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Rentenversicherungspunkte bei Pflegeleistungen
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grotten0lm
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 10:19    Titel: Rentenversicherungspunkte bei Pflegeleistungen Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe irgendwo gehört, man bekäme Rentenversicherungspunkte für die eigene Rentenversicherung angerechnet, wenn man andere pflegt/betreut.
Wonach genau muß ich mich denn da erkünigen - mir fehlt quasi das Schlagwort.

Folgender Fall:

A ist gerichtl. bestellter Betreuer von B und pflegt diesen auch. A ist selbständig mit ca. 6 h Arbeitszeit pro Tag.
Nun soll irgendwie die Krankenversicherung des B für die Pflegeleistungen des B Rentenpunkten gutschreiben.

Kann mir da jmd. weiterhelfen ?

MfG, U.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Wird denn Pflegegeld bezogen?
Wenn ja, können Sie sich bei der Pflegekasse über die Rentenpunkte erkundigen. Inwieweit die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet, hängt auch von der Pflegestufe des Betroffenen ab.
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grotten0lm
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

ja, Pflegegeld wird bezogen! ... ich glaube, der geringste Satz.

Der "Gepflegte" wird auch durch die pflegende Person "betreut" im rechtlichen Sinne. (gerichtl. bestellt!)

Aber welche Versicherung des Gepflegten springt denn überhaupt ein, um Rentenversicherungspunkte des Pflegenden zu übernehmen? ... die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung ... ??

Danke! U.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Die Pflegeversicherung. Diese zahlt neben dem Pflegegeld auch Rentenversicherungsbeiträge an die Rentenversicherungsträger.

Bei der Pflegestufe I werden bei einer wöchentlichen Mindestpflegezeit von 14 Stunden Beiträge in Höhe von 125,58 € an den Rentenversicherungsträger entrichtet.
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grotten0lm
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Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

huch, das ging ja schnell - danke!!!

Zusammengefaßt: Die Pflegeversicherung übernimmt auf Antrag die Kosten (zumindest teilweise) für die rentenversicherung des Pflegenden.. richtig ? (Interessehalber: und wenn kein Pflegegeld bezogen wird?)

Ok, die Mindestpflegezeit wird erreicht. Aber was hat es mit der Regelung auf sich, daß der Pflegende nur eine bestimmte tgl. Arbeitszeit nicht überschreiten darf ... (6 Stunden ... glaube ich) ...

@Stefanie145: Hast Du denn auch zufällig eine §-Fundstelle für mich ... ich weiß ja nichtmal, in welchem SGB das stehen könnte.
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beiträge müsste die Pflegeversicherung automatisch an die Rentenversicherungsträger zahlen.

Nach meinen Unterlagen ist dies der § 44 SGB XI.

Die Grenze liegt bei 30 Stunden / Woche. Ansonsten geht der Gesetzgeber vermutlich davon aus, dass keine Pflege im erforderlichen Maße von der Pflegeperson ausgeht. Hier muss man berücksichtigen, dass diese Grenze von 30 Stunden / Woch auch bei einer Mindestpflegezeit von zum Beispiel 28 Stunden gilt.
Ansonsten würde es evtl. auch mit dem Arbeitszeitgesetz kolidieren.

Sofern keine Pflegestufe vorliegt bzw. die wöchentliche Mindestpflegezeit nicht erfüllt wird, werden auch keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.
Sofern kein Pflegegeld bezogen wird, da Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, werden auch keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.
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grotten0lm
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Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

vielen vielen Dank - das hilft mir schonmal sehr weiter!
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt zu dem Thema auch eine ausführliche Broschüre der Deutschen Rentenversicherung, müßte man auf deren Internetseiten finden.
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grotten0lm
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Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 13.11.05, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hätte noch eine Frage in eine etwas andere Richtung:

Wer ist denn mein Ansprechpartner in dem Fall, in welchem das Sozialamt die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen hat ? Die verweisen wechselseitig aufeinander und erklären sich für nicht zuständig.

ALso, der zu Pflegende ist in einer GKV versichert, die Beiträge werden vom Sozialamt übernommen. Bei wem muß der Antrag nach § 44 SGB XI gestellt werden? (wenn möglich mit Gesetzesangabe/Fundstelle)

Vielen Dank!!
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 13.11.05, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Prinzipiell müsste man sich an die Pflegekasse wenden.

Jedoch gibt es hier teilweise Ausnahmen, die sogenannten Betreuten. Dies ist ein Personenkreis, welche zwar von der Krankenkasse eine Versichertenkarte erhalten haben, die Krankenkasse jedoch jede Leistung mit dem Sozialamt abrechnet.

Wobei ich mir nicht ganz sicher sind, ob diese Personen nicht seit diesem Jahr ALG II / Sozialgeld / Grundsicherung erhalten, weshalb sie mitlerweile ganz normale Mitglieder sind.

In diesem Fall sollten Sie sich an die Pflegekasse wenden.
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grotten0lm
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Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 13.11.05, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Stefanie145!!!

Ok, bei einem Betreuten wendet man sich also an das Sozialamt ?? Mit dem gleichen Antrag, den man auch an die Pflegekasse gesandt hätte ? (steht das irgendwo ??)

Soweit ich informiert bin, ist die besagte Person ein "normales Mitglied" einer GKV (inkl. Pflegeversicherung?) mit chipkarte u.ä. .... die Kosten/Abrechnung läuft aber direkt über das Sozialamt.
(weitere Leistungen hat das Sozialamt aber aufgrund besonderer Umstände nicht übernommen)

Was macht man denn, wenn das Sozialamt sich weigert? ... mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit wird dieser Fall eintreten, wenn man den o.g. Antrag einfach hinsendet/vorspricht!
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 13.11.05, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

grotten0lm hat folgendes geschrieben::

Was macht man denn, wenn das Sozialamt sich weigert? ... mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit wird dieser Fall eintreten, wenn man den o.g. Antrag einfach hinsendet/vorspricht!


Spätestens dann weiß man aus der Begründung des Ablehnungsbescheides, was los ist. Wenn dort steht "weil die Antragstellerin als Mitglied der AOK Y bei der AOK-Pflegekasse pflichtversichert ist und dort vorrangige Ansprüche bestehen ..." ist sie offenbar "richtig" versichert und die Pflegekasse ist zuständig.
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grotten0lm
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Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

FM, danke auch für Deine Antwort. Aber wenn man es gleich an den RICHTIGEN Anspruchsgegner mit der RICHTIGEN Begründung schickt, braucht man sich die Arbeit ja nicht doppelt machen. Winken
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grotten0lm
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Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Falls die Info jmd. interessiert - mir wurde jedenfalls folgendes mitgeteilt:

Das Sozialamt übernimmt nicht die Krankenversicherung als solche, sondern tritt nur im Wege der Kostenerstattung ein. (also nicht im Vorfeld, sondern im Nachhinein) Die Pflegeversicherung (also auch eine Leistung "im Vorfeld") ist daher also nicht erfaßt.
In einem Fall, in welchem eine betreute Person mit Pflegestufe also durch das Sozialamt die Kosten von Krankenbehandlungen erstattet bekommt, besteht KEINE Pflegeversicherung!

Daher auch kein Anspruch nach § 44 SGB XI! Weder gegen die Pflegeversicherung (die besteht ja nicht), noch gegen das Sozialamt, da dieses nur Kostenerstattung vornimmt.

Hat man mir da nun Unsinn erzählt, oder SOLLTE ich das glauben?

Grüße
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Woher bekommen Sie denn dann das Pflegegeld? Dies ist doch auch eine Leistung der Pflegeversicherung (SGB XI)
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