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Wasserschaden durch Rohrbruch in Zwischenwand

 
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metzi
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Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.10.05, 18:38    Titel: Wasserschaden durch Rohrbruch in Zwischenwand Antworten mit Zitat

Hallo,

habe mal eine Frage an die Experten hier. Schön das es solche Foren gibt.

Habe meinen Ursprünglichen Text nochmal abgeändert zur besseren Verständnis Winken



Angenommen jemand hätte einen Rohrbruch in der Zwischenwand seines Bades.

Notdienst wird gerufen und der Schaden behoben.

Hier mal ein Beispiel-Bild:


http://de.geocities.com/metzi_01/bilderupload/bad-leitung-kl.jpg



Alle Räume ausser dem Wohnzimmer würden ca. 3-5cm unter Wasser stehen(Paterre)

Verwaltung informiert und schaute sich alles an.

Dann bekommt der Mieterdie Nachricht, das NUR das Laminat im Flur und Schlafzimmer ersetzt wird, welches schon bei Einzug bestand.

Im Kinderzimmer ist ein 1 Jahr alte Auslegware und die Schränke haben Wasserschaden genommen. Im Schlafzimmer hatte der Mieter elektrische Geräte gelagert, die jetzt ohne Funktion snd. Von anderen Schäden ganz abzusehen.

Von der Verwaltung die Aussage, das für diese Dinge nur die Mieter Hausratversicherung zuständig wäre, die der Mieter allerdings nicht hat!!

Da es sich um einen Rohrbruch handelt, muss da nicht auch die Versicherung vom Vermieter greifen, wie z.B. Hausrat oder Haftpflicht, wenn nicht die Gebäudeversicherung?

Es kann doch nicht sein, das nur das Laminat ersetzt wird, was dem Vermieter gehört und alle Einrichtungsgegenstände bekommt der Mieternicht ersetzt.

Über Infos würde ich mich freuen.

Beste Grüsse aus Berlin

Metzi
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 06:11    Titel: Re: Wasserschaden durch Rohrbruch in Zwischenwand Antworten mit Zitat

metzi hat folgendes geschrieben::

Es kann doch nicht sein, das nur das Laminat ersetzt wird, was dem Vermieter gehört und alle Einrichtungsgegenstände bekommt der Mieternicht ersetzt.



Warum soll das nicht sein können? Die Gebäudeversicherung ist, wie der Name sagt, für Schäden AM GEBÄUDE zuständig. Für Schäden an den beweglichen Sachen, die dem Mieter gehören (dazu kann auch ein lose verlegter Teppichboden gehören, den der Mieter auf eigene Kosten beschafft hat) ist dessen eigene Hausratversicherung zuständig. Wenn er keine hat, dann hat er insoweit Pech gehabt.

Es könnte sein, dass der Schaden von der Haftpflichtversicherung des Vermieters übernommen wird: nämlich dann, wenn den Vermieter ein Verschulden an dem Schaden trifft (z.B. unterlassene Instandhaltung). Das müsste aber der Mieter beweisen. Und selbst dann wird nur der Zeitwert der beschädigten/zerstörten Sachen des Mieters ersetzt.
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Grüße, Mogli
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

edit: gelöscht Verlegen
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metzi
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Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort Mogli.

Habe es beim recherchieren schon öfter gestern lesen können.

Jedoch auch von der Haftpflicht abgesehen, könnte man doch den Vermieter "privat" verklagen auf Schadenersatz, oder bringt das nichts. Ist ja nunmal sein Eigentum und im GG heisst es "Eigentum verpflichtet"

Mal abgesehen von deren Haftpflicht und dem Nachweis der Verschuldung bleibt doch immernoch die Schädigung der beweglichen Gegenstände durch einer defekten Leitung innerhalb der Zwischenrigipswand, die befliesst und unsachgemäss installierten Wasserleitungen innerhalb der Wand vom Vormieter umgebaut wurde und anscheint auch abgenommen wurde von der Gesellschaft, der das Haus zu diesem Zeitpunkt noch gehörte. Ein Eigentumwechsel fand erst im letzten Jahr statt.

Ich bin im "guten Glauben" eingezogen und sitze nun auf einer Bombe.

Wer weiss, welche unsachgemäss installierten weiteren Anschlüsse als nächstes den Geist aufgeben ist noch dahingestellt.

Spätestens jetzt, nach Schadeneintritt muss doch das Bad auf weitere Mängel untersucht werden von Seiten des Vermieters. Ansonsten wäre der nächste Schaden doch vorsätzlich bzw. fahrlässig, da trotz Infos nichts unternommen wurde seitens des Vermieters, oder?

Besten Gruss

Metzi
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Metzi,

du kannst natürlich den Vermieter "privat" auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Er muss dann genau das zahlen, was seine Haftpflichtversicherung auch zahlen würde: Schadenersatzpflicht besteht nur bei Verschulden und nur bis zur Höhe des Zeitwertes. Das ist völlig egal, obdas eine Haftpflichtversicherung zahlt oder der Schadenverursacher selbst. Das ändert nix an der Rechtslage.

Wer hat denn die Wasserleitungen installiert? Fachbetrieb oder Hobby-Heimwerker? Im letzteren Fall ist es vielleicht leichter möglich, eine Schadenersatzverpflichtung zu begründen. Das können wir von hier aus aber nicht beurteilen.

Du sitzt nun auf einer "Bombe"? Wie ist das zu verstehen? gibt es hier unsachgemäß verlegte Gasleitungen?
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Grüße, Mogli
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

wer sagt denn, dass die leitungen unsachgemäß verlegt wurden?
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metzi
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Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

@mogli

ja, verstehe.

Ein Verschulden würde doch aber schon vorliegen, wenn die Installation nicht abgenommen wurde vom damaligen Vermieter, falls der Vormieter das selbst gebastelt hat. Das müsste man erstmal klären. Ich kann mich jetzt nur noch an den jetzigen Vermieter wenden, der ist mein Ansprechpartner, nicht die alten Eigentümer.

Mit "Bombe" meinte ich, das auch noch andere Muffen vorhanden sein müssen an Dusche und Wasserhahn, die aber durch die verkleideten Wände NICHT einsehbar sind.


Mir wurde die Wohnung so übergeben und ich musste auch nichts bezüglich des Bades unterschreiben. Muss lediglich dafür Sorgen, das bei Auszug die Deckenverkleidung ab kommt.

Bin ja selbst nicht vom Fach und kann eine Installation nicht beurteilen und verlasse mich auf meinen Vermieter bei der Übergabe.

Hatte schon mal im letzten Jahr um einen Termin gebeten zur Besichtigung des Bades, jedoch wurde der am Tage der Besichtigung abgesagt und niemand meldete sich mehr (Habe Absage noch auf dem AB) Eigentlich hatte die Verwaltung dadurch ja schon Kenntnis genommen und ist somit eigentlich dann schon des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit zu belangen oder liege ich da ganz falsch ?


@talla
der Sanitärnotdienst (der Meister selbst) hat mir das gesagt, das die Muffen unsachgemäss zusammengequetscht wurden (ohne Hanf etc.) und somit es zu diesem Haarriss gekommen sein muss, der dann zu der Überschwemmung führte.
Er hat selbst die Fliese zerschlagen um da überhaupt ranzukommen.
Das mit dem Haarriss steht auch in der Rechnung, die von dem Vermieter übernommen wurde.

Ich glaube der Weg zum Anwalt bleibt mir jedoch nicht erspart obwohl ich zur Zeit leider Arbeislos bin.

Vielen Dank für Eure Resonanz.

Ist schon eine verzwickte Sache mit den ganzen Versicherungen. Ich bereue schon, das ich nur eine Haftpflicht habe und keine Hausrat. Jedoch finde ich die Rechtslage etwas verwirrend als Privatperson, da mir ja Schaden zugefügt wurde vom Haus oder deren unsachgemässen Einbauten, die ja verdeckt sind.

Der Vermieter will noch nicht mal jetzt die falsch gestellten Wände sarnieren. Sind alles Kosten. Nur ich wohne in der Wohnung und fühle mich langsam verschaukelt.
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