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Bafög, BAB oder WAS???

 
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Jakobika
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 09:56    Titel: Bafög, BAB oder WAS??? Antworten mit Zitat

Folgendes Problem:
Eine ausländische alleinerziehende Mutter hat über längere Zeit von der Sozialhilfe gelebt und übt seit dem 01.10.05 eine schulische Ausbildung zur Altenpflegerin bei einem Bildungswerk aus. Sie hat ihren Ausbidlungsvertrag schon im August bei der Arbeitsagentur eingereicht und wartet seit dem auf einen Bescheid bezügl. des ihr zustehenden Geldes. Bis heute hat die Arbeitsagentur in keiner Form reagiert, und nach diversen telefonische Nachfragen wurde ihr gesagt, das die Sachbearbeiterin im Urlaub ist, sie soll sich an das Sozialamt wenden und zum Jugendamt gehen, die sagten sie soll sich an die Bürgerberatung wenden, die schickten sie zurück zur Arbeitsagentur.....
Kurzum sie wurde immer wieder von einer Stelle zur nächsten geschickt, ohne das ihr jemand konkrete Auskünfte geben konnte oder kann! BAB würde in ihrem Fall nicht gelten, weil es eben nur eine SCHULISCHE Ausbilung ist, Bafög würde es aber auch nicht geben! Was steht ihr denn nun zu??
Diese junge Mutter, die wirklich versucht, etwas aus ihrem Leben zu machen, hängt nun mit ihrem 3jährigen Sohn in der Luft und weiß nicht wie sie in dieser speziellen Sache weiter kommt und wie es weiter gehen soll Böse
Was kann sie tun????
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sydneys
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.12.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.12.05, 15:21    Titel: hoffe ich kann dir noch helfen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe auch eine Schulische Ausbildung gemacht und dabei Bafög sowie Sozialhilfe erhalten.

Also zuerst muss sie einen Antrag auf Bafög stellen. Mit dem Ablehnungsbescheid muss sie dann zur bundesagentur für arbeit. (gegen den Ablehungsbescheid innerhalb 3 wochen widerspruch einlegen "wichtig nicht vergessen")

Dann einen Antrag auf arbeitslossengeld II stellen. Gleichzeitig einen Antrag bei der Berufsförderungssstelle (die Unterlagen für das BAB einfordern ausfüllen und abschicken).

Etwa 4 wochen später erhalt Sie dann vom Arbeitsamt eine Ablehnung zu arbeitslosengeld II, da sie keine 3 Stunden pro tag Ihre Arbeitskraft zur verfügung stellen kann.

So gegen diesen Bescheid wieder innerhalb der 4 wochen widerspruch einlegen. Diesen negativ bescheid kopieren und unter der BAB nummer an die zuständige stelle schicken.

Dann nach ca. 2 wochen bekommt sie dann Bafög oder BAB oder noch extra Zahlung von Arbeitslosengeld II. So hab ich das gemacht. Immer einspruch einlegen gegen diese Bescheide und immer am Ball bleiben. Die machen durch HartzIV fehler ohne ende, da sie mit ihren gesesetzen selbst nicht klar kommen.

Aber es gilt immer eins, in Deutschland verhungert keiner man muss nur wissen wie man an sein recht kommt.
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