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Verfasst am: 25.10.05, 10:55 Titel: EuGH stärkt die Position der Banken - oder doch nicht ?
Mit Spannung wurde die heutigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Rechte von Käufern so genannter Schrottimmobilien erwartet (C-350/03 und C-229/04).
Schon in 2001 hatte der EUGH zugunsten der Verbraucher entschieden und geurteilt, dass diese den Kredit kündigen können, sofern dieser in der Privatwohnung abgeschlossen und die Kreditnehmer nicht über da geltende Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte informiert wurden.
Heute ging es nun darum, ob diese Regelung für Haustürgeschäfte auch für Kaufverträge einer Immobilie gilt.
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