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recht.de :: Thema anzeigen - Getränke verkauf und Verzehr im EH (Konzession nötig?)
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Getränke verkauf und Verzehr im EH (Konzession nötig?)

 
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Darken80
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Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 25.10.05, 11:12    Titel: Getränke verkauf und Verzehr im EH (Konzession nötig?) Antworten mit Zitat

Guten Tag,
ich habe zwei Fragen zu folgendem Sachverhalt und hoffe, dass ich damit im Richtigen Forum bin:

Als Betreiber eines Ladengeschäftes (Verkauf von Gesellschaftsspielen, Rollenspielen, Büchern und mittelalterlichen Artikeln) möchte der Besitzer B z.B. auch Met und Bärenweine etc. in seinem Sortiment anbieten. Dies sollte ja noch kein Problem darstellen, solange er beim Verkauf den Jugendschutz beachtet. Allerdings gibt es auch Möglichkeiten die Spiele im Geschäft zu spielen (Tische und Stühle vorhanden).
B möchte nun gerne den Besuchern seines Ladens erlauben, die bei ihm zuvor erworbenen Getränke zum Beispiel bei einem Spiel im Laden zu trinken. Also, der Kunde nimmt sich die Flasche Met aus dem Regal, bezahlt sie und setzt sich dann aber zum spielen an einen Tisch im Laden und trinkt das erworbene Getränk (Becher würden da dann kostenlos zur Verfügung stehen). Generell könnte B sich auch vorstellen, seinen Kunden die zum Spielen in den Laden kommen, das Mitbringen von Getränke und Snacks von zu Hause zu erlauben.

Meine Fragen zu diesem Fall:
1. Bräuchte B dafür eine bestimmte Konzession?
B verkauft die Artikel ja nur wie im Supermarkt und erlaubt den Kunden aber nur diese nach dem Erwerb auch im Laden zu verzehren wenn sie das wollen. Er würde aber auch erlauben, dass die Leute ihre eigenen Sachen mitbringen.

2. Gibt es Probleme mit dem Jugendschutz?
Wenn z.B. an einem Spieltisch eine Gruppe von Leuten sitzt (Alter: 14-30) und einer von den Erwachsenen würde ein Met oder einen Wein trinken. Die Jugendlichen nicht (Worauf der Besitzer auch achten würde).

mfg
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 03.11.05, 06:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe mal davon aus, dass der Met Alkohol enthält.

Dann ist zwingend eine Konzession nach dem Gaststättengesetz erforderlich. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Met flaschenweise oder gläserweise verkauft wird.

Die Konzession wird von der zuständigen Kommune erteilt.
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jimmy007
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Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.11.05, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

ich bin mir nicht 100% sicher , aber eigentlich müsste b dann auch ein wc für frauen und ein wc für männer in dem laden haben , aber denke mal das erfärht b dann von der komune wenn er eine anmeldung vor nimmt.

mfg
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Darken80
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Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Dann erstmal danke für die Antworten.
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