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Vorstand richtet sich nicht nach der eigenen Satzung

 
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adama
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 18:13    Titel: Vorstand richtet sich nicht nach der eigenen Satzung Antworten mit Zitat

Hallo,
wie kann man als ordentliches Mitglied (Verein) vorgehen, wenn der Landesverbandsvorstand die eigene Satzung nicht umsetzt?
Hintergrund:
Unter Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen steht in der Verbandssatzung, dass
eine Geschäftsordnung, Sportordnung, Finanzordnung, Jugendordnung, Disziplinarordnung und Ehrenordnung den Geschäftsbereich regeln.
Seit Jahren wurden aber vom Vorstand keine Anstalten gemacht, Ordnungen vorzulegen.
Im Zweifelsfalle konnten dadurch die Vorstandspersonen immer den Bereich so führen wie sie das für richtig hielten, mal so und mal so entscheidend und auslegend, und das obwohl die Führungsrige auch schon ausgetauscht wurde....
Wie kann man den Vorstand zwingen, gemäß Satzung Ordnungen aufzustellen und zur Abstimmung zu stellen?

Gruß,
AL
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13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Sache gehört wohl eher ins Vereinsrecht...

Zwingen kann man den Vorstand (VS) zunächst erst einmal gar nicht, weil Ordnungen lediglich Vereinsvorschriften II. Ordnung sind und im Wesentlichen Einzelheiten der Bestimmungen in der Vereinssatzung erläutern, präzisieren und differenzieren. Alle maßgeblichen und relevanten Bestimmungen des Vereinslebens und der Vereinsführung haben sich jedoch in der Satzung zu befinden, so dass es eigentlich nicht sein kann, dass der VS machen kann, was er will.
Natürlich ist es unglücklich, wenn in der Satzung steht: Das Nähere regelt die Finanzordnung - und es gibt keine. Jedoch sollte die Satzung eigentlich so ausgestaltet sein, dass ohne Probleme auch ohne eine Ordnung alle maßgeblichen Punkte und Aspekte aus ihr ersichtlich sind - inclusive der Möglichkeiten, Anträge an den VS zu stellen, um auf eine Ausarbeitung von Ordnungen hinzuwirken.
Sind diese Ordnungen aber so notwendig, dass Mängel in der Vereinsführung auftreten, dann sollte das zu einem hohen Prozentsatz an der Ausgestaltung der Satzung liegen. Solches ergibt sich auch aus der entsprechenden Vereinsrechtsliteratur.

_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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adama
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank,
das zeigt mir schon einen argumentationsansatz auf. ich muss mich sicher zudem noch in die vereinsrechtsliteratur einlesen.
mfg,
al.
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