Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Nein leider nicht. Auch hier kommt die Rechtsschutzversicherung nicht auf.
Wenn man dem Anwalt das Vollmacht unterschrieben hat, dann ist es so, als ob der Anwalt mir einem machen kann, was er will. Da guckt der Mandant ganz schön in die Röhre, wenn er keinen Rechtsschutz hat.
Kann man gegen diesen Anwalt A denn gar nichts unternehmen? Was würdet Ihr in meiner Situation unternehmen?
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2
Seite 2 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.