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Zulassung zur staatl. Pflichtfachprüfung

 
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cL!cK
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Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 803

BeitragVerfasst am: 03.11.05, 14:02    Titel: Zulassung zur staatl. Pflichtfachprüfung Antworten mit Zitat

Moin moin an alle FDR-User, ich hätte da mal eine kleine Frage zum § 16 I Nr. 2 ThürJAPO.

    Dieser lautet wie folgt:
    Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung

    (1) Zur Prüfung wird auf Antrag zugelassen, wer

    2. an Lehrveranstaltungen in allen Pflichtfächern und in Wirtschaftswissenschaften für Juristen teilgenommen hat



Und zwar interessiert mich in diesem Zusammenhang der Wortlaut [...] teilgenommen hat.
Es ist nämlich so, dass eine Vorlesung für das Gebiet Wirtschaftswissenschaften angeboten wird, in der man am Ende des Semesters auch eine Klausur schreiben kann. Besagt der § 16 ThürJAPO nun, dass die Klausur bestanden worden sein muss oder reicht die einfache Teilnahme, d.h. die Eintragung ins Studienbuch aus?
Wenn auch die Bestehung der Klausur Voraussetzung für die Zulassung wäre, müsste es doch eigentlich "erfolgreich teilgenommen" heißen, oder sehe ich das falsch?

MfG cL!cK
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.11.05, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

nach auslegung sollte der sitzschein reichen... bei uns heisst das i.d.R. "mit Erfolg ... teilgenommen" oder "einen Nachweis über ... erbringt".

einfach beim JPA anrufen, sitzen auch nur menschen da. oder einfach mal ex studies aus deinem BL fragen, kann leider nur von berlin/brandenburg reden...

mfg vom

showbee
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cL!cK
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Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 803

BeitragVerfasst am: 04.11.05, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

showbee hat folgendes geschrieben::
hi,

nach auslegung sollte der sitzschein reichen... bei uns heisst das i.d.R. "mit Erfolg ... teilgenommen" oder "einen Nachweis über ... erbringt".

einfach beim JPA anrufen, sitzen auch nur menschen da. oder einfach mal ex studies aus deinem BL fragen, kann leider nur von berlin/brandenburg reden...

mfg vom

showbee



Vielen Dank für die Antwort. So in etwa habe ich mir das auch gedacht, werde aber um sicher zu gehen wirklich noch mal anrufen. Ex-Studis fragen ist ein bisschen problematisch, da die ThürJAPO neu aufgesetzt wurde und ich der erste Jahrgang bin der nach der neuen Studienordnung studiert.
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