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Verfasst am: 28.10.05, 12:21 Titel: Anwalt ein Muss? Wann gehts auch ohne?
Hallo,
bei welchen Dingen kann man sich vor Gericht eigentlich selbst vertreten, also wo geht's auch ohne Anwalt??
Bei Kindesunterhalt? Bei Zugewinn? Bei Hausrat? Bei Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Danke für Info.
Das ist in den jeweiligen Verfahrensgesetzen festgelegt (Zivil- und Strafprozessordnung, Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz usw.). Oft ist es so, daß in der ersten Instanz kein Anwaltszwang besteht, in höheren aber schon. Das kann aber auch anders sein, je nach Verfahrensart.
Das gilt für Deutschland. In der Schweiz gibt es, wenn ich richtig informiert bin, im Allgemeinen keinen Anwaltszwang. (Ich persönlich würde allerdings nie ohne Anwalt prozessieren.)
danke für die Antworten,
es geht um Prozesse in Deutschland!
Hab also richtig verstanden, dass man sich in den o.g. Fällen selbst vertreten kann?!
Problem ist nämlich, daß der Anwalt bereits viel Geld kassiert hat, aber nix bewegt hat, habe keinerlei Hoffnung auf gute Vertretung vor Gericht. Neuer Anwalt kostet wieder das gleiche Geld, und es ist einfach keins vorhanden. Z.B. Läuft gerade heute eine Frist der Gegenpartei ab, das Schreiben der Gegenpartei (mit der Frist) wurde mir vom Anwalt kommentarlos zugeleitet, hab dann sofort Stellung genommen schriftlich, und seitdem nichts mehr von ihm gehört, telefonisch ist er nicht erreichbar, auf Mails reagiert er nicht, die Frist läuft also ab, reagiert hat er darauf nicht. Tja.
Also bleibt ja nur die Möglichkeit sich selbst zu vertreten, oder?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 28.10.05, 15:33 Titel:
Wenn es sich um die genannten Bereiche handelt, dann wäre doch das Forum Familienrecht angesagt, oder?
Aus eigener Erfahrung: wenn man es nicht mehr schafft ohne Gerichtsentscheidung zu einer Einigung zu kommen, sollte man sich nicht ohne einen erfahrenen Fachanwalt (!) in ein Verfahren begeben.
Es gibt z.B. den Weg übers Jugendamt eine kostenfreie Unterhaltsurkunde zu errichten, die einem familiengerichtlichen Titel gleichwertig ist. Voraussetzungen prüfen!
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