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Verfasst am: 26.10.05, 16:03 Titel: Vorversicherung interessiert neue Kfz-versicherung nicht!?!?
Hallo,
werde zum Jahreswechsel auch die Kfz-Versicherung wechseln.
Hab nun bei der neuen heute mal angerufen, und einige Sachen nachgefragt. Unter anderem wollte ich von denen auch wissen, in welche SFK ich gestuft werde.
Momentan SFK 1 (100%), aber ein Schadensfall --> Sprich, eigentlich Hochstufung nächstes Jahr (würde bei der alten Versicherung 140% heißen, bei der neuen SFK S = 145 %)
ABER:
Laut der Dame am Telefon würde ich nun einfach zu Beginn mit der SFK 1/2 (115%) anfangen, da in meinem Antrag nichts zu meiner Vorversicherung steht und auch nicht danach gefragt wird.
Dies bietet die neue Versicherung Neuversicherten an, die länger als drei Jahre den Führerschein haben.
Auf der anderen Seite habe ich gelesen, bei falschen Angaben zu einer Vorversicherung drohen Vertragsstrafen etc.
Allerdings habe ich ja der neuen Versicherung meinen Kilometerstand/ Kennzeichen etc. mitgeteilt, so dass doch denen klar sein muss dass derzeit schon ein Versicherungsverhältnis bestehen muss.
Kann das sein, ist das rechtlich unbedenklich, dass meine Vorversicherung einfach so untern Tisch fallen gelassen wird!?!? Ist die einfach nur ein "Kundenfang-prinzip" von der neuen Versicherung!? Ich meine, mir soll es ja eigentlich recht sein, profitiere ja auch davon, hab allerdings keine Lust, hinterher Ärger bekommen zu können....
Dankeschön schonmal für Antworten,
viele Grüsse
danni
Zum einen sind es in der SF 1/2 meines Wissens nach nicht 115% sondern 140%, sowie in der SF S 155% statt 140%. Zum anderen wird dieser Sondertarif nur Versicherten angeboten die bisher kein Fahrzeug auf sich angemeldet hatten aber seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Sie schreiben das Sie zuletzt in SF 1 waren und zum Jahreswechsel höher eingestuft werden. Wenn Sie dies im Antrag verschweigen und so tun als hätten Sie noch nie ein Fahrzeug auf sich angemeldet fällt das meines Erachtens nach unter Versicherungsbetrug und kann dementsprechend geahndet werden.
Möchte gleich mal anmerken, dass diese Vorgehensweise mir genau so wie beschrieben vom Kundenservice der neuen Versicherung angeraten wurde
Im Gegenteil...ich will natürlich in keinster Weise der neuen Versicherung etwas verschweigen.
Für mich stellt sich nur die Frage, ob die neue Versicherung bemächtigt ist, so vorzugehen, sprich: Einfach die Vorversicherung ausser acht zu lassen, obwohl ich sie darauf hingewiesen habe!
Auf meine Frage, ob eben dieses Vorgehen (nichtbeachtung der alten SFK) keine Probleme geben kann, meinte die
Dame vom Kundencenter, dass man eine Vorversicherungs-SFK ja auch anderweitig verwenden könnte, z.B. später mal für einen Zweitwagen und somit einen "Neuvertrag" wie oben beschrieben abschliessen kann. Stimmt das!?!?
habe mich nun per email an den Kundenservice gewandt, die Situation erklärt und dass ich diese Vorgehensweise doch bitte schriftlich möchte.
Siehe da: Ist natürlich nicht möglich, die Vorversicherung außer acht zu lassen.
Ich habe nun in der Mail zurückgeschrieben, dass ich es nicht nachvollziehen kann, wie mir eine Mitarbeiterin dann solch eine Vorgehensweise rät und mich letztendlich zum Versicherungsbetrug anstiftet!!
Bin mal gespannt ob auf diese Mail nochmal etwas kommt....
Wieder mal etwas dazu gelernt und vielen Dank nochmal für die Antworten!
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