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Bagatell KFZ-Haftpflichschaden bis zu 3 Jahre Bearbeitungsfr

 
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petersrecht
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 11:04    Titel: Bagatell KFZ-Haftpflichschaden bis zu 3 Jahre Bearbeitungsfr Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich hatte mit meinem letzten Wagen einen Bagatellschaden. Die Schadenshöhe beläuft sich auf unter € 250,-. Der Schadensgegner mußte aber (da Fimen-Leasingfahrzeug) seine Versicherung einschalten.

Natürlich will ich den Schaden phne Versicherung begleichen!

Nun wurde ich von der SFK 6 auf SFK 2 hochgestuft. Die Aussage meiner Versicherung ist - Die Leasingfirma (KFZ-hersteller) hat 3 Jahre Zeit uns den Schaden zu nennen - solange bleibe ich in der höheren SFK.

Gibt es hier keine Handhabe? Mein Versicherer sagt zwar - warten Sie, denn dieser KFZ-Hersteller läßt solche Bagatellfälle u.U. unberücksichtigt.

Ok, aber ich habe mitlerweilen einmal das KFZ gewechselt und 2 X die Versicherung. Ich denke das zurückrechnen der korrekten Beiträge wird eine Katastrophe und ob das dann stimmt???

Was soll ich tun? Garnichts?

Gruß und Danke, Peter
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, aber deine Aussagen sind etwas schwammig.

Deine Versicherung stuft dich bereits hoch ohne das eine Forderung geltend gemacht wurde?

Wer hat den Schaden verursacht?

Wenn du der Verursacher warst, warum mußte dann der Unfallgegner seine Versicherung einschalten?
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petersrecht
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Sorry, aber deine Aussagen sind etwas schwammig.

Deine Versicherung stuft dich bereits hoch ohne das eine Forderung geltend gemacht wurde?

Wer hat den Schaden verursacht?

Wenn du der Verursacher warst, warum mußte dann der Unfallgegner seine Versicherung einschalten?


Hallo!

Ja, die SFK wird bzw. wurde proforma (Aussage des Bearbeiters) hochgesetzt da ein Schaden gemeldet wurde. Eine Forderung seitens des Gegners bzw. der gegnerischen Versicherung gibt es noch nicht!

Der Schaden wurde durch meine Partnerin (mit meinem Wagen) verursacht.

Bei Firmen-Leasingfahrzeugen muß er das!

Gruß, Peter
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

es ist schon richtig:

sobald ein schadenfall gemeldet wurde, gilt der vertrag als belastet und es erfolgt die rückstufung.

warum müssen sie den schaden unbedingt der versicherung melden, wenn der gegener ein leasingfahrzeug hat?
ihr aussagen sind tatsächlich etwas missverständlich...
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petersrecht
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
es ist schon richtig:

sobald ein schadenfall gemeldet wurde, gilt der vertrag als belastet und es erfolgt die rückstufung.

warum müssen sie den schaden unbedingt der versicherung melden, wenn der gegener ein leasingfahrzeug hat?
ihr aussagen sind tatsächlich etwas missverständlich...


Das ist ja eben die Sache des Geschädigten. Wenn er das so will bzw. wollte und keine Direktabrechnung akzeptiert.

Gruß, Peter
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