Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Selbstauskunft bei Darlehen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Selbstauskunft bei Darlehen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sine
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 11:59    Titel: Selbstauskunft bei Darlehen Antworten mit Zitat

Guten Tag

kurz zu meiner Situation:

Ich un dmein Bruder sind Vollwaise und wir haben geerbt.
Ein Haus auf dem noch ein hohes Darlehen ist und Geld.
Das Geld reicht voll und ganz das Darlehen dann im September wenn das Darlehen eigentlich neu verhandelt werden sollte abzubezahlen.
Das Darlehen soll nun überschrieben werden auf unsere Namen und die Bank verlangt von uns eine Selbstauskunft, dabei ist klar (ich bin Student, und mein Bruder in der Lehre), dass wir das Darlehen anhand von unseren Einkommensverhältnissen nie finanzieren könnten.
Das Geld was wir haben welches wir zum Abbezahlen nehmen werden ist auch auf dieser Bank angelegt.

Meine Frage nun: Muß ich diese Selbstauskunft ausfüllen wenn ich das Darlehen übernehme oder nicht?
Wenn ja was hätte diese Selbstauskunft für evt. Folgen für mich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst würde ich erst einmal persönlich bei der Bank vorsprechen und sie über Euer Vorhaben informieren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sine
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ja die Wissen ja vom vorhaben bzw die bank kam auf mich zu und sie wollen, daß wir das Darlehen umschreiben und die Bank sagt zu mir es muß sein dass ich diese selbstauskunft mache.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Bank ist verpflichtet (§ 18 KWG sowie laufende Rechtsprechung), sich bei Kreditherauslage aber auch später in regelmäßigen Abständen, aktuelle Einkommens- und Vermögensunterlagen vorlegen zu lassen.

Diese bestehen in einer Selbstauskunft sowie geeigneten Nachweisen (da als Student kein Einkommen besteht, wäre hier das Vermögen (über den Erbschein, bzw. die Geldanlagen bei der Bank) nachzuweisen).

Diese Pflicht der Bank dient zum einen der Bank, soll aber vor allem den Kunden schützen, Kredite aufzunehmen, die ihn überfordern.

Im Erbfall tritt der Erbe (in dem Fall die Erbengemeinschaft) in den bestehenden Kreditvertrag ein. Damit übernimmt der Erbe nicht nur die Verpflichtung, die Raten zu zahlen, sondern auch alle anderen Nebenpflichten aus dem Vertrag. So ist z.B. verpflichtet, eine Adressänderung der Bank mitzuteilen. Im Darlehensvertrag ist mit Sicherheit eine Regelung enthalten, Bonitätsunterlagen auf Anforderung der Bank vorzulegen. Hierzu ist der Erbe dann auch verpflichtet.

Der Erbe ist also verpflichtet, eine Selbstauskunft einzureichen. Dies ist auch fachlich sinnvoll. Aus dem (nicht vorhandenen) Einkommen können die Raten nicht gezahlt werden. Je nachdem, wie liquide die ebenfalls vererbten Geldanlagen sind, ist es notwendig, den Vertrag anzupassen, dass die fälligen Raten verringert oder ausgesetzt werden. Wie kann ich das mit der Bank diskutieren, wenn die Bank meine Verhältnisse nicht kennt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.