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Frage zur Aktiengesellschaft

 
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Unternehmens_Gründer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 21:44    Titel: Frage zur Aktiengesellschaft Antworten mit Zitat

Hallo ,


ich habe aus privatem Interesse eine allgemeine Frage zur Aktiengesellschaft.

Nehmen wir einmal an, eine Firma geht erstmals an die Börse und wird zur Aktiengesellschaft.
Diese Firma hat nur einen Eigentümer. Nun meine Frage :
Darf der Eigentümer der Firma die Gewinne aus dem Verkauf der Aktien seiner Firma behalten oder muss er die Gewinne teilweise in das Eigenkapital der neu gegründeten Aktiengesellschaft einfließen lassen ?


Vielen Dank im Voraus.
MfG Robert
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Lischi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 503

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechtsform wird nicht mit dem Gang zur Börse bestimmt. Wenns vorher ne AG war, war es eine AG und bleibt auch eine AG. Wenns vorher keine war, wirds auch durch den Börsengang keine. Die Anteile an einer AG sind dem Beteilgten zuzurechnen und die Veräußerungserlöse daraus auch, bin zwar absolut kein Spezialist im Handelsrecht, schon gar nicht im Aktienrecht aber die Gewinne aus der Veräußerung müssen m. E. grundsätzlich nicht in das "Eigenkapital"= Grundkapital einfließen, egal ob Börsengang oder nicht...
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 03.11.05, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt grundsätzlich 2 Wege, die Aktien für eine Börsennotierung bereitzustellen.

Entweder verkaufen die Alteigentümer Aktien aus ihrem Bestand. Der Verkaufserlös fliesst dann den Alteigentümern zu. Eine Änderung des Stammkapitals ist damit nicht verbunden. Wird an der Börse nicht gerne gesehen, da die Altaktionäre hier Kasse machen und jeermann denkt, dass die Altaktionäre schon wissen, warum sie verkaufen...

Alternativ nimmt die AG eine Kapitalerhöhung vor. Die Altaktionäre verzichten auf ihr Bezugsrecht. Die neuen Aktien werden an der Börse angeboten. In diesem Fall fliesst der Erlös der Gesellschaft zu.
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