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wie oft bekommt jemand Prozesskostenhilfe ?
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Wintermute*
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 16:02    Titel: Re: Wie so nicht mein Problem ? Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
das ist ja das Problem:
der Anwalt stellt den Antrag auf PKH, einzige Voraussetzung, es muß Aussicht auf Erfolg bestehen. Ich habe jedoch noch keinen Anwalt kennengelernt der sagt:
"Es besteht keine Aussicht auf Erfolg, lassen Sie es bleiben ", ist ja auch logisch, da der Anwalt eine schnelle Mark (jetzt Euro) verdienen will, der Anwalt wird gegen jeden Sch... klagen. Dann kommt das ganze zum Richter, komischerweise stehen dann in den Anträgen der Gegenanwälte immer wieder die Sätze drin: Ich beantrage die zurückweisung der PKH mangels Erfolgsaussichten.





1. Nicht der Anwalt beurteilt letztendlich, ob eine Klage die nötigen Erfolgsaussichten hätte, sondern der Richter.

2. Der Anwalt hat deshalb nicht das geringste davon, dass er seinem Mandanten in bezug auf PKH-Verfahren nicht existierende Erfolgsaussichten vorgaukelt.

Wenn die PKH dann nämlich vom Richter abgelehnt wird, die Klage aber nur unter der Voraussetzung der Gewährung der PKH eingereicht werden sollte, hatte der Anwalt zwar viel Arbeit mit der Sache, bekommt dafür aber im Zweifel kaum Geld (Beratungshilfeschein) oder rennt seinem bedürftigen Mandanten so lange wegen der Gebühren hinterher, bis er sie schließlich in den Wind schießt.

Den Anwalt, der sich um PKH-Sachen mit schlechten Erfolgsaussichten reißt, den müssen Sie mir deshalb echt mal zeigen. Der arme Kerl muss wirklich verzweifelt sein...
Solche Sachen bringen nämlich in erster Linie eins: Massenhaft zusätzliche Arbeit, die dafür aber schlecht bis gar nicht bezahlt ist.

3. Die Anwälte der Gegenseite sind selbstverständlich IMMER der Ansicht, dass die Sache ihres Gegners keine Erfolgsaussichten haben! Sie vertreten schließlich die Interessen der Gegenseite!
Was glauben Sie denn. Etwa, dass ein Anwalt bei einer Klage ohne PKH normalerweise beanträgt, dass der gegnerischen Klage stattgegeben werden sollte, weil sie ja sowieso so große Aussichten auf Erfolg hätte?
Na, der Anwalt könnte schon mal mit seiner Haftpflichtversicherung telefonieren...
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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 06:06    Titel: Re: Wie so nicht mein Problem ? Antworten mit Zitat

Wintermute* hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::
das ist ja das Problem:
der Anwalt stellt den Antrag auf PKH, einzige Voraussetzung, es muß Aussicht auf Erfolg bestehen. Ich habe jedoch noch keinen Anwalt kennengelernt der sagt:
"Es besteht keine Aussicht auf Erfolg, lassen Sie es bleiben ", ist ja auch logisch, da der Anwalt eine schnelle Mark (jetzt Euro) verdienen will, der Anwalt wird gegen jeden Sch... klagen. Dann kommt das ganze zum Richter, komischerweise stehen dann in den Anträgen der Gegenanwälte immer wieder die Sätze drin: Ich beantrage die zurückweisung der PKH mangels Erfolgsaussichten.





1. Nicht der Anwalt beurteilt letztendlich, ob eine Klage die nötigen Erfolgsaussichten hätte, sondern der Richter.

2. Der Anwalt hat deshalb nicht das geringste davon, dass er seinem Mandanten in bezug auf PKH-Verfahren nicht existierende Erfolgsaussichten vorgaukelt.

Wenn die PKH dann nämlich vom Richter abgelehnt wird, die Klage aber nur unter der Voraussetzung der Gewährung der PKH eingereicht werden sollte, hatte der Anwalt zwar viel Arbeit mit der Sache, bekommt dafür aber im Zweifel kaum Geld (Beratungshilfeschein) oder rennt seinem bedürftigen Mandanten so lange wegen der Gebühren hinterher, bis er sie schließlich in den Wind schießt.

Den Anwalt, der sich um PKH-Sachen mit schlechten Erfolgsaussichten reißt, den müssen Sie mir deshalb echt mal zeigen. Der arme Kerl muss wirklich verzweifelt sein...
Solche Sachen bringen nämlich in erster Linie eins: Massenhaft zusätzliche Arbeit, die dafür aber schlecht bis gar nicht bezahlt ist.

3. Die Anwälte der Gegenseite sind selbstverständlich IMMER der Ansicht, dass die Sache ihres Gegners keine Erfolgsaussichten haben! Sie vertreten schließlich die Interessen der Gegenseite!
Was glauben Sie denn. Etwa, dass ein Anwalt bei einer Klage ohne PKH normalerweise beanträgt, dass der gegnerischen Klage stattgegeben werden sollte, weil sie ja sowieso so große Aussichten auf Erfolg hätte?
Na, der Anwalt könnte schon mal mit seiner Haftpflichtversicherung telefonieren...

Zitat:

3. Die Anwälte der Gegenseite sind selbstverständlich IMMER der Ansicht, dass die Sache ihres Gegners keine Erfolgsaussichten haben! Sie vertreten schließlich die Interessen der Gegenseite!


Ich denke das trifft auch auf den Anwalt zu, der die Klage erhebt.

Was mir durch einen bekannten Fall aufgefallen ist. Ein Mandant (Beklagter) hat sich mit Klagen immer zurückgehalten. Nun hat der Anwalt des Beklagten aufgrund daß die Gegenseite PKH bekommen hat ,auch für seinen Mandanten PKH beantragt und bekommen. Was nun auffällt, dies war anscheinend das Stichwort für den Anwalt noch ein paar Klagen nachzureichen, die alle mit PKH bezahlt werden sollen. - Hier könnte man ja auf Gedanken kommen. Anscheinend gibt es ein PKH-Verfahren , was ist das nun wieder ?
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 09:55    Titel: Re: Wie so nicht mein Problem ? Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
Anscheinend gibt es ein PKH-Verfahren , was ist das nun wieder ?

Interessant, dass Sie die Grundlagen des PKH-Rechts nicht kennen, aber trotzdem (weiter oben) meinen, Antwortgeber anpöbeln zu müssen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 14:55    Titel: Re: Wie so nicht mein Problem ? Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::
Anscheinend gibt es ein PKH-Verfahren , was ist das nun wieder ?

Interessant, dass Sie die Grundlagen des PKH-Rechts nicht kennen, aber trotzdem (weiter oben) meinen, Antwortgeber anpöbeln zu müssen.


hier pöbeln nur Sie ! (Sie sollten sich mal besser zurücknehmen und bei der Sache bleiben, Sie können es anscheinend einfach nicht lassen !!)
(Wenn Sie sich hier nicht mehr einloggten wären Sie für das Forum mit Sicherheit kein Verlust ! )
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Wintermute*
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 15:31    Titel: Re: Wie so nicht mein Problem ? Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::
Anscheinend gibt es ein PKH-Verfahren , was ist das nun wieder ?

Interessant, dass Sie die Grundlagen des PKH-Rechts nicht kennen, aber trotzdem (weiter oben) meinen, Antwortgeber anpöbeln zu müssen.


hier pöbeln nur Sie ! (Sie sollten sich mal besser zurücknehmen und bei der Sache bleiben, Sie können es anscheinend einfach nicht lassen !!)
(Wenn Sie sich hier nicht mehr einloggten wären Sie für das Forum mit Sicherheit kein Verlust ! )


Also, mir kommt es auch eher so vor, als würden Sie hier ziemlich rumpöbeln. Unter anderem pöbeln Sie ganz schön gegen Anwälte. Weswegen ich zumindest es nicht einsehe, dass ich Ihnen dafür hier auch noch kostenlos das Rechtssystem erklären soll.
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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 19:12    Titel: Re: Wie so nicht mein Problem ? Antworten mit Zitat

Wintermute* hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::
Anscheinend gibt es ein PKH-Verfahren , was ist das nun wieder ?

Interessant, dass Sie die Grundlagen des PKH-Rechts nicht kennen, aber trotzdem (weiter oben) meinen, Antwortgeber anpöbeln zu müssen.


hier pöbeln nur Sie ! (Sie sollten sich mal besser zurücknehmen und bei der Sache bleiben, Sie können es anscheinend einfach nicht lassen !!)
(Wenn Sie sich hier nicht mehr einloggten wären Sie für das Forum mit Sicherheit kein Verlust ! )


Also, mir kommt es auch eher so vor, als würden Sie hier ziemlich rumpöbeln. Unter anderem pöbeln Sie ganz schön gegen Anwälte. Weswegen ich zumindest es nicht einsehe, dass ich Ihnen dafür hier auch noch kostenlos das Rechtssystem erklären soll.


klar Sie sind ja auch der Betroffene, trotzdem vielen Dank Herr Oberlehrer !
Warum sich Wintermute und Vormundschaftsrichter in diesem Forum rumtreiben ist mir nun auch klar, irgendwie scheinen Sie Steitigkeiten geradezu zu faszinieren und sind immer auf der Suche nach neuen oder brechen diese selbst vom Zaun.
Entgegen Ihrer Absicht lasse ich mich nicht provozieren und wünsche Ihnen einen wunderschönen Tag !
Tipp: nehmen Sie das Leben nicht so ernst und schwer.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 20:35    Titel: Re: Wie so nicht mein Problem ? Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::


klar Sie sind ja auch der Betroffene, trotzdem vielen Dank Herr Oberlehrer !
Warum sich Wintermute und Vormundschaftsrichter in diesem Forum rumtreiben ist mir nun auch klar, irgendwie scheinen Sie Steitigkeiten geradezu zu faszinieren und sind immer auf der Suche nach neuen oder brechen diese selbst vom Zaun.
Entgegen Ihrer Absicht lasse ich mich nicht provozieren und wünsche Ihnen einen wunderschönen Tag !
Tipp: nehmen Sie das Leben nicht so ernst und schwer.


Es kommt bei einigen Postern der Punkt, an dem man sie nicht mehr ernst nimmt oder geht das nur mir so?
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 22:34    Titel: Re: Wie so nicht mein Problem ? Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::

Es kommt bei einigen Postern der Punkt, an dem man sie nicht mehr ernst nimmt oder geht das nur mir so?


qc, du bist da nicht alleine.

Wenn man sich so einige Threads durchliest, dann beschleicht einen das Gefuehl, einige Leute litten unter dem Keine-Wunschantwort-erhalten-Syndrom.

Aber wir wollen hier keine Namen nennen, nicht wahr, killefiz?
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killefiz
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 12:28    Titel: Re: Wie so nicht mein Problem ? Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::

Es kommt bei einigen Postern der Punkt, an dem man sie nicht mehr ernst nimmt oder geht das nur mir so?


qc, du bist da nicht alleine.

Wenn man sich so einige Threads durchliest, dann beschleicht einen das Gefuehl, einige Leute litten unter dem Keine-Wunschantwort-erhalten-Syndrom.

Aber wir wollen hier keine Namen nennen, nicht wahr, killefiz?


nein, ich denke ich kann durchaus Kritik vertragen, wenn sie berechtigt ist, das hat dann auch nichts mit Wunschanwort zu tun. Ich würde aber gerne über die Sache diskutieren und nicht laufend jemanden anzählen oder von jemanden angezählt zu werden, weil ich nun kein Loblied auf alle Anwälte singe. So ist das eben, das sind meine Erfahrungen, meiner Meinung nach gibt es gute und weniger gute Anwälte wie in jedem anderen Beruf auch. Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn nur noch Antworten zum Thema kommen.

Danke !
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