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Verfasst am: 01.11.05, 00:13 Titel: Stornokosten ohne AGBs
Hallo,
wer kann mir bei folgendem Sachverhalt einen Rat geben:
Wir haben im Frühjahr 2004 bei einem österreichischem Reisebüro (wir selber wohnen in Deutschland!) per Mail ein Hotelzimmer gebucht. Die Buchung wurde per Mail bestätigt und es kam auch postalisch eine Buchungsbestätigung.
Kurz vor der Reise wurde die Buchung von uns storniert. Kurz darauf haben wir eine Stornorechnung in Höhe von 65% erhalten.
Weder in den Mails, auf der Buchungsbestätigung noch auf der Webseite des Reisebüros war ein Hinweis auf die AGBs und die dort enthaltenen Stornofristen und Stornogebühren.
Hat das Reisebüro einen Anspruch auf die Stornokosten oder können wir uns darauf berufen, dass man uns zu keinem Zeitpunkt auf die gültigen AGBs hingewiesen hat?
wurden keine besonderen AGB's vereinbart bzw. dem Kunden zur Kenntnis gebracht, gelten die allgemeinen in Österreich gültigen AGB's für den jeweiligen Fall.
Hat also das Reisebüro ein Hotel vermittelt
a) aus einem Reisekatalog, so gelten dann die Allgemeinen Reisebedingungen 1992 in der letztgültigen Fassung: darin steht, dass für Buchungen bei Reiseveranstaler deren Bedingungen zum Tragen kommen; wurden diese nicht mitgeteilt, so hat das Reisebüro für reine Hotelbuchungen eigene Stornobedingungen mitzuteilen; hat es dies nicht getan oder hat es das Hotel direkt vermittelt, also nicht bei einem Reiseveranstalter eingekauft, dann
b) gelten die österreichichischen Hotelvertragsbedingungen
In den allgemeinen österreichischen Reisebedingungen steht:
"Der Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend § 6 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe auf die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluß auszuhändigen."
Das ist nicht passiert.
Zu den Stornokosten in den ARB:
...
Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:
1. Sonderflüge (Charter), Gruppen-IT (Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr), Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten)
...
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt..........................................................65%
...
Dieser Satz ist angewendet worden, obwohl es sich um eine Hotelbuchung handelt.
Zu Hotel-Stornokosten steht folgendes drin:
"Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm anzuführen."
Was ist hier mit Detailprogramm gemeint?
Was ich eingangs vergessen habe, es handelte sich um ein Hotel in Italien, weswegen die österreichischen Hotelvertragsbedinungen eher nicht zum Tragen kommen. Die italienischen kenne ich jedoch nicht.
Für mich stellt sich die Situation als sehr verzwickt an, zumal das Reisebüro den Anspruch gerichtlich geltend macht.
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