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hallo,
ich hoffe ich bin hie rin diesem bereich richtig.
Folgende Frage:
ich habe eine bekannte die in Unternehmen A gearbeitet hat. Dort ist das Insolvenzverfahren nun abgeschlossen, und der Betrieb seit dem 31.08.2004 eingestellt.
Nun möchte sie bei Unternehmen B eingestellt werden.
Ich habe nun gehört, das man dann noch eine bestimmte Anzahl von Monaten im neuen betrieb von dem Insolvenzgeld bezahlt werden kann.
Im netz finde ich leider zu dem Punkt Insolvenz und Geld im neuen Betrieb nicht wirklich etwas.
Können sie mir da hier helfen?! Gibt es so eine Fortzahlung überhaupt?! Wieviel Monate gilt dies und wo muß man so etwas beantragen?!
Vielen Dank schon jetzt!
Nach meinem Kenntnisstand gibt es so etwas nicht. Es mag mir auch nicht einleuchten, warum das Unternehmen B von der Insolvenz des Unternehmens A profitieren sollte.
Regelungen zum Insolvenzgeld finden Sie in den §§ 183 ff. SGB III. Danach gibt es Insolvenzgeld für den dem Insolvenzereignis vorausgehenden Zeitraum von drei Monaten.
Die von Ihnen beschriebene Situation kommt aber dem Strukurkurzabreitergeld (seit dem 1.1.04 Transferkurzarbeitergeld, § 216 b SGB III) nahe.
Nach meinem Kenntnisstand gibt es so etwas nicht. Es mag mir auch nicht einleuchten, warum das Unternehmen B von der Insolvenz des Unternehmens A profitieren sollte.
Regelungen zum Insolvenzgeld finden Sie in den §§ 183 ff. SGB III. Danach gibt es Insolvenzgeld für den dem Insolvenzereignis vorausgehenden Zeitraum von drei Monaten.
Die von Ihnen beschriebene Situation kommt aber dem Strukurkurzabreitergeld (seit dem 1.1.04 Transferkurzarbeitergeld, § 216 b SGB III) nahe.
Hi,
zunächst mal vielen Dank. ich denke ich meine tatsächlich das Transferkurzarbeitergeld.
Allerdings ist das leider so verfasst da sich absolut nicht rausfinde ob es zu meinem Beispiel passt, bzw. da anwendbar ist.
Aber um das wirklich rauszufinden muß man sich wohl an die Arbeitsagentur wenden nicht?!
Puh ist das alles kompliziert....
Nach meinem Kenntnisstand gibt es so etwas nicht. Es mag mir auch nicht einleuchten, warum das Unternehmen B von der Insolvenz des Unternehmens A profitieren sollte.
Regelungen zum Insolvenzgeld finden Sie in den §§ 183 ff. SGB III. Danach gibt es Insolvenzgeld für den dem Insolvenzereignis vorausgehenden Zeitraum von drei Monaten.
Die von Ihnen beschriebene Situation kommt aber dem Strukurkurzabreitergeld (seit dem 1.1.04 Transferkurzarbeitergeld, § 216 b SGB III) nahe.
Hi,
zunächst mal vielen Dank. ich denke ich meine tatsächlich das Transferkurzarbeitergeld.
Allerdings ist das leider so verfasst da sich absolut nicht rausfinde ob es zu meinem Beispiel passt, bzw. da anwendbar ist.
Aber um das wirklich rauszufinden muß man sich wohl an die Arbeitsagentur wenden nicht?!
Puh ist das alles kompliziert....
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