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Ein Mann lebt seit 25 Jahren mit einer Frau zusammen. Es wurde dazu nichts Schriftliches fixiert.
Jetzt stirbt diese Frau.
Der Mann sagt, das seine verstorbene Lebensgefährtin schon immer eine normale Erdbestattung wollte.
Der Sohn (der nächste Verwandte) der verstorbenen Frau will aber eine Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung.
Es ist nichts schriftlich fixiert. Auch im Testament nicht.
Wer hat das Recht über die Bestattung zu bestimmen?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.10.05, 00:28 Titel:
Der Sohn will anscheinend Geld sparen, da er für die Begräbniskosten aufkommen muss.
Hier wird es schwer. Gibt es noch andere Angehörige, die anderer Meinung sind als der Sohn? Die auch vom Wunsch der Verstorbenen erfahren haben?
Ansonsten sind mündliche Äußerungen eher nichtig. Zumindest testamentarische Verfügungen müssen handschriftlich sein und/oder unter Zeugen oder mit Notar. Hörte ich mal.
Nun könnte man selbst ein Erdbegräbnis auf eigene Kosten anbieten. So man Geld hat und es einem Wert ist. Antelige Kosten des Sohnes sollte man einfordern. Möglichst einvernehmlich.
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