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alle Fragen rund ums Anwalts- und Mandantenverhältnis?
ja
71%
[ 10 ]
nein
28%
[ 4 ]
Stimmen insgesamt : 14
Autor
Nachricht
jaeckel Administrator
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 03.11.04, 23:02 Titel: Sperrungen im Forum Anwaltsrecht
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
nach vielen Sperrungen und Löschungen im Forum für Anwaltsrecht/Haftung, die auch Moderatoren irritiert haben, ist im internen Forum der Moderatoren eine heftige Diskussion entbrannt.
Position A)
ausschließlich "theoretische" Fragen des Standesrechts von allgemeinem Interesse zulassen
Position B)
alle Fragen rund ums Anwalts- und Mandantenverhältnis (sofern sie nach dem recht.de-knigge formuliert sind) zulassen.
Ich bin für B und möchte anregen, das Forum ggf. entsprechend umzubenennen. Wie sehen das die Nutzer? _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 03.11.04, 23:38 Titel:
MKOCH123 hat folgendes geschrieben::
ggf. ein neues Forum erstellen?
Danke, wäre natürlich eine Möglichkeit. Ich glaube aber die relativ wenigen Beiträge zu A) hätten auch im Forum zu B) ihren Platz. Im Sinne der Übersichtlichkeit hielte ich eine weitere Auftrennung für unglücklich. _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Bei B) also gar keine Fragen mehr erlaubt zu Haftungsfragen gegenüber eines Anwalts??? Also auch nicht allgemeine, neutrale Fragen dazu, z.B. ob dies oder jenes rechtens ist???
Unter "Anwalts-/Mandantenverhältnis" verstehe ich, ob zwischen den beiden reger Kontakt bzgl. der betreffenden Sache besteht und ob sie sich verstehen.
Ist das so unter Punkt B) zu verstehen???
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 03.11.04, 23:56 Titel:
Nein, B) schließt A) ein. D.h. Anwaltsrecht als Standesrecht verstanden, Haftungsrecht und alle rechtlichen Fragen rund um das Mandatsverhältnis sollten m.M. nach hier ihren Platz haben. _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Nein, B) schließt A) ein. D.h. Anwaltsrecht als Standesrecht verstanden, Haftungsrecht und alle rechtlichen Fragen rund um das Mandatsverhältnis sollten m.M. nach hier ihren Platz haben.
Angenommen:
Wenn das so passieren wird, sprich hier auch über alle Fragen rund um das Mandatsverhältnis besprochen werden dürfen; Heißt das denn, dass alle bis dato gesperrten Beiträge wieder quasi "automatisch" freigeschaltet werden, die B entsprechen?
Ich möchte noch eins hinzufügen:
Ich würde es vorteilhafter finden, wenn ein Thread aufgrund z.B. Deplatzierung gesperrt wurde, wenn man - zumindest als Registrierter - die Möglichkeit hat, noch z.B. konkret wegen der Sperre beim jeweiligen Moderator nachzufragen, sofern dieser es nicht eindeutig angegeben hat bzw. Meinungsverschiedenheiten / Mißverständnisse herrschen.
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 04.11.04, 07:29 Titel:
Zitat:
Ich würde es vorteilhafter finden, wenn ein Thread aufgrund z.B. Deplatzierung gesperrt wurde, wenn man - zumindest als Registrierter - die Möglichkeit hat, noch z.B. konkret wegen der Sperre beim jeweiligen Moderator nachzufragen, sofern dieser es nicht eindeutig angegeben hat bzw. Meinungsverschiedenheiten / Mißverständnisse herrschen.
Diese Möglichkeit gibt es. Den Button pn (Private Nachricht) des Moderators anklicken. _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Ich halte den Vorschlag B für eine sehr gute Idee und zwar aus folgendem Grund:
Ich lese selbst jetzt bereits seit langem in diesem Forum. Sicher sind mir auch "Ausfälle" mancher User aufgefallen. Gar keine Frage, das gehört nicht in ein Forum, egal welcher Art.
Auf der anderen Art finde ich es aber auch äußerst "merkwürdig", daß Beiträge ewig mit dem Satz "....keinen Bezug zum anwaltlichen Berufsrecht" gesperrt oder geschlossen werden.
Ein User hatte sich dann erbarmt und gebeten mal zu erläutern, was denn das anwaltliche Berufsrecht im Sinne dieses Forums ist. Die Antwort von Herrn Hofferbert ist nachzulesen.
Mag alles sein, aber ich denke, daß die wenigsten -ich nenne sie jetzt mal normale Bürger- wissen, daß es eine BORA gibt, geschweige denn, was da drin steht. Damit ist vorprogrammiert, daß sich User -und da ist die Bezeichnung des Forums als "Anwaltsrecht/Haftung" ein wenig mit Schuld- hier einfinden, denen eben etwas für sie "Seltsames" mit einem Anwalt passiert ist. Und wenn diese dann ohne Grundwissen zu besitzen, so w.o. "abgebügelt" werden, entsteht Frust, gar keine Frage. Das ist wie mit einem fragenden Kind, welchem man immer wieder den Mund verbietet, ohne auf seine Frage einzugehen. Das Kind verstummt irgendwann.
Ich würde mir wünschen, daß -wenn eine Frage mal nicht entsprechend dem Knigge allgemein gehalten wurde, ein freundlicher Hinweis angebracht ist, aber sich dann doch bemüht werden sollte, dem Grundproblem beizukommen und eventuell den ein oder anderen nützlichen Tipp zu geben. (Hier fällt mir speziell der Beitrag "Zeugenaussage" zu ein). Da wäre es nicht schwer gewesen, eine vertretbare allgemeine Auskunft zu erteilen. Das Umsichwerfen mit Fachausdrücken bringt den "Normalsterblichen" nicht weiter.
In diesem Sinne grüßt Maus (als ganz neuer angemeldeter Frischling ) _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 04.11.04, 19:55 Titel: Re: Sperrungen im Forum Anwaltsrecht
jaeckel hat folgendes geschrieben::
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
nach vielen Sperrungen und Löschungen im Forum für Anwaltsrecht/Haftung, die auch Moderatoren irritiert haben, ist im internen Forum der Moderatoren eine heftige Diskussion entbrannt.
Position A)
ausschließlich"theoretische" Fragen des Standesrechts von allgemeinem Interesse zulassen
Position B)
alle Fragen rund ums Anwalts- und Mandantenverhältnis (sofern sie nach dem recht.de-knigge formuliert sind) zulassen.
Ich bin für B und möchte anregen, das Forum ggf. entsprechend umzubenennen. Wie sehen das die Nutzer?
Da ich vermutlichl mit der Variante A) angesprochen sein soll, muß ich mich wohl hier äußern, bevor die Diskussion in völlig falsche Bahnen läuft:
1. Ich habe diese Position nie vertreten und vertrete sie auch nicht. Ich sehe auch nicht, wer sie sonst vertritt. Von "theoretischen Fragen des Standesrechts" war hier nie die Rede. "Irritationen bei Moderatoren" über die hier praktizierte Handhabung der Moderation sind mir nicht bekannt.
2. Anwaltiches Standesrecht gibt es in dieser Form nicht mehr. Der Begriff knüpft an eine Standesvorstellung an, die faktisch überholt ist. Es gibt den umfassenderen Begriff des Anwaltlichen Berufsrechts. Was darunter zu verstehen ist, habe ich in einem anderen Beitrag dargelegt.
Zitat:
3. Anwaltliches Berufsrecht befaßt sich mit den - sehr spezialisierten - allgemeinen Fragen der Voraussetzungen der Zulassung und evtl. des Ausschlusses zum bzw. vom anwaltlichen Beruf,
- den spezifisch berufsrechtlichen Regeln der Berufsausübung wie sie z.B. in der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) und der BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) festgelegt sind (das betrifft nicht die Frage, was ein Anwalt in einer bestimmten prozessualen Situation klugerweise tun oder lassen sollte!),
- begrenzt auch Grundfragen der Anwaltlichen Gebühren bzw. Vergütungen ,
- des Anwaltlichen Haftungsrechts bis hin zu Fragen der Stellung des Anwaltes im Gefüge der Rechtspflege, um nur die wichtigsten zu nennen.
].
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=5021
Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist das der einzig denkbare Gegenstand eines Forums für Anwaltsrecht.
3. Fragen "rund um das Anwalts- und Mandantenverhältnis" klingt leicht nach Geplauder über die allgemeine Meinung, wie man sie halt so an Stammtischen über Anwälte und die Justiz und die Ungerechtigkeit der Welt hat und was doch grade die Frau Nachbarin eben wieder böses mit Ihrem Untermieter erlebt hat, der einen Freund hat, der Anwalt ist und sie deshalb immer so frech anguckt (das und schlimmeres ist hier alles schon vorgekommen!). Jedenfalls haben wir ja gerade mit viel Mühe im alten Forum diese Ebene verlassen, die vor allem von den sattsam bekannten Querulanten bestritten wurde. Dafür sollte jedem, der sonst noch etwas zu tun hat, die Zeit zu schade sein.
4. Ich habe hier immer die Position vertreten, dass
- die Beratung zu konkreten Rechtsfällen völlig unabhängig davon, ob sie rechtlich hier zulässig ist, unverantwortlich ist, weil in aller Regel die für eine seriöse und verläßliche Beurteilung notwendigen Details fehlen und auch im www nicht verläßlich ermittelt werden können,
- die von Laien an Laien gegebenen Ratschläge in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle eher in die Irre führen, weil Laien oftmals nicht wissen können, was man alles wissen muss, um zu wissen, worauf es überhaupt zur Beurteilung ankommt, heißt wo Vorsicht geboten ist mit dem schnellen Rat (das gilt für Maler so wie für Juristen und für Kfz-Mechaniker und jeden anderen Fachberuf) und
- sich daraus schließlich ergibt, dass eine für die User sinnvolle und auch wirklich Gewinn bringende Diskussion - wie die Erfahrung in verschiedenen Foren zeigt! - in erster Linie nur darin bestehen kann, dass Recht und Rechtsstaat für Laien verständlich, transparent und in der praktischen Anwendung handhabbar gemacht werden . Die meisten Fragen, die hier eingehen, basieren doch erkennbar auf einem - keineswegs vorwerfbaren ! - Mangel an rechtlichen Grundkategorien und rechtlichem, genauer: juristischem Grundverständnis.
Konkrete Fälle können dabei immer nur der Stoff sein, an dem sich eine gerade über den Einzelfall hinausgehende Diskussion entzündet, die dann für alle Beteiligten (und nicht lediglich für den, der eben mal ein Beratungsschnäppchen machen will und dann wieder aus dem Forum verschwindet und nichts zur Diskussion beiträgt) Erkenntnisfortschritte bringt und zu weiteren eigenen substanziellen Beiträgen anregt. Das - und das ist meine Position - ist leicht und strikt zu unterscheiden von der konkreten Beratung des Fragestellers, die aus den dargelegten Gründen i.d.R. vermieden werden sollte.
- Es mag ein Einzelfall für den Fragesteller noch so brennend sei - er kann für die allgemeine Diskussion gleichwohl völlig uninteressant sein.
- Es mag im Einzelfall dem User dieses Forums noch so sehr auf der Zunge liegen, doch dies und jenes als scheinbar gesicherten Rechtsrat beizusteuern - solange er nicht selbst verläßlich weiß, was er alles wissen müßte, um ein Urteil abzugeben, sollte er sich im Intresse des Fragestellers zurückhalten oder zurückhaltend formulieren, es sei denn, man betreibt das alles nur als Quasselchat zum Vertreib von Langeweile nach dem dritten Bier.
Da hilft auch der häufig verwendete Hinweis nicht weiter, dass doch allenthalben inzwischen telefonisch und per www Rechtsrat erteilt werde. Kürzlich haben sich sogar Kollegen in einem Berliner Kaufhaus als allgegenwärtige Schnellberater für nen schnellen Euro am Eingang am kleinen Tischen nach der Art der Kartenleserinnen und Sterndeuter verkauft - eine nachgerade absurde Persiflage auf seriöses anwaltliches Berufsverständnis, an dessen Erhaltung in erster Linie die Verbraucher interessiert sein sollten.
Man kann nicht einerseits - wie das hier häufig zu Recht geschieht! - rügen, dass die anwaltlichen Pflichten mehr und mehr unter das Räderwerk der Unterhaltsbeschaffung geraten und in bestimmten Bereichen der Unterschied zwischen Strafrechtsmandant und Verteidiger nur schwer auszumachen ist, und andererseits der Vorstellung folgen wollen, wenn denn nun schon alles auf den Hund gekommen sei, warum denn dann nicht auch hier!? Es gibt leider auch Juristen und darunter auch Anwälte, die ihren Beruf so praktizieren, dass ihr Interesse an der schnellen Mark dem Interesse der Mandanten vorgeht. Das sollte man kritisieren und es nicht nachahmen.
Es geht also in dieser Sichtweise eines derartigen Forums nicht um die Scheinalternative von -gar noch auschließlichen - "theoretischen Fragen zum Standesrecht" einerseits und "alle Fragen rund ums Anwalts- und Mandantenverhältnis", sondern es geht um die Frage, wie, also mit welchen Strategien der diskursiven, interaktiven Wissensvermittlung auf seriöse Weise das legitime Interesse der Bürger an mehr Wissen über Recht und Justiz, an mehr Selbstständigkeit bei der Wahrnehmung und Einschätzung ihrer Rechte, an mehr "rechtlichem Selbstbewußtsein und Souveränität" gerade über den zufälligen Einzelfall hinaus erfüllt werden kann.
Wenn man die Beiträge vieler Fragesteller aufmerksam und auf dem Hintegrund von anwaltlicher Berufserfahrung verfolgt, dann ist mit Händen zu greifen, dass hinter vielen Fragen das Gefühl der Hilflosigkeit der Bürger gegenüber "dem Staat" steht, der nun einmal in erster Linie durch Recht i.p. Juristen in den verschiedenen Funktionen der Rechtspflege repräsentiert wird.
Zu glauben, dem könne man Abhilfe schaffen durch ungesicherte, aus der Hüfte geschossene Fastfood-Ratschläge, erinnert an die Strategie, bei einer Hungersnot Speisekarten zu verteilen. Das gibt einen schönen Schein, aber am Ende bleibt noch größerer Frust. Das hat man - wenn man nicht nur gelegentlich hereinschaut - am Ende von vielen für die Fragesteller frustrierenden Diskussionen hier im FDR immer wieder nachlesen können.
Andererseits muß man aber zugleich - sehr praktisch und nicht in theoretischen Fragestellungen!! - die Grenzen der Leistungsfähigkeit eines derartigen Mediums zur Kenntnis nehmen und daraus die gebotenen Konsequenzen ziehen: Hier können Fehlleistungen von Anwälten oder Ärzten oder Steuerberatern etc. nicht wirklich aufgeklärt werden. Das bleibt - wie die Erfahrung gezeigt hat! - zwangsläufig immer auf der Ebene einer einseitigen und damit falschen Darstellung stehen. Es kann aber durch falsche Ratschläge für den Fragesteller viel Schaden angerichtet werden. Es wäre nichts als billiger Populismus, wenn man den von vermeintlichen oder wirklichen Fehlleistungen betroffenen Klienten der freien Berufe den falschen Eindruck erwecken würde, hier könne ihnen in ihrem konkreten Streit mit dem eigenen Anwalt oder Arzt etc. geholfen werden. Je ernster ein derartiger Fall ist, desto weniger gehört er in die flotte Beurteilungsbereitschaft von Zufallsteilnehmern gestellt.
Es gibt unter den anwaltlichen Moderatoren nach meiner Einschätzung und Kenntnis völligen Konsens darüber, dass der größte Teil der Ratschläge, die hier anonym von Nichtjuristen erteilt werden, selbst bei unterstelltem gutem Willen mindestens irreführend, zum erheblichen Teil auch einfach falsch und schädlich sind. Kein verantwortlicher Jurist würde sie je so abgeben. Unterschiedliche Auffassungen bestehen allenfalls darin, ob man das hinnehmen soll oder nicht. Ich persönlich halte das im Interesse der gutgläubigen Fragesteller für inakzeptabel.
Fazit: Weder "ausschließlich theoretische Fragen" noch Stammtischgeplauder "rund um den Anwalt und seine Klienten", sondern seriöse, für Laien verständliche und anregende Diskussion über Rechtsfragen anhand von aktuellen Problemen oder auch Fällen, die ihnen Recht als einen notwendigen Teil ihrer Gesellschaft, auf das sie ständig angewiesen sind, transparent und besser handhabbar macht. _________________ Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 04.11.04, 22:14 Titel:
Michael Hofferbert hat folgendes geschrieben::
Fragen "rund um das Anwalts- und Mandantenverhältnis" klingt leicht nach Geplauder über die allgemeine Meinung, wie man sie halt so an Stammtischen über Anwälte und die Justiz und die Ungerechtigkeit der Welt hat und was doch grade die Frau Nachbarin eben wieder böses mit Ihrem Untermieter erlebt hat, der einen Freund hat, der Anwalt ist und sie deshalb immer so frech anguckt
Polemisieren tut nichts zur Sache. Die Formulierung ist mir egal, aber der Fokus des Forum sollte so geöffnet werden, dass Beiträge, die in der Form in Ordnung sind und sich um das (Rechts-) Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant drehen, hier Ihren Platz haben.
Vergleiche:
Michael Hofferbert hat folgendes geschrieben::
...
Darunter fällt dann das Zulassungsrecht ebenso wie das Haftungs- und Standesrecht...
Michael Hofferbert hat folgendes geschrieben::
2. Anwaltiches Standesrecht gibt es in dieser Form nicht mehr. Der Begriff knüpft an eine Standesvorstellung an, die faktisch überholt ist. Es gibt den umfassenderen Begriff des Anwaltlichen Berufsrechts.
Ich bin verwirrt, habe Sie beim Wort genommen und werde nun von Ihnen widerlegt. In Kursen der formalen Logik habe ich gelernt und gelehrt, dass es dem Argumentationsfaden nicht dienlich ist gleichzeitig "A" und "nicht-A" zu behaupten. Um Ihre Worte zu gebrauchen:
Michael Hofferbert hat folgendes geschrieben::
Ich persönlich halte das im Interesse der gutgläubigen Fragesteller für inakzeptabel.
Das kann ich nur unterstreichen. Das Interesse der gutgläubigen Fragesteller sollten wir hochhalten und beachten. _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Sorry, normalerweise sollte ich das vielleicht nicht kundtun, aber ich glaube, jetzt fängt die Diskussion erst an, in "falsche Bahnen" zu laufen. Für mich aus folgendem Grund:
Der Beitrag von Herrn Hofferbert mag von der Länge her korrekt und angemessen oder auch nicht zu sein. Das kann ich nicht beurteilen.
Aber: Inhaltlich verständlich ist er für mich nur unter Aufbringung erhöhter Konzentration und mehrmaligem Lesen. Und meine "Augenhöhe liegt durchaus höher als nur bis kurz über den Rinnstein" (Abitur, Studium, halt alles was man braucht, um bei bestimmten Personengruppen eine Daseinsberechtigung zu erlangen).
Es gibt unter Juristen einen schönen Spruch für kurz vor dem "Absturz" stehende Verfahren: "Die einzige Chance, diesen Rechtsstreit noch einigermaßen erträglich zu Ende zu bringen, besteht darin, Gericht und Gegenseite zu verwirren."
Diese Verwirrung wird dann durch ellenlange, geschachtelte Sätze gestiftet, die zu decodieren nur einem geneigten Thomas Mann-Leser sicher gelingt.
Fazit für mich: Ich finde es schade, daß hier solche Statements zu einer eigentlich ganz einfachen Frage abgegeben werden. Ein klares JA oder NEIN in der Abstimmung wäre IMHO dem Fortgang bzw. dem Finden eines Ergebnisses zu dieser Umfrage dienlicher gewesen. Dies ist meine ganz ureigenste private Meinung, weil ich ein wenig erschrocken bin.
LG _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 05.11.04, 09:53 Titel:
Maus hat folgendes geschrieben::
Sorry, normalerweise sollte ich das vielleicht nicht kundtun, aber ich glaube, jetzt fängt die Diskussion erst an, in "falsche Bahnen" zu laufen. Für mich aus folgendem Grund:
Der Beitrag von Herrn Hofferbert mag von der Länge her korrekt und angemessen oder auch nicht zu sein. Das kann ich nicht beurteilen.
Aber: Inhaltlich verständlich ist er für mich nur unter Aufbringung erhöhter Konzentration und mehrmaligem Lesen. Und meine "Augenhöhe liegt durchaus höher als nur bis kurz über den Rinnstein" (Abitur, Studium, halt alles was man braucht, um bei bestimmten Personengruppen eine Daseinsberechtigung zu erlangen).
Es gibt unter Juristen einen schönen Spruch für kurz vor dem "Absturz" stehende Verfahren: "Die einzige Chance, diesen Rechtsstreit noch einigermaßen erträglich zu Ende zu bringen, besteht darin, Gericht und Gegenseite zu verwirren."
Diese Verwirrung wird dann durch ellenlange, geschachtelte Sätze gestiftet, die zu decodieren nur einem geneigten Thomas Mann-Leser sicher gelingt.
Fazit für mich: Ich finde es schade, daß hier solche Statements zu einer eigentlich ganz einfachen Frage abgegeben werden. Ein klares JA oder NEIN in der Abstimmung wäre IMHO dem Fortgang bzw. dem Finden eines Ergebnisses zu dieser Umfrage dienlicher gewesen. Dies ist meine ganz ureigenste private Meinung, weil ich ein wenig erschrocken bin. :oops: LG
Wie wärs denn mit einem Argument zur Sache, "Maus"?
Sie wollten doch sicher nicht signalisieren, dass Sie als "geneigter Thomas Mann-Leser" (!!) daran interessiert sind, dass das Forum wieder die alte Form annimmt, die selbst bei "geneigten Lesern" weniger anspruchsvoller Literatur eher die Assoziation zu einem - so wurde das mal formuliert - "öffentlichen Kotzbecken" als zu einem Fachforum im FORUM DEUTSCHES RECHT (!) ausgelöst hat.
Was also meinen Sie denn, wie ein solches Forum zu einem solchen Thema konzipiert sein soll und welche inhaltlichen Grenzen thematisch oder in anderer Form gesetzt werden sollen, um einen Rückfall in die alten Mißstände wirksam abzustellen?
- Oder teilen Sie die Auffassung, dass alles "rund ums Thema Anwalt und Mandant" zuzulassen sei, wenn es nur der Form entspricht, keinen zu beleidigen (was immer das auch sein mag) und wenn sich der Fragesteller in der Fallschilderung "A" statt "Gast" und seinen Gegener "B" statt "mein Nachbar" nennt? (Damit Sie wissen, was "alles" heißt, serven Sie doch einfach mal durch die alte Fassung des Forums!)
Ich könnte mir ganz gut vorstellen, dass Sie die Frage unterschiedlich beantworten würden, je nach dem, ob Sie als "Maus" oder unter Ihrem bürgerlichen Namen antworten.
- Teilen Sie denn die Auffasung, dass es ohne weiteres hingenommen werden soll, dass hier Personen mit ungeprüften Behauptungen an den Pranger gestellt werden sollten, ohne sich dagegen wehren zu können?
Ich könnte mir ganz gut vorstellen, dass Sie die Frage unterschiedlich beantworten, je nach dem, ob Sie oder Ihre Berufsgruppe betroffen sind (welchen Beruf übern Sie als Nicht-Maus aus?).
- Teilen Sie die Auffassung, dass es hingenommen werden soll, dass Fragesteller mit Auskünften von anonymen selbsternannten Ratgebern in die Irre geführt werden dürfen, wenn sie nur nicht beleidigend sind, und anwaltliche Moderatoren dabei tatenlos zusehen sollen? Und fall nicht: Wie soll das nach Ihrer Auffassung anders verhindert werden als dadurch, dass eben keine konkrete Rechtsberatung stattfindet (wie das auch in den AGB des Forums festgelegt ist) und darauf zielende Fragen eben nicht zugelassen werden?
Und ich könnte mir ganz gut vorstellen, dass Sie jedenfalls als "geneigter Thomas Mann-Leser" mit - wie formulierten Sie so schön - "Abitur, Studium, halt alles was man braucht, um bei bestimmten Personengruppen eine Daseinsberechtigung zu erlangen" Ihren bürgerlichen Namen nicht als verantwortlich über einem Forum stehen sehen möchten, in dem "alles" zugelassen wird, außer Beleidigung.
(Ich gehöre übrigens nicht zu denen, bei denen die Daseinsberechtigung erst mit dem Abitur anfängt! Und letzteres sollte doch immerhin auch dazu befähigen, mehr als nur "Ja" oder "Nein" zu sagen.)
Ansonsten: Es werden noch Freiwillige gesucht!
Sie wollten doch sicher nicht signalisieren, dass Sie als "geneigter Thomas Mann-Leser" (!!) daran interessiert sind, dass das Forum wieder die alte Form annimmt, die selbst bei "geneigten Lesern" weniger anspruchsvoller Literatur eher die Assoziation zu einem - so wurde das mal formuliert - "öffentlichen Kotzbecken" als zu einem Fachforum im FORUM DEUTSCHES RECHT (!) ausgelöst hat.
Nein, Herr Hofferbert, das möchte ich nicht signalisieren und habe dies auch bereits vor Ihnen zum Ausdruck gebracht. Ich erlaube mir insoweit auf meinen Beitrag (zwei über dem Ihrigen 1. Absatz) zu verweisen. Ich habe meine Sichtweise allerdings -zugegebenermaßen- eher einfach ausgedrückt. Im übrigen habe ich mich gerade nicht als "geneigten Thomas Mann-Leser" bezeichnet, vielmehr habe ich zum Ausdruck gebracht, daß ich erhebliche Schwierigkeiten hatte, Ihren Beitrag inhaltlich für mich umzusetzen. Es ist mir nicht sicher gelungen, aus Ihren Sätzen ein klares Ja oder Nein herauszulesen. (Wenn Ironie nicht verstanden wird, wird´s meist doppelt lustig.)
Es wäre aber meiner Auffassung nach Aufgabe eines Moderators, zur Deeskalation beizutragen. Der Moderator sollte sich allein in seiner Ausdrucksweise deutlich von "ausfallenden" Beiträgen unterscheiden.
Zitat:
Was also meinen Sie denn, wie ein solches Forum zu einem solchen Thema konzipiert sein soll und welche inhaltlichen Grenzen thematisch oder in anderer Form gesetzt werden sollen, um einen Rückfall in die alten Mißstände wirksam abzustellen?
Dazu kenne ich die Möglichkeiten der Forumssoftware zu wenig, um geeignete Mittel nennen zu können. Um die alten Mißstände abzustellen, empfiehlt sich eventuell zunächst die Registrierungspflicht. Zu den Themenabgrenzungen: Wir reden hier doch neben dem Berufsrecht vom Verhältnis Anwalt/Mandant, da gehören für mich z.B. das Gebührenrecht, das Ausmaß einer erteilten Vollmacht, Fragen zur Haftung, eventuell Verfahrenswege usw. dazu.
Herr Hofferbert, welcher Bürger weiß denn, daß es eine BORA gibt geschweige denn, was dort drin steht? Und nur diese allein zu diskutieren, sollte IMO zunächst erst einmal unter den Anwälten selbst erfolgen (Stichwort: Verringerung der Anwaltsschwämme).
Des weiteren habe ich auch überhaupt nichts dagegen, daß "ausfallende Beiträge" kommentarlos gelöscht werden. Dennoch sollten so einfache Fragen, wie der Thread "Zeugenaussage" auch mit einfachen Worten zu beantworten sein, zumal sich diese Frage sicher der ein oder andere Rechtsunkundige stellt. Aber auch hierzu hatte ich mich bereits geäußert. Die Beantwortung einer solch einfachen Frage nimmt mindestens genauso wenig oder viel Zeit in Anspruch, wie Ihre Ausführung "....kein öffentliches Interesse, kein Bezug zum anwaltlichen Berufsrecht ...", zumal ich das bei der Frage noch nicht einmal unbedingt behaupten würde. Es ist ja m.W. nach z.B. auch nicht möglich, Richter als Zeugen zu benennen.
Zitat:
- Teilen Sie denn die Auffasung, dass es ohne weiteres hingenommen werden soll, dass hier Personen mit ungeprüften Behauptungen an den Pranger gestellt werden sollten, ohne sich dagegen wehren zu können?
Ich könnte mir ganz gut vorstellen, dass Sie die Frage unterschiedlich beantworten, je nach dem, ob Sie oder Ihre Berufsgruppe betroffen sind (welchen Beruf übern Sie als Nicht-Maus aus?).
Nein, Herr Hofferbert, der Auffassung bin ich nicht. Realnamen sollten bei der Abfassung von Beiträgen vermieden werden. (Ich hoffe, ich habe Sie jetzt mit dem "Pranger" richtig verstanden). Dies ist aber m.W. nach auch verboten und hier hilft sicher die Meldung an den Administrator.
Zitat:
- Teilen Sie die Auffassung, dass es hingenommen werden soll, dass Fragesteller mit Auskünften von anonymen selbsternannten Ratgebern in die Irre geführt werden dürfen, wenn sie nur nicht beleidigend sind, und anwaltliche Moderatoren dabei tatenlos zusehen sollen? Und fall nicht: Wie soll das nach Ihrer Auffassung anders verhindert werden als dadurch, dass eben keine konkrete Rechtsberatung stattfindet (wie das auch in den AGB des Forums festgelegt ist) und darauf zielende Fragen eben nicht zugelassen werden?
Nein, Herr Hofferbert auch diese Auffassung teile ich nicht. Es sollte darauf hingewiesen werden, daß die Antwort von einem Laien erfolgt. Wenn ich jedoch meine Antwort mit "RA" unterzeichne, muß ich natürlich davon ausgehen, von dem Fragenden auch ernst (oder besser gesagt beim Wort) genommen zu werden.
Zitat:
Und ich könnte mir ganz gut vorstellen, dass Sie jedenfalls als "geneigter Thomas Mann-Leser" mit - wie formulierten Sie so schön - "Abitur, Studium, halt alles was man braucht, um bei bestimmten Personengruppen eine Daseinsberechtigung zu erlangen" Ihren bürgerlichen Namen nicht als verantwortlich über einem Forum stehen sehen möchten, in dem "alles" zugelassen wird, außer Beleidigung.
(Ich gehöre übrigens nicht zu denen, bei denen die Daseinsberechtigung erst mit dem Abitur anfängt! Und letzteres sollte doch immerhin auch dazu befähigen, mehr als nur "Ja" oder "Nein" zu sagen.)
Was verstehen Sie denn unter "alles zugelassen wird"?
PS: Ich habe mein "JA" begründet. Jede weitere Antwort wäre eine Wiederholung meiner bereits gemachten Ausführungen.
Zitat:
Ansonsten: Es werden noch Freiwillige gesucht!
Wofür?
LG _________________ LG Maus
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