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Reklamationsgründe für Kreditkartenbuchungen

 
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Ebenius
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 04:03    Titel: Reklamationsgründe für Kreditkartenbuchungen Antworten mit Zitat

Guten morgen,

um eine Buchung über Kreditkarte (in diesem Fall VISA) zu reklamieren muss man selbstredend einen Grund angeben. Obwohl ich sehr lange gesucht habe (per google & metager, auf der Homepage von VISA, meiner Bank, hier im Forum) konnte ich bisher leider nicht feststellen, in welchen Fällen eine Buchung reklamiert werden kann.

In meinem Fall handelt es sich beispielsweise um ein vollkommen falsches Belegdatum. Die Abbuchung erfolgte über vier Monate nach Rechnungslegung, das angegebene Datum des Beleges liegt jedoch nicht mehr als 10 Tage zurück. Unglücklicher Weise bin ich sehr vergesslich und der Zeitpunkt der Abbuchung ist denkbar ungünstig... (Bitte keine moralischen Schreikrämpfe. Danke.)

Nun bin ich nicht sicher, ob ich die Buchung erfolgreich reklamieren kann, da der angegebene Beleg nicht existiert. Sicher würde in diesem Falle die Abbuchung kurze Zeit später nochmals korrigiert getätigt werden. (Dann denke ich auch daran, den Betrag auf dem Konto zu haben, versprochen Verlegen)

Also: Reklamation geht oder nicht?

Darüber hinaus (allein der Neugier wegen) würde ich gern generell wissen, wann eine Buchung richtig ist und wann nicht. Gibt es zum Beispiel Fristen, innerhalb derer die Buchung erfolgen muss? Was ist, wenn einfach das Datum nicht stimmt?

Aus Sicht der Kreditkartengesellschaft würde ich derartige Informationen auch nicht wirklich jedem in die Hand drücken. Wäre ja fast ne Aufforderung zur Reklamation...Smilie
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zahlen gegenüber der Kreditkartengesellschaft müssen Sie immer dann, wenn Sie persönlich anwesend waren, Ihre Kreditkarte vorgelegt und einen Beleg unterschrieben haben.
Die Kreditkartengesellschaft kann die getätigten Umsätze solange von Ihnen erstattet verlangen, solange Sie sich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen können (also 3 Jahre).
Buchungen reklamieren können Sie immer dann, wenn die Belastungsbuchung ungerechtfertigt ist (also nicht oder nicht in dieser Höhe vom Kreditkarteninhaber veranlasst worden ist).
Gerechtfertigte Belastungen ohne entsprechende Deckung auf dem Girokonto können im Fall der Rückgabe einer Lastschrift zur Kündigung der Kreditkarte, zu einem SCHUFA-Eintrag und zu einer Strafanzeige wegen Betruges führen.
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Ebenius
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Buchungen reklamieren können Sie immer dann, wenn die Belastungsbuchung ungerechtfertigt ist (also nicht oder nicht in dieser Höhe vom Kreditkarteninhaber veranlasst worden ist).


Bezüglich des Datums ein Beispiel: Angenommen, ich ginge häufig in einem Restaurant essen. Alle vier bis neun Tage wird eine Rechnung über die Kreditkarte gebucht. Plötzlich stelle ich fest, dass ich einen Beleg überhaupt nicht zuordnen kann. Erwartet man dann von mir, dass ich (weil der Gastronom das Datum verwechselt) die letzten drei Jahre (also grob 150 Belege) prüfe, ob irgendein Betrag zufällig zu den mit falschen Daten gebuchten passt?

Würde man dann nicht eher die Buchung reklamieren, der Gastronom bekäme einen hübschen Fragebogen von VISA, würde seine Forderung belegen, die Bearbeitungskosten zahlen (war ja sein Fehler) und ich würde einfach nochmal eine Abbuchung in selber Höhe aber mit richtigem Belegdatum auf meiner Abrechnung vorfinden?

Der Rest ist schon klar. Danke aber.

Grüße,
Ebenius
_________________
Laie aus Überzeugung Winken
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ebenius hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Buchungen reklamieren können Sie immer dann, wenn die Belastungsbuchung ungerechtfertigt ist (also nicht oder nicht in dieser Höhe vom Kreditkarteninhaber veranlasst worden ist).


Bezüglich des Datums ein Beispiel: Angenommen, ich ginge häufig in einem Restaurant essen. Alle vier bis neun Tage wird eine Rechnung über die Kreditkarte gebucht. Plötzlich stelle ich fest, dass ich einen Beleg überhaupt nicht zuordnen kann. Erwartet man dann von mir, dass ich (weil der Gastronom das Datum verwechselt) die letzten drei Jahre (also grob 150 Belege) prüfe, ob irgendein Betrag zufällig zu den mit falschen Daten gebuchten passt?

Würde man dann nicht eher die Buchung reklamieren, der Gastronom bekäme einen hübschen Fragebogen von VISA, würde seine Forderung belegen, die Bearbeitungskosten zahlen (war ja sein Fehler) und ich würde einfach nochmal eine Abbuchung in selber Höhe aber mit richtigem Belegdatum auf meiner Abrechnung vorfinden?

Der Rest ist schon klar. Danke aber.

Grüße,
Ebenius

Sie haben doch für jede Belastung einen Beleg!?
Eine Reklamation nur wegen eines falschen Belegdatums einer sonst völlig korrekten und gerechtfertigten Belastung - das ist schon lächerlich.
Wissen Sie eigentlich, wie viele Firmen das machen? Meistens wollen diese nur kulant sein und bei ihren Kunden eben nicht sofort belasten ...

Sie könnten sich ja auch mal wegen einer nichtbezahlten Rechnung einen Mahnbescheid zuschicken lassen und dann in Ihrem Widerspruch angeben "Forderung ist korrekt, aber Belegdatum war falsch." Was meinen Sie wohl, was der Richter dann mit Ihnen macht? Lachen
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Ebenius
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich wird er dem niedlichen gelben Kopf sehr ähnlich sein... Winken

Danke fürs Mitspielen. Und natürlich auch die Informationen weiter oben.
_________________
Laie aus Überzeugung Winken
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