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Flugverspätung 5h - dadurch Anschlussflug verpasst

 
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Speedy2004
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 09:14    Titel: Flugverspätung 5h - dadurch Anschlussflug verpasst Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe für meine Frau und mich vor ca. 6 Wochen einen Flug mit einer bekannten spanischen Airline im Internet bei einer ebenso bekannten Flugvermittlungs-GmbH von Gran Canaria über Madrid nach Düsseldorf gebucht.
Der Flug sollte ursprünglich am letzten Samstag (29.10.05) um 13.05 Uhr ab Gran Canaria nachg Madrid gehen, von dort dann ab 19.10 Uhr weiter nach Düsseldorf. Der Abflug ab GC verspätete sich aber bis ca. 18.20 Uhr, so dass der Anschlussflug (gleiche Airline) nach DUS verpasst wurde. Nach ziemlichem Hin und Her in Madrid wurde uns dann ein Flug für Sonntag (gestern 30.10.05) 19.10 Uhr angeboten, den wir auch wahrgenommen haben. In Madrid erhielten wir von der Fluggesellschaft 150 Euro für Übernachtung und Taxi.
Schlussendlich fehlte in Düsseldorf gestern dann ein Koffer. Verrückt
Habe ich nun die Möglichkeit, aufgrund der ingesamt mehr als 24 h Verspätung, Ansprüche an die Airline oder die Flugvermittlungs-GmbH zu stellen. Wenn ja, an wen und wie sollte ich vorgehen.

Ich hoffe meine Frage wurde hier noch nicht behandelt, hab mal gesucht aber nix gefunden. Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruss
Marco
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Flügen innerhalb der EU zwischen 1.500 bis 3.500 km gilt ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden die Fluggastverordnung: Essen und Getränke, gegebenfalls eine Hotelnächtigung sind zur Verfügung zu stellen. Allfällige Taxikosten zum/vom Hotel, sowie Spesen für ein Telefonat oder Fax.

Unberührt von dieser Verordnung bleiben Schadenersatzforderung wegen Schlechterfüllung des Transportvertrags. Das heißt, konkret entstandener Schaden, der nachweisbar ist, könnte man bei der Fluggesellschaft einklagen.

Ansprechpartner für die Forderungen ist immer der als Leistungserbringer genannte Partner. Ist es laut Ticket die Fluglinie --> dann die Fluglinie; hat die Flugvermittlungs-GmbH den Flug im eigenen Namen verkauft (kein offiziell publizierter Tarif und daher frei kalkulierter Preis), so muss man sich an die GmbH wenden.

Gruß
Peter
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