbearbeiterin reden. Und da wird keine Beteuerung helfen, dass Sie momentan nicht zahlen können, da werden Sie schon etwas zahlen müssen.
Sofern es möglich ist, sprechen Sie möglichst direkt mit der Sachbearbeiterin.
In eine andere GKV werden Sie nicht wechsel können. Zum einen ist die Aufnahme nach einem Ausschluss in einer anderen Krankenkasse ausgeschlossen. Zum anderen Beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate, so dass es Ihnen nicht möglich ist, vor dem 15.11. in einer anderen GKV zu sein.
Zum anderen Beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate, so dass es Ihnen nicht möglich ist, vor dem 15.11. in einer anderen GKV zu sein.
Die Mitgliedschaft wurde doch schon gekündigt...
Nein.
Die "Kündigung" die von der Krankenkasse zum 15. November ausgesprochen wurde, ist ein Ausschluss von der GKV, da die Beiträge nicht gezahlt wurden.
Um in eine andere GKV wechseln zu können, muss das Mitglied nach § 175 SGB V kündigen. Hier beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate zum Ablauf des nächsten Kalendermonats, zudem muss eine entsprechende Bindungsfrist eingehalten werden.
Verfasst am: 23.10.05, 14:20 Titel: Re: GKV kündigt zum 15.11.05 Noch Widerspruch möglich?
DIS hat folgendes geschrieben::
Obwohl ich auf die Mahnung im letzten Monat geantwortet und eine momentane Zahlungsfähigkeit angegeben habe, scheinen die sich Taub zu stellen (statt einer Antwort kam als nächstes nur noch die Kündigung).
Woher kommt nur die weit verbreitete Meinung, man könne sich selbst eine Stundung genehmigen? Taucht auch im Inkasso-Forum immer wieder auf, dort meist in der Form "ich hab doch monatlich 10 Euro Ratenzahlung angeboten".
Wegen des Kinderzuschlags kann man Widerspruch einlegen. Dabei geht es aber nur um rund 3 Euro monatlich.
Aber warum kann man die KV nicht zahlen, wenn man den Ich-AG-Zuschuss bezieht? Der ist in erster Linie dafür (und für die Rentenversicherung) gedacht. Wenn die Ich-AG nach einem Jahr immer noch so wenig abwirft, daß man dieses Geld anderweitig verbraucht, ist es höchste Zeit zum aufhören. Der Zuschuss sinkt jetzt um 240 Euro, da wirds nur noch schlimmer.
Und wenn man nach der Aufgabe wieder im Arbeitslosengeldbezug ist, ist man auch wieder krankenversichert.
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