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Einzelvertraglicher Haftungsausschluss bei GbR möglich ?

 
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lafos171
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Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 13:41    Titel: Einzelvertraglicher Haftungsausschluss bei GbR möglich ? Antworten mit Zitat

Kann eine GbR durch einzelvertragliche Regelung, die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen ?

Danke
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beinstrong
Gast





BeitragVerfasst am: 31.10.05, 14:02    Titel: Re: Einzelvertraglicher Haftungsausschluss bei GbR möglich ? Antworten mit Zitat

lafos171 hat folgendes geschrieben::
Kann eine GbR durch einzelvertragliche Regelung, die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen ?

Ja. Wenn der Vertragspartner mitmacht. Das gilt natürlich jeweils nur für den diesen Vertragspartner
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lafos171
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

sobald dies formularmäßig erfolgt ist die Regelung unwirksam ?

So könnte die GbR doch durch eine derartige Klausel, jedesmal die persönliche Haftung der Gesellschafter ausschalten.
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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 01.11.05, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

lafos171 hat folgendes geschrieben::
sobald dies formularmäßig erfolgt ist die Regelung unwirksam ?

So könnte die GbR doch durch eine derartige Klausel, jedesmal die persönliche Haftung der Gesellschafter ausschalten.


formularmäßig ist nicht möglich.
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Luke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry,
aber das ist absolut ausgeschlossen !

Du kannst doch keinen Vertrag schliessen und reinschreiben ich beschränke meine Haftung auf 3 Mark. Entsteht dann ein Schaden von 20 000 bist und bleibst du persönlich haftend und das gilt in der GbR für jeden Gesellschafter.

Es mag sein, dass man argumentieren könnte es stand doch im Vertrag, aber ich bin sicher das kippt jedes Gericht. Für was gäbe es denn sonst GmbHs ??
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beinstrong
Gast





BeitragVerfasst am: 02.11.05, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Luke hat folgendes geschrieben::
Du kannst doch keinen Vertrag schliessen und reinschreiben ich beschränke meine Haftung auf 3 Mark.

Warum soll man das nicht können? Wir haben Vertragsfreiheit. Wenn der Vetragspartner unterschreibt, dann ist das sein Problem.

Bei Rechtsanwälten und Steuerberatern, etc. sind derlei Verträge z.B. durchaus üblich (und unter bestimmten Vorauss. sogar formularmäßig zulässig), wenn auch nicht mit einer Beschränkung auf drei Mark.
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lafos171
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 13.11.05, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hat jemand Fundstellen oder Urteile ?
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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

lafos171 hat folgendes geschrieben::
Hat jemand Fundstellen oder Urteile ?



wie wäre es, wenn sie endlich mal selbst auf die suche gehen und nicht andere für sich arbeiten lassen!?

guckste hier: www.google.de
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Marco Romswinkel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Der BGH hat - glaube ich in 1999 - entschieden, das nur einzelvertragliche Vereinabrungen bei der GbR zum Erfolg führen. Mit dem Urteil kann man da sicher anfangen und auf die weitere Suche gehen.
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