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Verfasst am: 26.08.05, 20:05 Titel: Bei Wohnungskauf an Bank geknebelt? Zulässig?
Hallo!
Ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum:
Folgender Fall: A möchte eine Wohnung von einem Bauträger (B) kaufen. B macht den Kauf abhängig von Finanzierung(spartner), d.h. A kann Wohnung nur unter der Bedingung kaufen, wenn er bei der von B genannten Bank/Versicherung finanziert. Ist dies rechtlich zulässig oder ist das so was wie "Knebelung"?
Das sehe ich genauso...aber unser Bekannter läßt sich total einschüchtern. Deshalb meine Anfrage hier. Und so wie es aussieht soll auch noch eine Lebensversicherung in die Finanzierung mit eingebaut werden,...obwohl davon heute von Verbraucherschützern dringend abgeraten wird...aber daran verdient man natürlich noch einen Batzen....außerdem ist es eine Bank, die zinsmäßig nicht gerade an der Spitzenposition steht....so kann man sich natürlich auch Kunden verschaffen.
Nur, wenn B die Wohnung an A nur verkauft, wenn er darauf eingeht und A die Wohnung auf wirklich will, ist das für ihn natürlich dumm....ist echt in der Zwickmühle....
Nur, wenn B die Wohnung an A nur verkauft, wenn er darauf eingeht und A die Wohnung auf wirklich will, ist das für ihn natürlich dumm....ist echt in der Zwickmühle....
Ich denke, hier geht es B nur um das Geld. Von daher wäre sinnvoll: A fragt B, wieviel er den an der Finanzierung verdient und bietet B an diesen Betrag zusätzlich an Kaufpreis zu bezahlen.
@Rembrand: Sittenwidrig hin oder sittenwidrig her. Der Erwerber ist in soweit vom Verkäufer abhängig als das die Eintragung der Grundschuld für die Bank vom Verkäufer geduldet werden muss. Wenn der Verkäufer nur bereit ist, vor Kaufpreiszahlung eine GS zu Gunsten Bank X einzutragen, dann kann der Käufer dem Zustimmen oder nicht. Der Verkäufer ist diesbezüglich nur schwer zu umgehen.
Hallo,
ein heikles Thema für die Bank, denn da gibt es höchstrichterliche Urteile.
Versuche doch einmal rauszukriegen, wo der Bauträger denn seine Häuser vorfinanziert. Wenn es, wie ich vermute die Bank A ist und die Bank A gleichzeitig einen Vertrag mit den Bauträger über die Vermittlung von Darlehen der Endkunden hat, steht die Bank rechtmäßig in der erweiterten Bauträgerhaftung, das bedeutet, wenn der Bauträger während der Bauphase pleite geht oder später Mängel nicht behebt, haftet die Bank. Insofern kann es auch für den Freund von Vorteil sein, bei Bank A zu finanzieren,- wohlgemerkt kaum eine Bank ist heute nach den BGH Urteilen so blöd Bauträger und Endkunde gleichzeitig und dann auch noch mit einer Vermittlungsvereinbarung zu finanzieren.
Also mein Rat : Wenn der Zinssatz stimmt, viele Zeugen zu den Verhandlungen mitnehmen, abschliessen und sich über einen solventen Bürgen für die Fertigstellung freuen
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