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Unterschied Arbeitsunfähigkeit zu Berufsunfähigkeit

 
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LaVida
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 12:40    Titel: Unterschied Arbeitsunfähigkeit zu Berufsunfähigkeit Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forum Teilnehmer,

kann mir jemand den Unterschied zwischen AU und BU erklären?

Ist man automatisch nach mehr als 6 Monaten AU auch BU? Es geht hier insbesondere um privat BU und Formulierungen aus den AGB s der Versicherungsgesellschaften, die ja angeblich nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit zahlen wollen.

Danke schön für die Info.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
Arbeitsunfähig ist man, wenn man keinerlei Arbeit mehr aufnehmen kann.
Berufsunfähig, ist man, wenn man den ausgeübten Beruf nicht mehr machen kann, jedoch (theoretisch) einen anderen.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 21:40    Titel: Re: Unterschied Arbeitsunfähigkeit zu Berufsunfähigkeit Antworten mit Zitat

LaVida hat folgendes geschrieben::
Ist man automatisch nach mehr als 6 Monaten AU auch BU?

Zumindest einige Krankentagegeldversicherungen, die im Fall der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten zahlen, sehen dies so und sondern den Versicherten nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit aus.
Mir ist auch mindestens eine Berufunfähigkeitsversicherung bekannt, die 6 Monate AU automatisch auch als BU-Fall anerkennt. In den Bedingungen der meisten anderen BU-Versicherungen steht als Voraussetzung für den Leistungsfall aber nur, daß der Versicherte mindestens 6 Monate berufsunfähig sein muß.
Es kann also sein, daß ein Versicherter von seiner Krankentagegeldversicherung als berufsunfähig ausgesondert wird, deshalb aber noch lange keine Berufsunfähigkeitsrente aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, selbst wenn er beide Policen bei der selben Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben sollte.
Wenn Sie also länger als 6 Monate arbeitsunfähig geschrieben sind und über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen sollten, würde ich den Fall einfach mal der Berufsunfähigkeitsversicherung melden.
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TheKing28
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 06:31    Titel: Antworten mit Zitat

hawethie hat folgendes geschrieben::
Hi
Arbeitsunfähig ist man, wenn man keinerlei Arbeit mehr aufnehmen kann.
Berufsunfähig, ist man, wenn man den ausgeübten Beruf nicht mehr machen kann, jedoch (theoretisch) einen anderen.


Du hast Arbeitsunfähigkeit glaubich mit Erwerbsunfähigkeit verwechselt. Arbeitsunfähigkeit ist vorübergehend. Erwerbsunfähigkeit in der Regel nicht
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fagus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Die Arbeitsunfähigkeit wird definiert als die Unmöglichkeit - krankheitsbedingt, unfallbedingt oder wie auch immer - seiner Arbeit nachkommen zu können.
Sprich man ist krankgeschrieben und das ganze ist kein dauerhafter bzw. endgültiger Zustand.

Gruss - fagus
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LaVida
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 14:56    Titel: Re: Unterschied Arbeitsunfähigkeit zu Berufsunfähigkeit Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
LaVida hat folgendes geschrieben::
Ist man automatisch nach mehr als 6 Monaten AU auch BU?

In den Bedingungen der meisten anderen BU-Versicherungen steht als Voraussetzung für den Leistungsfall aber nur, daß der Versicherte mindestens 6 Monate berufsunfähig sein muß.


vielen Dank erst mal für die Antworten.

Aber was bedeutet denn dieses "mindestens 6 Monate". Kann die BU, auch wenn keinen dauerhafte BU anerkannt wird, eine Teil BU anerkennen und rückwirkend zahlen?
Es handelt sich hier um eine Krankheit des Nervensystems mit der Option der Besserung - wahrscheinlich in ca. 1-1,5 Jahren oder unbestimmt.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 15:03    Titel: Re: Unterschied Arbeitsunfähigkeit zu Berufsunfähigkeit Antworten mit Zitat

LaVida hat folgendes geschrieben::
Aber was bedeutet denn dieses "mindestens 6 Monate". Kann die BU, auch wenn keinen dauerhafte BU anerkannt wird, eine Teil BU anerkennen und rückwirkend zahlen?
Es handelt sich hier um eine Krankheit des Nervensystems mit der Option der Besserung - wahrscheinlich in ca. 1-1,5 Jahren oder unbestimmt.

Ja, wenn Sie 1,5 Jahre berufsunfähig sind zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente für diesen Zeitraum (je nach Bedingungen auch rückwirkend ab Beginn).
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Meister
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die Realität sieht (leider) so aus, das jetzt die BU -Versicherung nach Ihren Bedingungen handelt.Das heißt: Gutachten durch einen durch die Verrsicherung "bestellten und bezahlten Gutachter". Danach wird dir mitgeteilt,das du gar keinen Anspruch auf Leistung hast,da du ja gar nicht BU sondern Gesund bist. Solltest du jetzt einen Prozess anstreben (was ich dir empfehle) dann viel Glück !
" Es gibt nirgendwo mehr Betrüger wie bei den Banken und Versicherungen ". Und das unter dem Deckmantel der Justiz.
Ich bringe jetzt " nach 5 Jahren" meinen Prozess mit einem Obsiegen zu Ende und kann nur sagen :" Menschenverachtend ".
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fagus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nur 5 Jahre? Gratuliere. Haben sie schon ihr Urteil? BLD Anwälte auf der Gegenseite?

Gruss - fagus
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LaVida
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: 29.10.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Meister hat folgendes geschrieben::
Die Realität sieht (leider) so aus, das jetzt die BU -Versicherung nach Ihren Bedingungen handelt.Das heißt: Gutachten durch einen durch die Verrsicherung "bestellten und bezahlten Gutachter". Danach wird dir mitgeteilt,das du gar keinen Anspruch auf Leistung hast,da du ja gar nicht BU sondern Gesund bist. Solltest du jetzt einen Prozess anstreben (was ich dir empfehle) dann viel Glück !
" Es gibt nirgendwo mehr Betrüger wie bei den Banken und Versicherungen ". Und das unter dem Deckmantel der Justiz.
Ich bringe jetzt " nach 5 Jahren" meinen Prozess mit einem Obsiegen zu Ende und kann nur sagen :" Menschenverachtend ".


Ja, genau so stelle ich es mir auch vor und deshalb habe ich fast schon Hemmungen meinen Antrag zu stellen. Es handelt sich bei mir um eine Depression. Und ich habe Angst, dass ich es eh nicht durchstehe. Traurig Weinen

Wie lange hat es denn gedauert bis zu Deiner ersten Gerichtsverhandlung? Ich schätze mal, dass diese zu Deinen Ungungsten ausgefallen ist?

Kannst Du ein Aktenzeichen nennen oder ist dieses Urteil irgend wo zu lesen?
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LaVida
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Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: 29.10.05, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

fagus hat folgendes geschrieben::
Nur 5 Jahre? Gratuliere. Haben sie schon ihr Urteil? BLD Anwälte auf der Gegenseite?



was sind BLD Anwälte Frage
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fagus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 29.10.05, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

BLD = Bach, Langheid und Dallmayr. Des Teufels rechte Hand.

Gruss - fagus
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