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Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 18.10.05, 19:13 Titel: wie oft bekommt jemand Prozesskostenhilfe ?
Hallo Forum,
ich kenne jemanden, der hat eine Wohnung gekauft, er und sein Anwalt (haus- und Grundbesitzerverein) klagen nun wirklich gegen jeden Beschluß, will keine Rücklagen zahlen, usw. usw., ja er klagt sogar gegen den der ihm die Wohnung verkauft hat. Mttlerweile hat er eine Rechtschutzversicherung, die nimmt er nun auch laufend in Anspruch. Gibt es hier keinen Rechtsmißbrauch ? Ist die Versicherung eigentlich doof und sind die öffentlichen Kassen wirklich unerschöpflich und Zahlen für jeden Quatsch ? Die Angaben die im Prozesskostenhilfeantrag gemacht wurden sind falsch (er arbeitet auch schwarz !).
Verfasst am: 18.10.05, 23:30 Titel: Re: wie oft bekommt jemand Prozesskostenhilfe ?
Für PKH gibt es keine Mengenbegrenzung. Es kommt nahezu ausschließlich auf Bedürftigkeit und Erfolgsaussichten an.
killefiz hat folgendes geschrieben::
Hallo Forum,
ich kenne jemanden, der hat eine Wohnung gekauft, er und sein Anwalt (haus- und Grundbesitzerverein) klagen nun wirklich gegen jeden Beschluß, will keine Rücklagen zahlen, usw. usw., ja er klagt sogar gegen den der ihm die Wohnung verkauft hat.
Das ist in einem Rechtsstaat nun einmal grds. sein verfassungsmäßiges Recht.
killefiz hat folgendes geschrieben::
Mttlerweile hat er eine Rechtschutzversicherung, die nimmt er nun auch laufend in Anspruch.
Dafür ist sie da.
killefiz hat folgendes geschrieben::
Gibt es hier keinen Rechtsmißbrauch ?
Weshalb? Weil jemand seine Rechte gerichtlich überprüfen lassen will? Das ist zwar theoretisch möglich, aber dafür bedarf es weit mehr als nur eine gewisse Anzahl an Klagen.
killefiz hat folgendes geschrieben::
Ist die Versicherung eigentlich doof
Sachlich.
killefiz hat folgendes geschrieben::
und sind die öffentlichen Kassen wirklich unerschöpflich und Zahlen für jeden Quatsch ?
Seit wann ist der Justizgewähranspruch des Bürgers denn "Quatsch"?
killefiz hat folgendes geschrieben::
Die Angaben die im Prozesskostenhilfeantrag gemacht wurden sind falsch (er arbeitet auch schwarz !).
"Schwarz" bezeichnet üblicherweise, dass es der Staat gerade nicht weiss. Man kann dies zur Anzeige bringen, eine Straftat läge in einem derartigen Verhalten durchaus. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Verfasst am: 24.10.05, 01:14 Titel: Wie so nicht mein Problem ?
hi,
das verstehe ich auch nicht , ich kenne auch leider einige solche Fälle, in die die das Recht missbraucht wird, leider die deutsche Behörden schlafen , die einige Sachen zu überprüfen.
Ich habe jemanden im Jahr 2000 wegen Schwarzarbeit mit Beweismitel, wie Fotos und Video angezeigt, der auch damal ALHI bekommen hatte.
Kein Mensch hatte dies interesiert.
Zeugen sind gar nicht befragt worden.
Das verfahren wurde gegen den Täter eingestellt. Ich wurde als Zeuge gar nicht befragt.
Bei Beschwerde bekam ich die AW, ich sollte um mein kram kümmern und sollte ich dies , sein lassen, dies wäre nicht mein Problem.
Ich denke schon, wenn ich steurn zahle und Person X zahlt keine Steurn und bekommt noch von meine Steurn Gelder. Dies finde ich unrecht.
Ausserdem ich bin nicht der einziger Steuerzahler, der benachteiligt ist, sondern ihr alle.
Wie so nicht mein Problem ?
Seit dem mache ich Gedanken, enweder sollen wir alle Steurn zahlen oder alle keiner sollte Steuern zahlen.
Die Frage ist, wie wird uns in die zukunft gehen, wenn wir keine Steurn zahlen?
Meine Meinung ist die Kriminalität wird steigern.
Ich denke manschmal auch , dass die Menschen zuerst Opfer gemacht und dann werden zu Täter gegrängt, wer ist dafür verantwortlich ?
Ich selbst finde ich Kriminell , wenn man das Recht misbraucht, aber schwarze schaffe gibt es leider.
Schade Schade Schade für den Steuerzahler.
Wenn einer interesse hat kann ich gerne genaue infos mit Beweis geben, ich denke dies problem sollte man gemeissam kämpfen
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 24.10.05, 09:50 Titel: Re: Wie so nicht mein Problem ?
Shiva108 hat folgendes geschrieben::
hi,
das verstehe ich auch nicht , ich kenne auch leider einige solche Fälle, in die die das Recht missbraucht wird, leider die deutsche Behörden schlafen , die einige Sachen zu überprüfen.
Ich habe jemanden im Jahr 2000 wegen Schwarzarbeit mit Beweismitel, wie Fotos und Video angezeigt, der auch damal ALHI bekommen hatte.
Kein Mensch hatte dies interesiert.
Zeugen sind gar nicht befragt worden.
Das verfahren wurde gegen den Täter eingestellt. Ich wurde als Zeuge gar nicht befragt.
Bei Beschwerde bekam ich die AW, ich sollte um mein kram kümmern und sollte ich dies , sein lassen, dies wäre nicht mein Problem.
Ich denke schon, wenn ich steurn zahle und Person X zahlt keine Steurn und bekommt noch von meine Steurn Gelder. Dies finde ich unrecht.
Ausserdem ich bin nicht der einziger Steuerzahler, der benachteiligt ist, sondern ihr alle.
Wie so nicht mein Problem ?
Seit dem mache ich Gedanken, enweder sollen wir alle Steurn zahlen oder alle keiner sollte Steuern zahlen.
Die Frage ist, wie wird uns in die zukunft gehen, wenn wir keine Steurn zahlen?
Meine Meinung ist die Kriminalität wird steigern.
Ich denke manschmal auch , dass die Menschen zuerst Opfer gemacht und dann werden zu Täter gegrängt, wer ist dafür verantwortlich ?
Ich selbst finde ich Kriminell , wenn man das Recht misbraucht, aber schwarze schaffe gibt es leider.
Schade Schade Schade für den Steuerzahler.
Wenn einer interesse hat kann ich gerne genaue infos mit Beweis geben, ich denke dies problem sollte man gemeissam kämpfen
mfg
Shiva
#
das ist ja das Problem:
der Anwalt stellt den Antrag auf PKH, einzige Voraussetzung, es muß Aussicht auf Erfolg bestehen. Ich habe jedoch noch keinen Anwalt kennengelernt der sagt:
"Es besteht keine Aussicht auf Erfolg, lassen Sie es bleiben ", ist ja auch logisch, da der Anwalt eine schnelle Mark (jetzt Euro) verdienen will, der Anwalt wird gegen jeden Sch... klagen. Dann kommt das ganze zum Richter, komischerweise stehen dann in den Anträgen der Gegenanwälte immer wieder die Sätze drin: Ich beantrage die zurückweisung der PKH mangels Erfolgsaussichten. Was das witzige dabei ist, es bekommen dann immer beide Parteien PKH ,wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse entsprechend sind, obwohl dann die Entscheidung um die strittigen Themen ganz klar zu einer Seite ausgeht. Da versteht keiner die Welt mehr, besonders vor dem Hintergrund, daß die Rechtslage eigentlich eindeutig ist und so auch in den Gesetzbüchern steht !! Wahrscheinlich ist das Problem, daß es eben Gerichte und Richter gibt, die andere Entscheidungen entgegen den Gesetzen für Recht anerkennen, somit sind dann alle wieder verwirrt und keiner weiß mehr an was er sich halten soll. Siehe WEG und höchste Gerichtsurteile. Da weiß kein Schw.... mehr was noch gilt, sondern muß durch viel Geld in vielen Verhandlungen geklärt werden. ok, jeder will leben und Geld verdienen.
"Wenn man die Frösche fragt, wenn man den Sumpf trocken legen will" -so war das noch nie eine gute Idee !
Verfasst am: 24.10.05, 13:53 Titel: genau so ist das
hi,
ich dneke dass Du Recht hast, ich habe ein Fall gehabt, der gute Anwalt ( A ) in einer Verkehrsache , sowohl von PKH, als auch von Rechtsschutz kassierte.
Er bring seinen Mandant so durch einander, dass er trotz der Versicherung, den Antrag für PKH unterschreibt.
Sein Mandant war ein Ausländer, der so wie so keine Ahnung hatte.
Dies war nicht nur einmal.
Deinem anderen Mandantschaft:
Der 2. Fall beim gleichen RA: es handeltte in der Sache von einen Asylantrag, er kassierte sowohl von senen Mandantschaft 1000:00 in Raten e' 50:00 € monatl.
Gleich zeizigt verzögerte sein Verfahren und verlangte von von ihm nochmal etw. die gleiche Summe.
Ich gab ihm Tip , das er überprüfen lassen soll.
der neue Anwalt ( B ), riet ihm nicht zu zahlen und er übernehmte den Fall.
Er hat innerhalb von 6 Wochen AE für seinen Mandantschaft erreicht.
Als er die fomulierung der gelsen hat, lachte der neue RA ( B ).
Es ist klar , dass 2. RA nicht umsonst arbeitet, bekam er 1/4 als der 1.RA, also 500:00 €
Der Mann war aber auch 100 % behindert.
Ich formulierte ihm einige Sätze für das RAK, dies schreiben schickte er zum 1.RA in kopie, wenn er seine Mahnungen nicht zurück neme, würde die Sache beim RAK liegen.
1RA ruft bei seinem Mandanten an und teilt er mit, dass er einverstanden sei, zurück zu nehmen, er solle bitte nicht an RAK wenden, weil er wusste, das er zu unrecht die Beiträge kassiert.
Verfasst am: 24.10.05, 14:10 Titel: Re: Wie so nicht mein Problem ?
killefiz hat folgendes geschrieben::
Was das witzige dabei ist, es bekommen dann immer beide Parteien PKH ,wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse entsprechend sind, obwohl dann die Entscheidung um die strittigen Themen ganz klar zu einer Seite ausgeht. Da versteht keiner die Welt mehr, besonders vor dem Hintergrund, daß die Rechtslage eigentlich eindeutig ist und so auch in den Gesetzbüchern steht !!
Meine Toleranz für unsachliches Geplapper ist angesichts der ewigen Wiederholung solchen Unsinns in diesem Unterforum inzwischen sehr niedrig.
Erfolgsaussichten bedeutet lediglich, dass die Sache nicht erkennbar aussichtslos ist. Kein Richter darf bereits im Verfahren um die PKH abschließend eine Meinung zum Prozess bilden. Sie scheinen ja bei der Bildung Ihrer Vorurteile die verfassungsrechtlichen Konsequenzen von so etwas gerne in den Wind geschossen zu haben?
Zitat:
Da versteht keiner die Welt mehr, besonders vor dem Hintergrund, daß die Rechtslage eigentlich eindeutig ist und so auch in den Gesetzbüchern steht !!
Ach wirklich? Wenn Sie das so genau wissen um das beurteilen zu können, brauchen Sie doch auch sicher keinen Anwalt. Oder warum haben Sie den konsultiert, wenn es eindeutig im Gesetz stand?
"Erfolgssaussichten" bedeutet genau da, eine "Chance" auf Erfolg. Und solange die Beweise nicht abschließend gewürdigt sind, steht nahezu immer das Ergebnis des Prozesses in den Sternen. Geschweige denn, das die Rechtslage immer völlig klar ist. Denn in der Regel hat jede Seite ihre eigene Version der Dinge. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 24.10.05, 14:49 Titel: Re: Wie so nicht mein Problem ?
questionable content hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::
Was das witzige dabei ist, es bekommen dann immer beide Parteien PKH ,wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse entsprechend sind, obwohl dann die Entscheidung um die strittigen Themen ganz klar zu einer Seite ausgeht. Da versteht keiner die Welt mehr, besonders vor dem Hintergrund, daß die Rechtslage eigentlich eindeutig ist und so auch in den Gesetzbüchern steht !!
Meine Toleranz für unsachliches Geplapper ist angesichts der ewigen Wiederholung solchen Unsinns in diesem Unterforum inzwischen sehr niedrig.
Erfolgsaussichten bedeutet lediglich, dass die Sache nicht erkennbar aussichtslos ist. Kein Richter darf bereits im Verfahren um die PKH abschließend eine Meinung zum Prozess bilden. Sie scheinen ja bei der Bildung Ihrer Vorurteile die verfassungsrechtlichen Konsequenzen von so etwas gerne in den Wind geschossen zu haben?
Zitat:
Da versteht keiner die Welt mehr, besonders vor dem Hintergrund, daß die Rechtslage eigentlich eindeutig ist und so auch in den Gesetzbüchern steht !!
Ach wirklich? Wenn Sie das so genau wissen um das beurteilen zu können, brauchen Sie doch auch sicher keinen Anwalt. Oder warum haben Sie den konsultiert, wenn es eindeutig im Gesetz stand?
"Erfolgssaussichten" bedeutet genau da, eine "Chance" auf Erfolg. Und solange die Beweise nicht abschließend gewürdigt sind, steht nahezu immer das Ergebnis des Prozesses in den Sternen. Geschweige denn, das die Rechtslage immer völlig klar ist. Denn in der Regel hat jede Seite ihre eigene Version der Dinge.
Zitat:
Ach wirklich? Wenn Sie das so genau wissen um das beurteilen zu können, brauchen Sie doch auch sicher keinen Anwalt. Oder warum haben Sie den konsultiert, wenn es eindeutig im Gesetz stand?
das ist richtig, deshalb habe ich ja auch keinen Anwalt konsultiert.
Ich habe nichts gegen berechtigte Einsprüche die dann auch durch PKH unterstützt werden, nur muß ich doch nicht jden Unsinn mit PKH unterstützen. Weiterhin zeugen die vielen verlorenen Verfahren trotz PKH auch dafür, daß man hier vielleicht schon vorher wusste wie die Aussichten stehen. Warum glauben Sie gibt es einen Gestzentwurf der genau diesen Quatsch mit der PKH beenden soll ?
Zitat:
"Erfolgssaussichten" bedeutet genau da, eine "Chance" auf Erfolg. Und solange die Beweise nicht abschließend gewürdigt sind, steht nahezu immer das Ergebnis des Prozesses in den Sternen. Geschweige denn, das die Rechtslage immer völlig klar ist. Denn in der Regel hat jede Seite ihre eigene Version der Dinge
Sie haben ja mal echt Phantasie !
In dem Ausdruck " Erfolgsaussichten" kann ich laut Ihrer Interpretation alles verstecken, dann steht wirklich alles in den Sternen. Anscheinend wollen Sie nicht verstehen ?Beispiel: wenn ich abends zu Bett gehe und es liegt kein Schnee, und ich am nächsten Morgen aufwache und es liegt Schnee. Dann kann ich doch wohl behaupten, es hat in der Nacht geschneit ? - oder muß ich nun noch beweisen daß es keine Meinzelmännchen gibt ?
Zitat:
Meine Toleranz für unsachliches Geplapper ist angesichts der ewigen Wiederholung solchen Unsinns in diesem Unterforum inzwischen sehr niedrig.
Ein bisschen mehr Bescheidenheit würde Ihnen besser zu Gesicht stehen.
Verfasst am: 24.10.05, 15:17 Titel: Re: Wie so nicht mein Problem ?
killefiz hat folgendes geschrieben::
Ich habe nichts gegen berechtigte Einsprüche die dann auch durch PKH unterstützt werden, nur muß ich doch nicht jden Unsinn mit PKH unterstützen.
Nein, nur sind Sie nicht die Person, die beurteilt, was "Unsinn" im Hinblick auf PKH ist.
killefiz hat folgendes geschrieben::
Weiterhin zeugen die vielen verlorenen Verfahren trotz PKH auch dafür, daß man hier vielleicht schon vorher wusste wie die Aussichten stehen.
"vielleicht"...
Warum das ein Beweis für irgendetwas sein soll, müssen Sie schon deutlicher erklären. Bislang klingt es völlig sinnlos.
Kleiner Hinweis: PKH ist staatliche Beihilfe, damit die Bedürftigen Ihre Streitigkeiten vor Gericht bringen können. Es geht darum, das bedürftige Menschen nicht auf ein Verfahrne vor Gericht verzichten müssen, nur weil sie kein Geld haben. Nur die Verfahren, die völlig klar und unstreitig keine Chance haben, werden gesiebt. Es darf und kann nur eine grobe Prüfung erfolgen OB solche Chancen bestehen. Und wenn diese bestehen, darf der Bürger vor Gericht und erhält dazu vom Staat eine Vorfinanzierung.
killefiz hat folgendes geschrieben::
Warum glauben Sie gibt es einen Gestzentwurf der genau diesen Quatsch mit der PKH beenden soll ?
Beweisen Sie´s! Geben Sie einfach mal eine Quelle für einen Gesetzesentwurf, der die Gewähr von PKH aufgrund der Bewertung der Erfolgsaussuchten einschränken soll.
killefiz hat folgendes geschrieben::
Sie haben ja mal echt Phantasie !?
Eine meiner Fähigkeiten...
killefiz hat folgendes geschrieben::
In dem Ausdruck " Erfolgsaussichten" kann ich laut Ihrer Interpretation alles verstecken, dann steht wirklich alles in den Sternen. Anscheinend wollen Sie nicht verstehen ?
Ich verstehe es bereits gut genug. Nur Sie haben halt ein Problem damit. Klingt mehr danach, als hätte das Gericht Ihren Gegnern PKH gewährt und Sie sind nun der Ansicht, in einem "ordentlichen" Staat gehöre es ihm doch glatt verboten, seine Rechte vor Gericht prüfen zu lassen, wenn das "so eindeutig" ist. Und weil die Richter das doch nicht so eindeutig finden, ist halt die Regelung über die PKH (die damit nicht die Bohne zu tun hat) natürlich von den Richtern "falsch angewendet worden".
killefiz hat folgendes geschrieben::
Beispiel: wenn ich abends zu Bett gehe und es liegt kein Schnee, und ich am nächsten Morgen aufwache und es liegt Schnee. Dann kann ich doch wohl behaupten, es hat in der Nacht geschneit ? - oder muß ich nun noch beweisen daß es keine Meinzelmännchen gibt ?
Wenn die andere Seite behauptet es fiel keiner? Dann stehen bis auf weitere Untersuchungen im Beweisverfahren die Chancen erstmal 50:50, dass Sie ein Lügner sind. Was dann Frage des Beweisverfahrens ist. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 24.10.05, 16:56 Titel: Re: Wie so nicht mein Problem ?
questionable content hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::
Ich habe nichts gegen berechtigte Einsprüche die dann auch durch PKH unterstützt werden, nur muß ich doch nicht jden Unsinn mit PKH unterstützen.
Nein, nur sind Sie nicht die Person, die beurteilt, was "Unsinn" im Hinblick auf PKH ist.
killefiz hat folgendes geschrieben::
Weiterhin zeugen die vielen verlorenen Verfahren trotz PKH auch dafür, daß man hier vielleicht schon vorher wusste wie die Aussichten stehen.
"vielleicht"...
Warum das ein Beweis für irgendetwas sein soll, müssen Sie schon deutlicher erklären. Bislang klingt es völlig sinnlos.
Kleiner Hinweis: PKH ist staatliche Beihilfe, damit die Bedürftigen Ihre Streitigkeiten vor Gericht bringen können. Es geht darum, das bedürftige Menschen nicht auf ein Verfahrne vor Gericht verzichten müssen, nur weil sie kein Geld haben. Nur die Verfahren, die völlig klar und unstreitig keine Chance haben, werden gesiebt. Es darf und kann nur eine grobe Prüfung erfolgen OB solche Chancen bestehen. Und wenn diese bestehen, darf der Bürger vor Gericht und erhält dazu vom Staat eine Vorfinanzierung.
killefiz hat folgendes geschrieben::
Warum glauben Sie gibt es einen Gestzentwurf der genau diesen Quatsch mit der PKH beenden soll ?
Beweisen Sie´s! Geben Sie einfach mal eine Quelle für einen Gesetzesentwurf, der die Gewähr von PKH aufgrund der Bewertung der Erfolgsaussuchten einschränken soll.
killefiz hat folgendes geschrieben::
Sie haben ja mal echt Phantasie !?
Eine meiner Fähigkeiten...
killefiz hat folgendes geschrieben::
In dem Ausdruck " Erfolgsaussichten" kann ich laut Ihrer Interpretation alles verstecken, dann steht wirklich alles in den Sternen. Anscheinend wollen Sie nicht verstehen ?
Ich verstehe es bereits gut genug. Nur Sie haben halt ein Problem damit. Klingt mehr danach, als hätte das Gericht Ihren Gegnern PKH gewährt und Sie sind nun der Ansicht, in einem "ordentlichen" Staat gehöre es ihm doch glatt verboten, seine Rechte vor Gericht prüfen zu lassen, wenn das "so eindeutig" ist. Und weil die Richter das doch nicht so eindeutig finden, ist halt die Regelung über die PKH (die damit nicht die Bohne zu tun hat) natürlich von den Richtern "falsch angewendet worden".
killefiz hat folgendes geschrieben::
Beispiel: wenn ich abends zu Bett gehe und es liegt kein Schnee, und ich am nächsten Morgen aufwache und es liegt Schnee. Dann kann ich doch wohl behaupten, es hat in der Nacht geschneit ? - oder muß ich nun noch beweisen daß es keine Meinzelmännchen gibt ?
Wenn die andere Seite behauptet es fiel keiner? Dann stehen bis auf weitere Untersuchungen im Beweisverfahren die Chancen erstmal 50:50, dass Sie ein Lügner sind. Was dann Frage des Beweisverfahrens ist.
Belassen wir es dabei, ich glaube Sie sind fürs Leben genug gestraft !
Verfasst am: 24.10.05, 17:11 Titel: Re: Wie so nicht mein Problem ?
killefiz hat folgendes geschrieben::
Belassen wir es dabei, ich glaube Sie sind fürs Leben genug gestraft !
Gott weiß alles, Sie alles besser !
Bedenkt man, dass es hier um die Frage ging:
"Ist es Rechtens, dass mittellose Bürger vom Staat Hilfe bekommen, damit sie ihre Rechte vor Gericht überprüfen lassen können?"
spricht ein derartiges "Um-Sich-Schlagen" m.E. Bände über Ihre Gesinnung. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
" Ist die Versicherung eigentlich doof und sind die öffentlichen Kassen wirklich unerschöpflich und Zahlen für jeden Quatsch ? Die Angaben die im Prozesskostenhilfeantrag gemacht wurden sind falsch (er arbeitet auch schwarz !). "
Woher sollten Sie so etwas wissen? Spionieren Sie andere oder sind dies nur Ihre Vermutungen?
Verfasst am: 25.10.05, 09:07 Titel: Re: Wie so nicht mein Problem ?
questionable content hat folgendes geschrieben::
Klingt mehr danach, als hätte das Gericht Ihren Gegnern PKH gewährt und Sie sind nun der Ansicht, in einem "ordentlichen" Staat gehöre es ihm doch glatt verboten, seine Rechte vor Gericht prüfen zu lassen, wenn das "so eindeutig" ist. Und weil die Richter das doch nicht so eindeutig finden, ist halt die Regelung über die PKH (die damit nicht die Bohne zu tun hat) natürlich von den Richtern "falsch angewendet worden".
Angesichts killefiz' Reaktion schätze ich, dass Sie mit Ihrer Vermutung in's Schwarze getroffen haben. Hätte killefiz dagegen für eine - seiner Meinung nach berechtigte - Klage keine PKH erhalten, würde er vermutlich ebenso vehement genau anders herum argumentieren.
Schade, dass - gerade hier im Forum - immer wieder wegen einzelner persönlicher Misserfolge gleich das ganze System in Frage gestellt wird ("der ganzer Quatsch mit der PKH" oder gar "toller Rechtsstaat", "armes Deutschland").
Ach ja: SO großzügig wie dargestellt verteilen die Gerichte übrigens auch nicht PKH. Es erfolgt schon eine kritische Prüfung der Erfolgsaussichten, und Anträge werden - zumindest hier am Amtsgericht - nicht selten abgelehnt. Richtig ist allerdings, dass nur eine summarische Prüfung erfolgen darf, insbesondere darf eine vorweggenommene Beweiswürdigung nur in äußerst engen Grenzen stattfinden. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 27.10.05, 07:01 Titel: Re: Wie so nicht mein Problem ?
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
Klingt mehr danach, als hätte das Gericht Ihren Gegnern PKH gewährt und Sie sind nun der Ansicht, in einem "ordentlichen" Staat gehöre es ihm doch glatt verboten, seine Rechte vor Gericht prüfen zu lassen, wenn das "so eindeutig" ist. Und weil die Richter das doch nicht so eindeutig finden, ist halt die Regelung über die PKH (die damit nicht die Bohne zu tun hat) natürlich von den Richtern "falsch angewendet worden".
Angesichts killefiz' Reaktion schätze ich, dass Sie mit Ihrer Vermutung in's Schwarze getroffen haben. Hätte killefiz dagegen für eine - seiner Meinung nach berechtigte - Klage keine PKH erhalten, würde er vermutlich ebenso vehement genau anders herum argumentieren.
Schade, dass - gerade hier im Forum - immer wieder wegen einzelner persönlicher Misserfolge gleich das ganze System in Frage gestellt wird ("der ganzer Quatsch mit der PKH" oder gar "toller Rechtsstaat", "armes Deutschland").
Ach ja: SO großzügig wie dargestellt verteilen die Gerichte übrigens auch nicht PKH. Es erfolgt schon eine kritische Prüfung der Erfolgsaussichten, und Anträge werden - zumindest hier am Amtsgericht - nicht selten abgelehnt. Richtig ist allerdings, dass nur eine summarische Prüfung erfolgen darf, insbesondere darf eine vorweggenommene Beweiswürdigung nur in äußerst engen Grenzen stattfinden.
völliger Unsinn !!! - also ich Frage mich nun echt für was dieses Forum taugt, da hier nicht mehr um die Sache diskutiert wird, sondern Vermutungen zu Person, Wertungen zum Caracter usw. usw. abgegeben werden. Es würde wirklich allen besser zu Gesicht stehen, wenn man bei der Sache bleiben würde (ich will mich da gerne auch zurücknehmen).
Die Sache wurde nun einem RA übergeben, seltsamerweise sieht dieser das genauso und möchte auch dagegen vorgehen. Die Schwarzarbeit ist bewiesen, -hier ermittelt der Staatsanwalt.
Ein Beispiel aus diesem Fall der den Unsinn mit PKH aufzeigt:
Es wurde in der Eigentümergemeischaft beschlossen, daß ab Januar Rücklagen gebildet werden, je m² Wfl. 11,50 € pro Jahr, dies steht auch so im WEG drin, haben verscheidene Anwälte und auch der Haus- und Grunbesitzerverein so bestätigt. Rücklagenbildung ist doch das normalste von der Welt ?
Nun klagt dieser dagegegen und das Gericht teilt PKH zu, hier wird natürlich der Anwalt der Gegenseite Einspruch einlegen, notfalls auch in der 2. Instanz
Gleichzeitig klagt er gegen den Verkäufer der Wohnung der ihm die Wohnung verkauft hat darauf, es wäre arglistige Täuschung gewesen weil ihm nicht mitegetilt wurde das Rücklagen für Instandhaltung gezahlt werden müssen, was jedoch schon im Notarvertrag steht. auch hier sind die Aussichten auf Erfolg laut Einschätzung der Anwäte gleich null.
Hier kann doch nun wirklich behauptet werden, die öffentlichen Gelder werden verplämpert , wo besteht denn hier Aussicht auf Erfolg ?
Nach dem Kaufvertrag wurde eine Rechtschutz abgeschlossen, nun wird versucht dieser Versicherung einen Teil reinzudrücken. Das ist wohl auch noch legitim, oder ?
Übrigens hat die andere Seite schon lange eine Rechtschutzversicherung und muß keine PKH beantragen (also sind die Vermutungen der Forum-Mitglieder komplett falsch). Er hat nur interesse daran, daß öffentliche Gelder gespart werden. Wurde durch einen Artikel in der Zeitung aufmerksam in dem es darum ging, daß PKH stark eingeschrenkt werden soll.- Nun wird auch verstanden warum (wenn man die Meinungen der letzten zwei Forumsmitglieder liest, wundert da einen nichts mehr).
Verfasst am: 27.10.05, 09:31 Titel: Re: Wie so nicht mein Problem ?
killefiz hat folgendes geschrieben::
Die Sache wurde nun einem RA übergeben, seltsamerweise sieht dieser das genauso und möchte auch dagegen vorgehen. Die Schwarzarbeit ist bewiesen, -hier ermittelt der Staatsanwalt.
_________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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