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Verfasst am: 22.10.05, 21:36 Titel: Wann wird Konto in der Regel wieder frei gegeben ?
Nehmen wir mal an Person A wurde Arbeitslos und nach ALG 1 Hartz 4 Empfänger.
Mit Der Arbeitslosigkeit nimmt Person A natürlich auch bestehende Schulden mit.
Da ALG 2 abzüglich den Kosten für Strom und Nebenkosten sehr gering ist,
hat Person A gerade noch so viel übrig um Lebensmittel einzukaufen.
Person A möchte gerne einen gewissen Betrag zahlen, kann dies aber nicht.
Nach einer Weile wurde von Person A der Zugriff auf das Konto gesperrt.
Person A erhielt zeitgleich ein Schreiben eines Obergerichtsvollziehers mit der bitte
um Begleichung der Schuld. Ratenzahlung ist auch möglich. In diesem Schreiben wurde
darauf hingewiesen dass der Gläubiger das Recht hat Einnahmen zu pfänden etc...
Inwiefern ist es ganz legal ALG 2 bzw. das Konto zu pfänden etc.. zu sperren,
wenn A jeden Cent zum Überleben benötigt ?
Die Bank verweigert jegliche Auszahlung, nicht einmal 10 Euro !!!!
Ich habe nochmals die ganzen Beiträge durchgelesen und bin so auf eine Antwort gestoßen. Es wurde oft SGB 1 §55 zitiert. Nun gut, so kann man sein notwendiges Geld
erhalten. Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. _________________ In dubio pro reo !
über reine Sozialleistungen kann auch bei einem gepfändeten Konto innerhalb von 7 Tagen verfügt werden. Für weitere zum Lebenunterhalt notwendige eingehende Zahlungen kann ein Freigabebeschluss beim Vollstreckungsgericht angefordert werden.
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