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Der Bandberater meiner Eltern hat heute (4.11.05) bei uns angerufen. Da mein Vater beruflich unterwegs ist, konnte er nur mit mir sprechen.
Er hat gefragt, ob mein Vater am Samstag ca. 5000 Euro auf ein Konto bei der (Wortsperre: Firmenname) überwiesen hat, weil es im Moment "viele Betrügereien" gäbe.. Dies ist nicht der Fall.
Allerdings sei die Überweisung bereits am Monat (31.10.05) ausgeführt worden und somit nicht mehr rückgängig zu machen!
Da frage ich mich doch, wieso der Bankberater dann heute schon(!) angerufen hat, wenn seitens der Bank da nichts zu machen ist.
Nun meine Fragen:
- Wie kann man jetzt vorgehen? Strafantrag bei der Polizei stellen und weiter?
- Kann die Bank haftbar gemacht werden, weil ja die Unterschrift auf dem Überweisungsträger offensichtlich gefälscht sein muss?
- Mein Vater benutzt seit Jahren kein Online-Banking mehr, hat dies aber mal getan, ich gehe allerdings davon aus, dass der Betrug nicht online passiert sein kann, weil der Onlineaccount eben seit Jahren nicht in Benutzung ist.
Für Hinweise und Tipps wäre ich sehr dankbar, auch weil ich meinen Vater im Moment nicht erreichen kann und so das "Krisenmanagement" übernehmen muss.
die Bank ist nur verpflichtet, Aufträge des Kunden auszuführen. Hat der Kunde keinen Auftrag erteilt, so ist der Betrag wieder gutzuschreiben. Den Nachweis, dass der Auftrag vom Kunden stammt, muss die Bank führen. Hierzu dient der unterschriebene Überweisungsbeleg.
Ist die Unterschrift optisch erkennbar nicht die des Kunden, so ist der Fall klar. Hier steht die Bank in der Haftung und muss den Schaden tragen.
Ist die Unterschrift der Unterschriftenprobe des Kunden ähnlich, so muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden, ob der Auftrag vom Kunden stammt. Im Zweifel beauftragt der Richter einen Schriftgutachter.
In der Praxis kommt es aber nicht so weit, sondern die Bank trägt den Schaden.
CidSonic hat folgendes geschrieben::
- Wie kann man jetzt vorgehen?
Schriftlich (oder zumindest per Mail) bei der Bank reklamieren. Hierbei erklären, dass der Auftrag nicht erteilt worden sei und unter Fristsetzung (z.B. eine Woche) um Gutschrift bitten.
Die Bank wird dies entweder tun oder einen Überweisungsauftrag mit ähnlicher Unterschrift vorlegen.
CidSonic hat folgendes geschrieben::
Strafantrag bei der Polizei stellen und weiter?
In Abstimmung mit der Bank, wenn der Überweisungsträger tatsächlich gefälscht ist (kann ja auch eine falsche Kontonummer oder ähnliches sein)
CidSonic hat folgendes geschrieben::
- Mein Vater benutzt seit Jahren kein Online-Banking mehr
Schade, den im Online-Banking treten viel weniger Fehler und Betrügereien auf als im beleghaften Zahlungsverkehr (auch wenn die Medien oftmals anderes suggerieren)
Erstmal herzlichen Dank für die schnelle und verständliche Antwort.
Es gibt weitere Neuigkeiten: Mein Vater hat am Samstag (29.10.05) mehrere Überweisungen von seinem Konto und einige Überweisungen von meiner Mutter (von ihrem Konto) in einen Briefumschag getan und bei der Bank eingeworfen.
Wie sich jetzt herausgestellt hat, sind die Überweisungen meines Vaters nicht bearbeitet worden, wohl aber die von meiner Mutter.
Es ist im Moment nicht zu klären, warum das so ist, die Bank aber scheint angeblich die fraglichen Überweisungen nicht erhalten zu haben, obwohl sie ja im selben Umschlag wie die bearbeiteten Überweisungen meiner Mutter waren.
Das kommt mir alles recht komisch vor. Es ist doch äusserst unwahrscheinlich, dass ein Dritter den Umschlag "abgefangen" hat, die Überweisungsaufträge meines Vaters an sich genommen hat und auf dieser Grundlage die gefälschte Überweisung getätigt hat und noch dazu die Aufträge meiner Mutter im Umschlag belassen und diesen wieder eingeworfen hat.
Mysteriös ist aber auch, dass die gesamten Überweisungsaufträge meines Vaters von diesem Samstag summiert in etwa der Höhe der gefälschten Überweisung entsprechen..
Leider wird sich in der Angelegenheit bis Montag wohl nichts tun, der Bankberater hat allerdings angedeutet, dass die Unterschiftsfälschung nahezu perfekt sei.
Alles sehr merkwürdig, ich werde weiter berichten.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.11.05, 18:24 Titel:
Hallo,
es kann theoretisch sein, dass beim Vater eine interne Sperre der Bank drin ist (wegen der vorangegangenen Geschehnisse) und deshalb die Überweisungen nicht maschinell durchgegangen sind.
Die Briefkästen bei Banken sind mit einer Rückschlagsicherung versehen, dass man zwar reinschmeissen, aber mit dem besten Willen nichts rausholen kann. Deshalb halte ich es für ausgeschlossen, dass sich jemand ausserhalb der Bank daran vergriffen hat. Rein theoretisch (in der Bank arbeiten auch nur Menschen) ist es möglich, dass die jemand beiseite geschafft hat, um irgendwas zu drehen, um bei dem anderen Fall aus der Haftung zu kommen - ist aber wohl nur theoretisch möglich.
Wir Karsten bereits gesagt hat, liegt das Fälschungsrisiko bei der Bank.
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