Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 30.10.05, 11:35 Titel: Haftung bei privat organisierten Reisen für eine Gruppe?
Ist man in Haftung, wenn man als Beauftragter einer Interessengemeinschaft eine Reise für eine Gruppe organisiert (wobei immer private Verträge zwischen mir und einem Busunternehmen für die Transportleistung und einem Hotel hinsichtlich der Unterbringung u. Verpflegung geschlossen werden müssen)? Gemeint ist die Haftung bei evtl. Wertminderung. Und hafte ich auch, wenn ein Mitreisender ein Körper- bzw. Sachschaden auf dieser Reise erlitten hat. Würde ein Vermerk auf einem Schriftstück, welches der Mitreisende unterschreibt, mit folgenden Inhalt: "Die Reisenden nehmen an den Reisen sowie an gebuchten Rahmen- und Aktivprogrammen auf eigene Gefahr teil" vor einer Haftung schützen? Wäre bei Abschluss des Beherbergungsvertrag mit dem Hotel bzw. Beförderungsvertrages mit dem Busunternehmen ein besonderer Hinweis im Vertrag von nutzen, dass bei Haftungs- u. Entschädigungsfragen jeder Reisegast für sich berechtigt ist an den Vertragspartner (Hotel bzw. Busunternehmen) seine Forderungen geltend zu machen und nicht der Beauftragte der Gruppe als Vertragspartner?
Das ist ein weites, weites Feld ... erlaube mir mal, mich selbst zu zitieren:
Nils-Christian Engel hat folgendes geschrieben::
Hier eine Horrorstory, mein Lieblingsbeispiel zum Thema: "Schwarztouristik":
Ein Student, nennen wir ihn A, organisiert für sich und die Freunde B und C eine Skireise. Er sagt: "Ich organisiere alles und sage Euch, was es kostet." Kein Stress also, und da A, B und C sich wirklich gut verstehen, macht A nicht mal Gewinn bei der Sache. Nachdem er also Flug, Hotel und sogar das Heliskiing gebucht hat, kriegen B und C einen Zettel mit dem Betrag und der Kontonummer von A. Sie wollen ihm nicht lange was schuldig bleiben und überweisen den Pauschalbetrag umgehend.
Alles ist sonnig, bis Freund B beim Absprung aus dem Helikopter unglücklich stürzt und infolge dieses Unfalls querschnittsgelähmt ist. Freundschaft hin oder her: Vor Gericht wird festgestellt, dass
- A wegen seiner umfassenden Organisation der Reise und des pauschalierten Preises als Reiseveranstalter aufgetreten ist,
- ihn daher besondere Verkehrssicherungspflichten trafen; die hat er verletzt, denn der Unfall wurde nicht durch ein ungeschicktes Abspringen von Freund B verursacht, sondern durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen,
- B daher Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen A zustehen.
Viel Geld, wie man sich vorstellen kann, das A allerdings nicht hat als armer Student.
Fazit: Nicht nur A sitzt gewaltig in der Tinte. B, der den physischen Schaden hat, sieht vom nicht-versicherten A keinen Cent.
Wenn ich an dieser Stelle mal wirklich einen Rat geben darf: Finger weg!
Natürlich muss das nicht auf jede privat organisierte Gruppenreise zutreffen, und manchmal kann man mit individuellen Vereinbarungen viele Probleme vermeiden - das würde ich aber auf jeden Fall einen fachkundigen Anwalt vorher prüfen lassen. Es handelt sich auf jeden Fall um äußerst glattes Eis.
Tipp: Sucht Euch einen Reiseveranstalter oder ein Reisebüro, das die Organisation übernimmt und im Zweifel auch haftet. Das ist die zusätzlichen Kosten auf jeden Fall wert.
Noch ein Tipp: Internetrecherche zum Stichwort "Schwarztouristik".
Verfasst am: 31.10.05, 16:25 Titel: Haftung bei privat organisierten Reisen für eine Gruppe?
Ja, so schlimm kann es kommen!
Als "Schwarztouristik"würde ich so etwas nur bezeichnen, wenn man sich als Gruppenleiter ein Gewinn einstreicht. Aber dies ist bei uns nicht der Fall.
Wie sieht es bei den Reiseunternehmen aus, die die Reise (außer Bustransfer) als Reisepaket anbieten (sogenannte Paketanbieter, die für Gruppen so etwas organisieren)? D.h. als Gruppenleiter muß ich mit einem Busunternehmen noch zusätzlich einen Transportvertrag abschließen. Passiert etwas im Hotel oder z.B. wärend einer Schiffsfahrt wäre dieser Paketanbieter verantwortlich. Aber was ist, wenn während der Busfahrt etwas passiert. Dann wäre man als Gruppenleiter sicherlich wieder drann und als Gruppenleiter müßte man dann das Busunternehmen verklagen?
Auch haben die Reiseunternehmen, die alle Leistungen komplett übernehmen, es so an sich, dass sie nur mit dem Gruppenleiter den Vertrag abschließen, welcher auch die Anz. der mitfahrenden Reisenden beinhaltet (außer bei Auslandsreisen, da bekommt jeder Teilnehmer einen Reisevertrag).
Hier wäre es doch zweckmäßig, dass man den Teilnehmern schriftlich mitteilt, dass man nur als Vermittler im Auftrag der einzelnen Teilnehmer auftritt unter gleichzeitiger Nennung des Namens und Adresse des Reiseunternehmens.
Wäre man bei dieser Verfahrensweise auch noch in Haftung?
Verfasst am: 31.10.05, 17:26 Titel: Re: Haftung bei privat organisierten Reisen für eine Gruppe?
wallenstein hat folgendes geschrieben::
Als "Schwarztouristik"würde ich so etwas nur bezeichnen, wenn man sich als Gruppenleiter ein Gewinn einstreicht. Aber dies ist bei uns nicht der Fall.
Wer Reisen im eigenen Namen zusammenstellt und zu einem Preis anbietet, ist Veranstalter. Die Gewinnabsicht muss nicht gegeben sein (Kurzform).
wallenstein hat folgendes geschrieben::
Wie sieht es bei den Reiseunternehmen aus, die die Reise (außer Bustransfer) als Reisepaket anbieten (sogenannte Paketanbieter, die für Gruppen so etwas organisieren)? D.h. als Gruppenleiter muß ich mit einem Busunternehmen noch zusätzlich einen Transportvertrag abschließen. Passiert etwas im Hotel oder z.B. wärend einer Schiffsfahrt wäre dieser Paketanbieter verantwortlich.
Nein, das ist nicht richtig. Fast alle Paketanbieter weisen daraufhin, dass sie nur als Vermittler auftreten und nicht für die Leistungen haften. Darüber hinaus sollten Paketreisenanbieter eigentlich nur an gewerbliche Reiseunternehmen verkaufen...
wallenstein hat folgendes geschrieben::
Aber was ist, wenn während der Busfahrt etwas passiert. Dann wäre man als Gruppenleiter sicherlich wieder drann und als Gruppenleiter müßte man dann das Busunternehmen verklagen?
... was, wenn der Bus technisch nicht in Ordnung ist und es zu einem Unfall kommt? War das ersichtlich für den Organisator? Hat er ein Unternehmen mit einem besonders günstigen Preis genommen (...weil der halt nicht alles so genau nimmt...) und und und...
... was, wenn ein Leistungserbringer volle Vorauszahlung verlangt, aber dann kurzfristig in Konkurs geht?
... was, wenn im Hotel etwas passiert, was durch einen Fachmann vermeidbar gewesen wäre oder zumindest durch seine Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung gedeckt ist?
wallenstein hat folgendes geschrieben::
Auch haben die Reiseunternehmen, die alle Leistungen komplett übernehmen, es so an sich, dass sie nur mit dem Gruppenleiter den Vertrag abschließen, welcher auch die Anz. der mitfahrenden Reisenden beinhaltet (außer bei Auslandsreisen, da bekommt jeder Teilnehmer einen Reisevertrag).
Auch das entspricht nicht den rechtlichen Tatsachen. Bei Gruppenverträgen kommen meist Verträge mit jedem einzelnen Reiseteilnehmer zustande (Vertragssache). Allerdings setzt dies u. a. voraus, dass der Gruppenleiter bei Anmeldung alle Namen und Adressen dem Reisebüro mitteilt. Wenn man es ganz genau machen wollte: dann sollte das Reisebüro Zahlscheine an alle Teilnehmer über den Organisator austeilen lassen, und die Zahlungen erfolgen direkt an das Reisebüro.
wallenstein hat folgendes geschrieben::
Hier wäre es doch zweckmäßig, dass man den Teilnehmern schriftlich mitteilt, dass man nur als Vermittler im Auftrag der einzelnen Teilnehmer auftritt unter gleichzeitiger Nennung des Namens und Adresse des Reiseunternehmens.
Wäre man bei dieser Verfahrensweise auch noch in Haftung?
Nicht als Vermittler tritt man dabei auf, sondern als Organisator, der die organisatorisch notwendigen Schritte im Auftrag der Mitreisenden übernommen hat. Bei einer Offenlegung der Angebote, also auch keinerlei Aufschlag oder "Unkostenbeitrag", dem man selbst aufschlägt, sicherlich ein gangbarer Weg.
Man sollte aber dem Reisebüro dann klar machen, dass man nicht für die Zahlungen haftet. Es wäre dann Sache des Reisebüros sich eine geeignete Absicherung zu überlegen.
Hallo Peter,
Deine Hinweise waren eine große Hilfe und inzwischen habe ich weitere Information unter der Suchfunktion "Schwarztouristik" gefunden.
Es ist eine Tatsache, dass die Paketanbieter auch Gruppen Ihre Angebote anbieten. Aber, da sie nach Deinen Worten, nur als Vermittler auftreten, sollte man die Finger von Ihnen lassen, wobei sie in ihrem AGB auch die Haftung drinn haben.
Man nicht unbedingt die Finger davon lassen - ich arbeite viel und gerne beruflich mit Paketern zusammen. Nur muss man eben im Einzelfall klären, ob der Paketer auch als Veranstalter auftritt und einen Sicherungsschein ausgeben kann. Dann wäre man schon wieder ein Stück Probleme los. Aber wie geschrieben, treten die meisten als Vermittler auf. Ihre AGB's sind meist so abgefasst, dass nur ein Experte darüber stoplert...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.