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18 Monate Bindungsfrist

 
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 15:35    Titel: 18 Monate Bindungsfrist Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Versicherter A war über mehrere Jahre bei der AOK Rheinland-Pfalz versichert. Durch einen Arbeitgeberwechsel ist er nun in der AOK Hessen. Versicherter A möchte aber von der AOK in eine günstigere wechseln. Wird ihm die Zeit in der AOK Rheinland-Pfalz angerechnet oder beginnt die Bindungsfrist von neuem? Die Anmeldung bei der AOK Hessen wurde durch den AG ohne Rücksprache mit dem Versicherten A vorgenommen. Kann Versicherter A dagegen was tun?
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 15:48    Titel: Re: 18 Monate Bindungsfrist Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Folgender Fall:

Versicherter A war über mehrere Jahre bei der AOK Rheinland-Pfalz versichert. Durch einen Arbeitgeberwechsel ist er nun in der AOK Hessen. Versicherter A möchte aber von der AOK in eine günstigere wechseln. Wird ihm die Zeit in der AOK Rheinland-Pfalz angerechnet oder beginnt die Bindungsfrist von neuem? Die Anmeldung bei der AOK Hessen wurde durch den AG ohne Rücksprache mit dem Versicherten A vorgenommen. Kann Versicherter A dagegen was tun?


Konnte der Versicherte denn nicht in der AOK Rheinland-Pfalz bleiben?

Ich würde bei der bisherigen AOK anfragen, ob der "Austritt" rechtens war. Nach derzeitiger Rechtslage ist ein Arbeitgeberwechsel kein Grund bzw. kein Recht, die Krankenkasse zu wechseln. Somit dürfte die AOK Hessen keine Mitgliedschaft bestätigen. (Früher konnte man bei Arbeitgeberwechsel gleichzeitig die Krankenkasse wechseln, jetzt reicht das nicht mehr.)

Falls der Wechsel zur AOK Hessen nur verwaltungstechnischer Art ist (beide AOK wären im Prinzip die gleichen), dann dürfte die Bindungsfrist nicht erneut beginnen.

MfG

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.

Soweit ich informiert bin, berechtigt doch ein Arbeitgeberwechsel auch zu einem KK-Wechsel, vorausgesetzt die Mitgliedschaft hat mind. 18 Monate bestanden. Muss dann die Mitgliedschaft gekündigt werden oder läuft das automatisch über die An- bzw. Abmeldung?

Ob das ganze nur verwaltungstechnischer Art ist kann ich nicht beurteilen, haben doch beide unterschiedliche Beitragssätze.
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Danke für die schnelle Antwort.

Soweit ich informiert bin, berechtigt doch ein Arbeitgeberwechsel auch zu einem KK-Wechsel, vorausgesetzt die Mitgliedschaft hat mind. 18 Monate bestanden. Muss dann die Mitgliedschaft gekündigt werden oder läuft das automatisch über die An- bzw. Abmeldung?

Ob das ganze nur verwaltungstechnischer Art ist kann ich nicht beurteilen, haben doch beide unterschiedliche Beitragssätze.


Hallo,

allein der Arbeitgeberwechsel berechtigt nicht zum Krankenkassenwechsel!

Der Versicherte muß selbst seine Krankenkasse kündigen und innerhalb einer bestimmten Frist die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse bei der alten KK (oder beim Arbeitgeber?) vorlegen. Erst dann ist der Wechsel gültig.

MfG

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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
Der Versicherte muß selbst seine Krankenkasse kündigen und innerhalb einer bestimmten Frist die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse bei der alten KK (oder beim Arbeitgeber?) vorlegen.
Beim Arbeitgeber. Angenommen, diesen Monat (Oktober 2005) geht die Kündigung noch bei der alten Krankenkasse ein. Dann muss dem Arbeitgeber spätestens am 30. Dezember 2005 (letzter Arbeitstag im Dezember) die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorliegen.
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Ronald hat folgendes geschrieben::
Der Versicherte muß selbst seine Krankenkasse kündigen und innerhalb einer bestimmten Frist die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse bei der alten KK (oder beim Arbeitgeber?) vorlegen.
Beim Arbeitgeber. Angenommen, diesen Monat (Oktober 2005) geht die Kündigung noch bei der alten Krankenkasse ein. Dann muss dem Arbeitgeber spätestens am 30. Dezember 2005 (letzter Arbeitstag im Dezember) die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorliegen.


Ja, irgendwie war ich eigentlich auch auf "Vorlage beim Arbeitgeber" aus.

Jedenfalls reicht nicht allein der Arbeitgeberwechsel...

MfG

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