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Aufführung von Filmen und Musik im "internen Kreis"

 
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Jackie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.11.05, 11:31    Titel: Aufführung von Filmen und Musik im "internen Kreis" Antworten mit Zitat

Firma F initiiert eine Veranstaltung für ausschließlich geladene Gäste. Die Zielgruppe könnten zB Mitarbeiter oder assoziierte Händler oder VIP-Kunden sein.
Ohne Öffentlichkeit, ohne Presse, rein im internen Kreis. Es wird kein Eintritt verlangt.
Dort werden Filme gezeigt und Musik abgespielt, ohne das rechtlich mit den Urhebern oder Nutzungsinhabern abgeklärt zu haben.

Am Anfang einer DVD steht bspw.: Öffentliche Aufführung, Vermietung und Verkauf sind nicht gestattet. Verwendung nur im privaten Kreis.
Haben wir es im vorliegenden Fall auch mit einer Art von privatem Kreis zu tun?

Gucke ich zu Hause mit Freunden eine DVD, ist das ja ein privater Kreis.
Ist die Firma nun der Privatmann und die Mitarbeiter/Händler/VIP-Kunden seine Freunde?

Wo kein Kläger, da kein Richter. Trotzdem interessiert mich die korrekte rechtliche Lage.
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 01.11.05, 13:01    Titel: Re: Aufführung von Filmen und Musik im "internen Kreis& Antworten mit Zitat

Spätestens, wenn die eventuell gereichten Häppchen von der Steuer abgesetzt werden sollen, ist es wohl eine geschäftliche Zusammenkunft. Aber auch so habe ich Zweifel, daß das als privater Kreis durchgehen würde.

Jackie hat folgendes geschrieben::
Ist die Firma nun der Privatmann und die Mitarbeiter/Händler/VIP-Kunden seine Freunde?
Das sowieso nicht.
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Jackie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.11.05, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Smilie
Mir ist schon klar, dass man das nicht 1:1 vergleichen kann. Aber gibt es denn keinen Unterschied zwischen "intern" und öffentlich? Wo beginnt Öffentlichkeit?

Anderes Beispiel: eine neue Fernsehserie wird geplant. Im Zuge der Vorbereitungen wird neben "Treatment" und "Storyboard" auch ein so genannter "Dummie" erstellt, d.h. ein kurzer Film, der unter Zuhilfenahme von Filmausschnitten und Musiken (rechtlich nicht geklärter Herkunft) erstellt wird und der Illustration des geplanten Vorhabens dient. Dieser Film wird einem ausgewählten Kreis von Personen präsentiert. Vielleicht wird er zu diesem Zweck auch verschickt. Im Vorspann des Films gibt es den Hinweis, dass der Film nur für "interne Präsentation" bestimmt ist und nicht verkauft, vermietet etc. und nicht an Dritte weitergeleitet werden darf.
Ist das rechtlich haltbar?
Dabei interessiert mich nicht nur, ob es STRENG GENOMMEN illegal ist, sondern auch die Relevanz in der rechtlichen Praxis.
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 01.11.05, 13:42    Titel: Re: Aufführung von Filmen und Musik im "internen Kreis& Antworten mit Zitat

Verbindliche Auskunft erteilt ein Anwalt.

Jackie hat folgendes geschrieben::
Wo kein Kläger, da kein Richter. Trotzdem interessiert mich die korrekte rechtliche Lage.
Jackie hat folgendes geschrieben::
Dabei interessiert mich nicht nur, ob es STRENG GENOMMEN illegal ist, sondern auch die Relevanz in der rechtlichen Praxis.

Vielleicht passiert nichts, vielleicht schaut ein Konkurrent genau hin, vielleicht fällt der Strom aus, vielleicht ...
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Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.11.05, 19:41    Titel: Re: Aufführung von Filmen und Musik im "internen Kreis& Antworten mit Zitat

Jackie hat folgendes geschrieben::
Firma F initiiert eine Veranstaltung für ausschließlich geladene Gäste. Die Zielgruppe könnten zB Mitarbeiter oder assoziierte Händler oder VIP-Kunden sein.
Ohne Öffentlichkeit, ohne Presse, rein im internen Kreis. Es wird kein Eintritt verlangt.
Dort werden Filme gezeigt und Musik abgespielt, ohne das rechtlich mit den Urhebern oder Nutzungsinhabern abgeklärt zu haben.

Am Anfang einer DVD steht bspw.: Öffentliche Aufführung, Vermietung und Verkauf sind nicht gestattet. Verwendung nur im privaten Kreis.


Assoziierte Händler oder VIP-Kunden sind kein "privater Kreise" mehr = GEMA-Gebühr ist fällig. Die schon bei "größeren" Parties fällig. Es muss zwischen den Beteiligten ein "Dritte ausschließenendes Zusammengehörigkeitsgefühl" (so der BGH) bestehen = nur wirkliche Freunde.
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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Jackie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 04.11.05, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen lieben Dank für die Antworten! Smilie
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Servicer
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 00:45    Titel: Re: Aufführung von Filmen und Musik im "internen Kreis& Antworten mit Zitat

Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben::
ein "Dritte ausschließenendes Zusammengehörigkeitsgefühl" = nur wirkliche Freunde.


Also mehr als eine auf langjährige Kontakte gründende Bekanntschaft zwischen einem in gewissen Kreisen bekannten Anwalt, einem gewissen Herrn D. und einem unaussprechlichem Verlag? Sehr böse
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