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Anwalthaftung bei versäumter Forerung von Zinsen

 
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strichacht
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 12:12    Titel: Anwalthaftung bei versäumter Forerung von Zinsen Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir folgendes an: Anwalt von A verklagt B aufgrund einer Forderung. Bei Gericht wird dann ohne Beisein voon A von seinem Anwalt mit B ein Verglcih von bspw. 2500 € geschlossen, zahlbar sofort. Zinsen für eine eventuelle spätere Zahlung seitens B wurden nicht vereinbart. B zahlt die Forerung von 2500 6 Wochen Später.

Kann A seinen Anwalt haftbar machen, da er vergessen hat, Zinsen im Vergleich mitaufzunehmen?

Hab mich bei anderen Anwälten versichert, dass es üblih ist, bei Vergleichen Zinsen für spätere Zahlungen zu beachten.

Wie ist eure einschätzung?
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ein guter Anwalt hätte sicher daran gedacht die Zinsen bzw. Folgen verspäteter Zahlungen mit in den Vergleich aufzunehmen.
Andererseits ist der Vergleich ja auch ein Titel, und dann gilt halt der berühmte 'Basiszinssatz', wenn nichts anderes vereinbart ist und ich nicht irre.

Da beim Vergleich i.A. die Kosten jeder selbst trägt, würde ich das beim RA mal ansprechen und ein paar Euros für die entgangenen Zinsen in Abzug bringen wollen...

chatterhand
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 13:44    Titel: Re: Anwalthaftung bei versäumter Forerung von Zinsen Antworten mit Zitat

strichacht hat folgendes geschrieben::
Hallo,

nehmen wir folgendes an: Anwalt von A verklagt B aufgrund einer Forderung. Bei Gericht wird dann ohne Beisein voon A von seinem Anwalt mit B ein Verglcih von bspw. 2500 € geschlossen, zahlbar sofort. Zinsen für eine eventuelle spätere Zahlung seitens B wurden nicht vereinbart. B zahlt die Forerung von 2500 6 Wochen Später.

Kann A seinen Anwalt haftbar machen, da er vergessen hat, Zinsen im Vergleich mitaufzunehmen?

Hab mich bei anderen Anwälten versichert, dass es üblih ist, bei Vergleichen Zinsen für spätere Zahlungen zu beachten.


1. Die Vereinbarung von Zinsen in einem Prozessvergleich ist nicht zwingend. Es ist alles Verhandlungssache. Vielleicht wäre der Vergleich ja nicht zustande gekommen, wenn sich der Anwalt von A nicht auf den Zinsverzicht eingelassen hätte.

2. Die Zahlung erfolgte 6 Wochen nach Vergleichsschluss. Wir reden hier bei normalem Zinssatz also allenfalls von einer Gesamtzinssumme von ca. 20,- EUR...
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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