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Verfasst am: 30.10.05, 06:58 Titel: Rükgängigmachung der anerkannten Schadenzahlung
Hallo zuammen,
wer kennt sich mit folgendem Problem aus ??
Nach einem unverschuldetem Autounfall wurden dem Geschädigten diverse Zahlungen
von der gegnerischen Versicherung anerkannt und auch schon ausbezahlt. Nach ca.5 Wochen seit der letzten Abschlagszahlung fält der Versicherung ein, die gesamten vorher
ausbezahlten und auch schon anerkannten Zahlungen in Frage zu stellen und auch noch dazu das Geld zurückzuverlangen. Ist dies überhaupt rechtlich haltbar ??
Hier stellt sich die Frage was die Grundlage für die bisherigen Zahlungen war und aus welchem Grund diese Zahlungen nun verweigert bzw. zurückgefordert werden. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
abschlagszahlungen unter vorbehalt? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nein.. Kein Vorbehalt
nur der Schbearbeiter hat gewechselt und schon kommen z.B. 500 Euro weniger Schmerzensgeld raus, Nutzungsausfall 200 € weniger usw.
Hoffentlich ] N I C H T A........ versichert !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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