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Verfasst am: 04.11.05, 10:14 Titel: Unfall !!! Welche Versicherung tritt in Kraft? Unfall
Hallo,
habe hier mal ein paar Fragen und hoffe das Ihr mir weiterhelfen könnt.
Also Person A hat auf einer Koppel Pferde, diese werden durch irgendwas aufgeschreckt und brechen aus der Koppel aus und laufen Person B vor das Auto.
Person B wird durch den Unfall schwer verletzt und kommt ins Krankenhaus.
Person B leidet nun unter schweren Folgeschäden. Die Pferde von Person A sind nicht versichert.
Wer kommt für die Behandlung und weiteren Kosten von Person B auf?
Ich wäre Ihnen Dankbar wenn Sie mir helfen könnten.
Da für die Pferde offenbar keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht, muss sich der A selbst um die Schadneersatzforderungen des B kümmern.
Dazu § 833 BGB:
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."
Das heißt, wenn der A die Pferde als Hobby hält, siehts schlecht aus für den A (finanziell gesehen). Wenn der A mit den Tieren Geld verdient, kann er immerhin versuchen, nachzuweisen, dass er die "erforderliche Sorgfalt" eingehalten hat. Aber das wird schwer werden. Immerhin sind die Tiere aus der Koppel ausgebrochen.
Vielleicht kann sich der A auf ein Mitverschulden des B berufen: vielleicht hätte der B seinerseits, wenn er genügend aufmerksam gefahren wäre, den Unfall vermeiden oder zumindest die Folgen verringern können. Aber dazu ist von hier aus nichts zu sagen, ohne den Schadenhergang zu kennen. Aber selbst wenn ein Mitverschulden in Betracht kommt, die Hauptlast dürfte beim A hängenbleiben.
Also, ich denke, so wie's aussieht, muss der A den Schaden des B (das kann unter Umständen ein sechsstelliger Betrag werden) ganz oder zumindest zum großen Teil übernehmen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Verfasst am: 04.11.05, 11:20 Titel: Danke für die schnelle Antwort...
Zum Unfallhergang:
Person B befuhr eine Landstraße ohne Geschwindigkeitsbeschränkung,
soweit mir bekannt, mit angepasster Geschwindigkeit da es dunkel, nass und neblig wahr. Die Pferde sind wohl noch aufgescheucht über die Straße galoppiert. Er hatte also keine Chance auszuweichen da es mehrere Tiere waren.
Person B trägt erheblichen Schaden davon ( Schwerbehinderung, Querschnittslähmung)
Was passiert nun wenn Person A Zahlungsunfähig ist?`
Nochmal danke für jede Hilfe!!!
Was passiert nun wenn Person A Zahlungsunfähig ist?`
war der B auf dem Weg von/zur Arbeit oder sonstwie beruflich unterwegs? Dann wäre die Berufsgenossenschaft zuständig; ansonsten die Krankenkasse und für evtl. Erwerbsminderungsrenten die gesetzliche Rentenversicherung. Soweit zu den Sozialversicherungen.
Zu den Privatversicherungen:
Der B hat Ansprüche gegen seine private Unfallversicherung oder Insassen-Unfallversicherung, sofern er sowas hat, außerdem ggf. Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ansprüche gegen den A (Schmerzensgeld, Rente) bestehen zwar, sind aber schwer durchzusetzen, wenn der A nichts hat. Ist der A auch Eigenümer der Koppel, oder gehört das Gelände jemand anderem? Dann könnte der B möglicherweise Ansprüche an den Grundstückseigentümer haben (Verkehrssicherungspflicht, Zaun nicht ausreichend stabil) .
Der B sollte sich in jedem Fall umgehend anwaltlichen Rat einholen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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