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schildkrötchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 23:07    Titel: Dispo Antworten mit Zitat

Hallo,ich bin neu hier und hoffe es kann mir jemand Auskunft geben.Ich habe vor ca.einem halben Jahr bei der Bank nachgefragt ob sie mir den Dispo erhöhen könnten,da größere Reparaturen an unserem Auto anstanden.Die freundliche Bankangestellte schaute nach was denn Einkünfte monatl.aufs Konto kommen und willigte ein.Sie müsse das zwar mit der Hauptgeschäftsstelle klären,sie sehe aber kein Problem.Jetzt ist es so,daß ich eine Zeit davor bei einem Versandhaus in Zahlungsverzug gekommen bin und ich auch Raten an ein Inkassobüro bezahle.Das war am Konto auch ersichtlich.Trotzdem haben die aber anscheinend keine Schufaauskunft gemacht,denk ich mir zumindest mal.Der Dispo wurde aber befristet bis 01.12.05. Da mir die Rückführung des Dispos zu diesem Datum nicht möglich ist,bin ich heute zur Bank um über eine Verlängerung zu sprechen.Bei monatl. Einkünften von ca.3000€ sah ich da auch kein Problem.Komischer Weise hatte die Bankangestellte ausgerechnet heute(es gab keinen Termin,wußte also nicht daß ich komme)eine Schufaerklärung bekommen in der ein negativer Schufaeintrag eingetragen ist. Nach einem Gespräch sind wir so verblieben,daß ich den Dispo 50€ weise monatl.zurückführen kann,aber sie müsse das wieder mit der Hauptgeschäftsstelle besprechen,ich soll übermorgen wieder kommen.So,als ich nach Hause kam,mußte ich online feststellen,daß der Dispo von 3500€ auf 500€ zurückgesetzt wurde.Da wir derzeit mit 2500€ im Soll sind,haben wir von 1Sec.auf die andere keinen Cent mehr und das mit 2 Kindern.Hinzu kommt daß jetzt wahrscheinlich auch keiner mehr abbuchen kann,was noch zusätzliche Probleme mit sich bringt.Was mich noch zusätzlich interessieren würde,außer ob das rechtens ist,darf die Bank den Lohn meines Mannes einbehalten obwohl er mit meinem Konto nichts zu tun hat.Er hat nie dafür unterschrieben.Wir haben den Lohn nur einfachhalber auf mein Konto laufen lassen.Ich weiß daß ist jetzt ein bisschen viel Text,aber wir sind wohl innerhalb kürzester Zeit mittellos geworden
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 03.11.05, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier ist es notwendig, schellstmöglich ein Gespräch mit einem Kompetenzträger in der Bank zu führen, klare Vereinbarungen zu treffen, diese schriftlich festzuhalten und auch einzuhalten.

Zum Thema Kompetenzträger: Es macht wenig Sinn, mit freundlichen Bankangestellten zu sprechen, die aber nichts zusagen können. Hier hilft die Bitte um ein Gespräch mit einem Kompetenzträger (Filialleiter). Alternativ ist mit der Bankangestellten ein Termin fest (und schriftlich!) zu vereinbaren, bis wann die Bank die Entscheidung trifft.

Zum Thema klare Vereinbarungen: Eine schlechte Schufa in Kombination mit der fehlenden Fähigkeit, vereinbarungsgemäß den Dispo zurückzuführen: Unter diesen Voraussetzungen ist eine Bank sicher nicht bereit, weiter einen Kredit bereit zu stellen. Da die Bank aber weiss, das man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann, ist eine klare Rückführungsvereinbarung meist erreichbar. Das Angebot 50 € monatlich zu zahlen führt zu einer Dauer der Rückführung von über 4 Jahren! Wenn ich Kompetenzträger wäre würde ich solch einem vereinbarung nicht treffen. Ein solcher Betrag muss in wesentlich kürzerer Zeit (1/2 - 1 Jahr) rückführbar sein. Insbesondere bei einem Einkommen von 3000 €!...

Zum Thema schriftlich vereinbaren: Die Bank käme nicht auf den Gedanken, wichtige Dinge nur mündlich zu besprechen. Das gleiche muß auch für den Kunden gelten. Also: Nach jedem Gespräch mit der Bank die Vereinbarungen schriftlich festhalten und von beiden Gesprächspartnern unterschreiben lassen.

Zum Thema Vereinbarungen halten: Fast noch wichtiger als die Schufa ist die Verlässlichkeit des Kunden. Also: Vereinbarungen einhalten. Rechtzeitig zahlen. Keine Überziehungen.

Ganz wichtig: Wenn keine klare, schriftliche, einhaltbare Rückführungsvereinbarung zustande kommt, sicherstellen, dass das Einkommen auf einem anderen Konto eingeht.
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