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mehndy Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.10.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 24.10.05, 17:48 Titel: Reisevertrag |
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Hallo,
kann mir mal jemand näheres zum Reisevertrag sagen? Über die Vertragsart, Rechtsgrundlage und Vertragspartner? Bräuchte Infos dazu und kenne mich selber mit Rechtssachen nicht aus.
Vielen Dank
Gruß |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 24.10.05, 19:48 Titel: |
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Das kann man pauschal nur sehr schwer sagen.
Beim Abschluß eines Reisevertrages einer Pauschalreise (z.B. Flug, Unterkunft und Transfer zu einem Paket gebündelt) liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters zu Grunde.
Vertragspartner ist in diesem Fall einerseits der Veranstalter, andererseits der Kunde, der -auch im Namen eventueller Mitreisenden- die reise bucht (=Vertrag abschliesst).
Beim Erwerb einer Beförderungsleistung (z.B. Nur-Flug, Bahnticket etc.) greifen entsprechend andere, teilweise auch gesetzlich vorgeschriebene AGB's.
Versuchen Sie, im Rahmen der Juriquette (A bucht bei Veranstalter B eine Reise....) Ihre Frage zu konkretisieren.
Gruss
report |
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mosaik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 1055 Wohnort: Anif
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Verfasst am: 25.10.05, 07:32 Titel: |
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1. Reisevertrag = Reisevertrag
2. Flüge = Beförderungsvertrag
3. Hotel direkt gebucht = Beherbergungsvertrag
4. Hotel bei einem Reiseveranstalter gebucht = Reisevertrag
5. Appartement direkt gebucht = Mietvertrag
6. Appartement bei einem Reiseveranstalter gebucht = Reisevertrag
Vertragspartner
bei 1 - meist der Reiseveranstalter, ist dieser nicht eindeutig zu erkennen, der Vermittler
(=Reisebüro)
bei 2 - meist die Fluglinien, bei Tarifen, die nur im Reisebüro erhältlich sind, könnte auch die vermittelnde Agentur zum rechtlichen Vertragspartner werden (rechtliche Sonderkonstruktion...)
bei 3 - das Hotel
bei 4 - der Reiseveranstalter
bei 5 - der Vermieter
bei 6 - der Reiseveranstalter
Vertragsarten
mündlich unter Anwesenden
schriftlich
durch eine konklude Handlung
Alles klar?
Peter |
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nce FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 963 Wohnort: Halle/Saale
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Verfasst am: 25.10.05, 08:55 Titel: |
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Reiseverträge sind (nach deutschem Recht) Werkverträge, zu deren Details es im BGB einige Paragrafen gibt:
§651a ff. BGB - zu finden im Buch 2 "Recht der Schuldverhältnisse", Abschnitt 8 "Einzelne Schuldverhälltnisse", Titel 9 "Werkvertrag und ähnliche Verträge", Untertitel 2 "Reisevertrag"
Dann gibt es natürlich noch weitere Gesetze, z.B. das Personenbeförderungsgesetz, das Luftbeförderungsgesetz, und - teils internationale - Abkommen, z.B. das Montrealer Übereinkommen, die das "Reiserecht" betreffen, weiß aber nicht, wie weit das hier interessiert. |
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mehndy Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.10.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 25.10.05, 16:29 Titel: |
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Hallo,
ich kenne mich mit dem Rechtsgebiet nicht sehr aus. Komme nicht von diesem Gebiet. Muss aber über Reisevertrag eine Zusammenfassung schreiben.
Was kann ich denn über den Reisevertrag zu diesen Punkten schreiben ( Vertragsart, Rechtsgrundlage, Vertragspartner) unter dem ersten und zweiten Punkt kann ich mir ja jetzt was denken, aber zur Rechtsgrundlage kann ich mir nichts vorstellen.
Ciao |
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mehndy Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.10.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 25.10.05, 16:30 Titel: |
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ähm, zum ersten und dritten könnte ich mir was denken, aber zur Rechtsgrundlage weiß ich nichts |
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mosaik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 1055 Wohnort: Anif
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Verfasst am: 26.10.05, 08:57 Titel: |
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des is natürlich bled... Nicht aus dem Fach sein und einen Aufsatz darüber schreiben müssen. Hast du denn keine Unterlagen?
Denn da jetzt aufsatzmässig was Schreiben...
Gruß
Peter |
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nce FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 963 Wohnort: Halle/Saale
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Verfasst am: 26.10.05, 12:54 Titel: |
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mehndy hat folgendes geschrieben:: | ähm, zum ersten und dritten könnte ich mir was denken, aber zur Rechtsgrundlage weiß ich nichts |
Weißt Du denn, was eine Rechtsgrundlage ist? Verstehe das Problem nicht so ganz. |
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mehndy Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.10.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 01.11.05, 18:33 Titel: |
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Wir haben das Thema noch nicht durchgenommen. Es kommt erst noch und wir sollen als Einleitung eben was dazu schreiben. Material sollen wir uns auch selber suchen.
Ich weiß nicht genau was die Rechtsgrundelage ist. Ich hätte jetzt gesagt, die dazugehörenden Paragraphen, aber was kann man zu diesen drei Punkten denn überhaupt sagen? Ich würde das mit drei Sätzen abhaken. Wäre aber ziemlich blöd für mich.
mfg |
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nce FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 963 Wohnort: Halle/Saale
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Verfasst am: 01.11.05, 20:25 Titel: |
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Darf man fragen, was für eine Ausbildung Du machst, für welches Fach Du etwas vorbereiten musst? |
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mehndy Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.10.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 01.11.05, 20:57 Titel: |
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Wir nehmen das in Vertragsrecht durch, sind aber noch total am Anfang. |
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nce FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 963 Wohnort: Halle/Saale
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Verfasst am: 01.11.05, 22:03 Titel: |
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mehndy hat folgendes geschrieben:: | Wir nehmen das in Vertragsrecht durch, sind aber noch total am Anfang. |
Jurastudium? BWL? Existenzgründerkurs? Berufsschule? Wirtschaftsgymnasium?
Gib doch mal ein bisschen mehr Input, dann fällt der Output leichter  |
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mehndy Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.10.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 06.11.05, 14:37 Titel: |
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Berufsschule |
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