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Doktortitel kaufen?

 
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 10:08    Titel: Doktortitel kaufen? Antworten mit Zitat

Hab da was im Netz gefunden:

http://doktortitelkauf.de

Ist das legal? Hat jemand da Erfahrung mit? Kann man den Titel in den Ausweis eintragen lassen? Darf ich den Titel als Firmeninhaber verwenden?

Mfg AD
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

In den USA ist das Hochschulwesen bei weitem nicht so stark staatlich reglementiert wie bei uns. Eine Einrichtung zu gründen, die sich Universität oder ähnlich nennt und beliebige akademische Grade verleiht, ist dort nicht sehr schwierig. Daher gibt es in den USA einerseits erstklassige Universitäten, andererseits aber auch, sagen wir einmal, sehr bescheidene Einrichtungen. Aus diesem Grunde schreiben Amerikaner - zum Beispiel auf Visitenkarten - meist in Klammern gleich dazu, wo sie den akademischen Grad, den sie führen, erworben haben. Dann sieht jeder, ob man z.B. in Harvard oder Yale wirklich etwas gleistet oder sich auf irgendeiner Klitsche irgendwie einen Titel besorgt hat.

In Deutschland muss die Führung ausländischer akademischer Grade vom zuständigen Landesministerium genehmigt werden. Und dort kennt man seine Pappenheimer und genehmigt nicht alles.

Bei den über die genannte Website vertriebenen Titeln handelt es sich aber nicht einmal um akademische Grade einer auch noch so windigen Hochschule, sondern lediglich um kirchliche Amtsbezeichnungen. Die kann jede Kirche sich beliebig ausdenken, und eine Kirche kann auch jeder gründen. Und auch Akkreditierungsagenturen kann jeder gründen. Die in der Website genannte "International Academic Accrediting Commission" ist eine vom United States Department of Education ausdrücklich nicht anerkannte Akkreditierungsagentur:

http://www.aju.edu/usdoe_faqs.htm

Was Sie für - vermutlich nicht wenig - Geld also bekommen würden, ist letztlich nur eine Amtsbezeichnung einer mehr oder weniger obskuren amerikanischen Kirche. Diese Bezeichnung bei uns auf den Briefkopf zu drucken, mag zulässig sein, zumindest, wenn man es vollständig tut, also mit Nennung der verleihenden Kirche, aber ein Doktorgrad nach deutschem Recht ist das nicht. Und wenn das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde nicht gerade noch rosenmontagsbedingte Ausfallserscheinungen oder dergleichen hat, kommt das mit Sicherheit nicht in Ihren Ausweis.

Im übrigen: Es gibt auch bei uns Leute, die sich mit amerikanischen Graden und Bezeichnungen auskennen. Nichts peinlicher, als wenn man mit einer solchen Person zu tun hat und gefragt wird, woher man denn den schönen Titel hat ...

Gruß,
moro
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RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Vorsicht!

Was sich mit solchen " Titeln " anfangen lässt, weiß ich nicht. Was man damit anfangen darauf, ist etwas anderes. § 132 a Strafgesetzbuch schützt ausdrücklich vor dem unbefugten Führen inländischer oder ausländischer akademischer Grade.

Jegliche Täuschung soll vermieden werden. Also darf der Schein eines Doktortitels nicht aufkommen. Das Führen des Originaltitels nützt, soweit es sich erkennbar um eine Amtsbezeichnung handelt, wenig, im Zweifel erwirbt man nicht mehr Rechten, als man ohnehin schon hätte. Das Geld ist regelmäßig zum Fenster hinausgeworfen.

Mehr als diese Selbstverständlichkeiten braucht es zur Beantwortung hier nach meiner Meinung nicht.
_________________
Erik Günther
http://www.hlb.de/
http://www.raeg.de/

Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
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