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Krankenversichert

 
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vanilla
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 12:47    Titel: Krankenversichert Antworten mit Zitat

Hallo!
Hab mal eine Frage !
Als verheiratete Frau ist man beim Ehemann Krankenversichert.Wie ist es nach der Scheidung wenn die Frau bei ihrem Freund lebt der soviel verdient das sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat?
Wie kann oder muß sie sich Krankenversichern?
Mfg Ariane
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Sie kann innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Ehe die freiwillige Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse beantragen.
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vanilla
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Was aber wenn sie eigendlich kein Geld hat und ihrem Freund nicht noch mehr auf der Tasche liegen will als sie es eh schon tut? Traurig
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Entweder selbst arbeiten gehn ( Nebenjob ) oder halt Augen zu und durch.

Klingt zwar etwas hart, ist aber in unserem Sozialsystem so.
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Entweder selbst arbeiten gehn ( Nebenjob ) oder halt Augen zu und durch.

Klingt zwar etwas hart, ist aber in unserem Sozialsystem so.

Die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes - die Scheidung und deren Folgen nicht.
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vanilla
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Und was wenn sie zum Sozialamt geht?
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Dos
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
dann bekommt sie nichts, vom Sozialamt sowieso nicht (die sind nur noch für Erwerbsunfähige zuständig), und von der Arbeitsgemeinschaft auch nichts, denn Ihr Partner verdient ja genug, wurde im Ausgangsposting gesagt. Sie muss sich freiwillig krankenversichern, wenn sie kein Einkommen hat, kostet das meine ich um die 130 € im Monat (mit Unterschieden zwischen den Kassen). Ein Nebenjob führt nur zu einer Krankenversicherung, wenn sie mehr als 400 € verdient.
Gruß, dos
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Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 01.11.05, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Dos hat folgendes geschrieben::
Ein Nebenjob führt nur zu einer Krankenversicherung, wenn sie mehr als 400 € verdient.
Gruß, dos


So war es auch nicht gemeint. Mit einem Nebenjob selbst Geld verdienen und damit eine freiwillige KV finanzieren um dem Freund nicht auf der Tasche zu liegen.
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